Beiträge von Friederike

    Mein Sohn (36) hat sein Jurastudium, zwischendurch ausgesetzt, dann verbockt, arbeitet nebenbei (ca. 750 €) und bekommt immer noch Unterhalt!!! Ist das rechtens, zumal er jetzt noch ein Bachelor-Studium beginnen will?


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    Hallo Juliane,
    Deine Informationen sind doch viel zu gering um Dir einen Rat zu geben.
    Lebt der Sohn bei Dir - oder lebt ihr beide alleine?


    "Arbeitet nebenbei" Neben was denn? Geringfügig beschäftigt fällt ja schon bei 750 Euro aus.
    Reden wir von Verdienst. Wenn Dein Sohn 750 € (netto) verdient, kann er ja aufstocken und kann lt. SGB III eine Aufstockung beantragen.
    Zunächst einmal muss man ja Einkommen und Ausgaben errechnen.


    Bei mir wäre das so, dass ich mit meinem Sohn reden würde- und natürlch auch die Einkommen einmal besprechen.
    Alles was Du sonst Deinem Sohn gibst ( wenn Du ein gutes Einkommen hast ) das gibt man als Mutter ja gerne-
    wenn alles andere stimmt. Allerdings mit Grenzen- und da solltest Du anfangen.


    Viel Glück dem Studierenden- irgendwann wird er aufgeben müssen.

    Ich möchte a) fragen- was ist, wenn kein Mietspiegel vorhanden ist?


    b) Kann ein Vermieter einfach so erhöhen?
    die Frage:- weiß jemand, ob ein Vermieter aufgrund einer Teilsanierung die Miete erhöhen kann, ohne die MIeter vorher zu informieren?
    Bei einer Repatur ist keine Mieterhöhung erlaubt. Teilsanierung= Modernisierung? Erhöhung?


    Aktuell: Vermieter lässt Haus einrüsten- und es hängt ohne nähere Info nur ein Zettel im Flur.
    Teilsanierung- daher Gerüst- bei Fragen kann man anrufen. Aber das ist es ja nicht.


    Ordentlich wäre ja eine Info- auch das die Mieter die Hausratversicherung "schriftlich" informieren sollten, damit sie bei Einbruch versichert sind..