Beiträge von Susan

    da ich bei einer Bank arbeite, kann ich Ihre Frage shon genau beantworten:
    1. Jeder darf seinen VWL-Vertrag vorzeitig kündigen
    2. Vorzeitige Auflösung ist mit eine Bearbeitungsgebühr der Bank verbunden, bei uns ist z.B. 25 EUR
    3. Das Finanzamt bekommt eine Meldung dazu. Wenn Sie keine Zulagen bekommen, haben Sie auch nichts zu befürchten. Ansonst müssen Sie die Zulagen zurück zahlen.
    4. Vergessen Sie nicht, einen neuen Vertrag oder einen Anschlußvertrag abzuschließen. Da der alte Vertrag beendet ist, ist die weitere Einzahlung von Ihrem Arbeitgeber nicht mehr möglich. Bei uns wird automatisch ein neuer Vertrag angelegt. Ob ein Vertragsabschluß bei anderer Bank was kostet, kann ich nicht sagen. Bei uns kostet es nichts.


    Viele Grüße
    Susan

    Ich hätte eine Frage zur Familienversicherung (Krankenversicherung) von Kinder (Studenten).


    Konkret: Das Kind wird eine befristete Beschäftigung als Werkstudent annehmen, von 09/15 bis 01/ 2016, wöchentliche Arbeitszeit weniger als 19,5.


    Es geht darum, ob das Kind noch familienversichert werden kann.


    1. Wenn das monatliche Einkommen bei ca. 900 EUR liegen würde,
    braucht das Kind eigene Studentenversicherung für diese 5 Monate, danach ist das Kind wieder familienversichert oder braucht das Kind gar keine eigene Versicherung, da das gesamte Jahreseinkommen unter 5661 EUR liegt?


    2. Wenn das monatliche Einkommen bei ca. 1500 EUR liegen würde,
    muss das Kind nur während diesen 5 Monaten eigene Studentenversicherung haben, danach ist das Kind wieder familienversichert oder braucht das Kind eigene Versicherung für das ganze Jahr 2015 (01/2015-12/2015 12 Monaten), oder braucht das Kind die eigene Versicherung erst ab Jahr 2016, auch wenn das Kind ab 02/2016 gar kein Einkommen hat?


    Vielen Dank im Voraus