Ja können Sie, denn das ist nur ein anderer Name für Bearbeitungsgebühr und hat im Kreditvertrag nichts zu suchen.
Beiträge von Loewe
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zu Punkt 1 und 2: die Gebühren können Sie zurückfordern, denn sie bereichern einseitig die Bank.
zu Punkt 3: Ich würde es auf jeden Fall versuchen, absagen und begründen muss dann die Bank.
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Bei Bausparverträgen sieht die Rechtslage anders aus, denn diese Gebühren sind rechtens und wirksam und können nicht zurückgefordert werden.
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Laut BGH hat in einem Kreditvertrag nichts anderes zu stehen als die Kreditsumme und die Zinsen.
Verwaltungskosten bereichern einseitig die Bank und sind somit unzulässig, da es auch versteckte Bearbeitungsgebühren sind.
Sie können diese Kosten ebenso zurückholen und die Bank dazu auffordern, die monatliche Rate zukünftig um diesen Betrag zu kürzen. -
@ IG Widerruf
Es läuft für viele Kunden, die die Bearbeitungsgebühren zurückfordern mittlerweile mit Hilfe der Foren, der Musterschreiben und der Schlichtungsstellen mit den Ombudsleuten sehr gut aussergerichtlich ohne Anwalt und Gericht.
Die zurückgeforderten Bearbeitungsgebühren sollen den Verlust der Kunden ausgleichen, nicht die Geldbörse der Anwälte füllen.
FÜR ALLE NACHZULESEN AUF DEN SEITEN 22 und 26
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Verträge aus 2009 verjähren am 31.12.2014. Also ist Eile geboten. Ihnen stehen die Bearbeitungsgebühren zu und die Bank muss sie Ihnen zurückerstatten.
Sollte sich die Bank weigern, sollten Sie zügig den Ombudsmann einschalten.
Der Bank also keine zu lange Frist setzen.Sobald der Ombudsmann eingeschaltet wird, wird die Verjährung gehemmt für die Zeit des Schlichtungsverfahrens. Dann verjährt Ihr Vertrag nicht am 31.12.2014 sondern mit Ablauf des Schlichtungsverfahrens beim Ombudsmann.
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Da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Heute verjähren die Ansprüche aus Verträgen, die am 30.10.2004 und davor entstanden sind.
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Die 10-Jahresfrist für Altverträge gilt ab Urteil vom 28.10.2014 rückwirkend bis 2004.
Allerdings kommt es im Jahr 2004 auf das Abschlussdatum an, wann der Vertrag geschlossen wurde. Taggenau greift die Verjährung. D.h., heute verjähren die Ansprüche aus allen Verträgen aus 2004, die am 30.04.2004 und davor abgeschlossen wurden.Die Verjährungsfrist für Verträge z. B. aus 2009 können nun aber nicht mit der 10-Jahresfrist hochgerechnet werden.
Die Ansprüche aus Verträgen aus 2009 verjähren am 31.12.2014, ausgehend vom BGH-Urteil aus Mai 2011. -
Selbstverständlich können Sie die Bearbeitungsgebühr zurück verlangen, da der Vertrag nicht verjährt ist, allerdings verjährt er am 31.12.2014.
Ob der Kredit noch läuft oder schon abgelöst ist, spielt keine Rolle. -
Im Normalfall, auch bei Baudarlehen, setzte die Bank die Bearbeitungsgebühr fest, sie wird nicht "möglichst hoch ausgehandelt".
Die Zinsen und die feste Laufzeit werden ausgehandelt.Die Bearbeitungsgebühr wird auf die monatlichen Raten verteilt gezahlt. Selten wird die Bearbeitungsgebühr in einer Einmalzahlung beglichen.
Bei der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr braucht der Tilgungsplan nicht neu berechnet werden, da der "Schaden" ja schon ausgeglichen ist.
Sie meinen wahrscheinlich das Disagio, das aber keine Bearbeitungsgebühr ist. -
Die Zinsrechnung beginnt mit der 1. Rate, nicht mit dem Abschlussdatum. Aber, eine Fristsetzung bis zum 08.12.2014 ist viel zu lang. Wegen der Kürze der Zeit empfiehlt sich ein Zeitraum von 14 Tagen bis 3 Wochen.
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Die Angst ist unberechtigt, denn durch die Forderung der zu Unrecht einbehaltenen Bearbeitungsgebühren steht der Bank kein Kündigungsrecht zu, weder ordentlich noch ausserordentlich. Solange Sie Ihre monatlichen Raten bedienen, kann gar nichts passieren.
Also Mut und nichts verschenken.
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Abschlussgebühr Bausparvertrag:
Die Abschlussgebühr für Bausparverträgr sind rechtens und sie sind keine Bearbeitungsgebühren.
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Ja, können Sie. Der BGH hat eindeutig gesagt, dass in einem Kreditvertrag nichts anderes stehen darf als der Kreditbetrag und die Zinsen. Alles andere ist zurückzufordern.
Sogar Kontogebühren, wenn sie denn entstanden sind, können Sie zurückfordern.Im Zweifelsfall lieber alles zurückfordern, denn begründen muss die Bank bei Nichtzahlung.
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1. Anschreiben an die Bank mit Terminsetzung von 14 Tagen.
2.Meldet sich die Bank nicht, den Ombudsmann einschalten und "petzen", dass sich die Bank nicht meldet.
3. Dann ist die Verjährung gehemmt und Sie bekommen mit Hilfe des Ombudsmannes Ihre Bearbeitungsgebühr.
4. Sie sind auf der sicheren Seite und die Bank kann sich nicht mehr auf Verjährung berufen. -
@Dreierlein
Sie können mit dem Anschreiben an die Bank nicht nur Ihre Ansprüche der Bearbeitungsgebühren geltend machen, Sie können mit gleichem Schreiben eine Kopie des Darlehensvertrages einfordern. Die Bank muss diesen Vertrag mindestens 10 Jahre lang aufbewahren und ist zur Herausgabe verpflichtet.
Wahrscheinlich finden Sie die Darlehensnummer noch auf Ihren Kontoauszügen.Sollte die Bank sich nicht rühren, den Ombudsmann darüber informieren, dass die Bank die Herausgabe der Kopie verweigert. Wichtig ist, die Fristen nicht zu lange zu setzen (14 Tage), da die Zeit knapp wird.
Ohne Unterlagen ist es etwas schwieriger, aber dennoch erfolgreich.