da ich bei einer Bank arbeite, kann ich Ihre Frage shon genau beantworten:
1. Jeder darf seinen VWL-Vertrag vorzeitig kündigen
2. Vorzeitige Auflösung ist mit eine Bearbeitungsgebühr der Bank verbunden, bei uns ist z.B. 25 EUR
3. Das Finanzamt bekommt eine Meldung dazu. Wenn Sie keine Zulagen bekommen, haben Sie auch nichts zu befürchten. Ansonst müssen Sie die Zulagen zurück zahlen.
4. Vergessen Sie nicht, einen neuen Vertrag oder einen Anschlußvertrag abzuschließen. Da der alte Vertrag beendet ist, ist die weitere Einzahlung von Ihrem Arbeitgeber nicht mehr möglich. Bei uns wird automatisch ein neuer Vertrag angelegt. Ob ein Vertragsabschluß bei anderer Bank was kostet, kann ich nicht sagen. Bei uns kostet es nichts.
Viele Grüße
Susan