Hallo,
ich
habe 2012 bei L-Bank einen Immobilien-Kredit
aufgenommen und dafür 2 % Gebühr ( 1% Verwaltungskosten und 1%
Geldbeschaffungskosten) gezahlt.
Gehören die Verwaltungskosten und die Geldbeschaffungskosten zur
Bearbeitungsgebühren, die ich zurückfordern kann?
Es wäre toll, wenn Sie mir Klarheit verschaffen können.
Vielen
Dank im voraus!
Aradia