Beiträge von Gutsch

    Ich habe gerade noch ein 3. Mal deine Antwort gelesen. Ich glaube, ich habe jetzt verstanden, was Du meinst. Wenn Zinserträge jährlich auf einem Vertrags-Kontoauszug gut geschrieben werden, dann wird Abgeltungssteuer fällig, wenn die Zinsen allerdings erst in ihrer Gesamtheit am Vertragsende auftauchen, so wird erst dann die Abgeltungssteuer fällig. Nur, was meinst Du dazu: Ich habe bei der Cosmos Direkt eine Flexible Vorsorge. Dort zahle ich jeden Monat 80 Euro ein und erhalte monatlich Zinsen gut geschrieben. Tatsächlich fällig würde die Abgeltungssteuer allerdings erst, wenn ich Geld entnehmen würde, was bei dieser Vertragskonstruktion sogar möglich ist. Total flexibel eben. ?(


    Tschau
    Gutsch
    :saint:

    Danke für deine schnelle Antwort. Ich muss aber noch einmal nachfragen. Ein VL-Vertrag schüttet doch grundsätzlich erst nach 7 Jahren einen "Ertrag" aus, bzw. der Vertragsnehmer kann auf gut geschriebene Zinsen erst dann zugreifen. Sofern der Freistellungsauftrag überschritten wird, müsste dann doch in jedem Fall erst nach Vertragsende die Abgeltungssteuer gezahlt werden. Andererseits habe ich seit 15 Jahren einen Bausparvertrag bei der Debeka, dort würde jährlich die Abgeltungssteuer fällig, wenn ich die anfallenden Zinsen nicht freistellen würde. Hier kann ich doch auch erst bei Vertragsende auf die Zinsen zugreifen. ?(


    Tschau
    Gutsch
    :thumbup:

    Wird bei einem VL-Vertrag die Abgeltungssteuer jährlich fällig oder erst nach Vertragsende, also nach 7 Jahren ? :?:?(


    :) Grüße
    Gutsch