Beiträge von aj68

    Folgender Erbfall: Ehegatte stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Die Ehegatten waren steuerlich gemeinsam veranlagt. Das Erbe soll gem. gesetzlicher Erbregelung zu 50% an die Ehefrau gehen und zu je 25% an die beiden Kinder. Nun stellt sich die Frage, wie sich die Erbmasse berechnet. Fast alle Vermögensgegenstände, wie Haus, Autos, Konten und Depots tragen den Namen und Eintrag des Verstorbenen. Muss die Ehefrau nicht für die in 50 Jahren erwirtschafteten Vermögensgegenstände einen Ausgleich bekommen? Um einmal mit fiktiven Zahlen zu arbeiten: Das Vermögen beträgt 2.010.000 Euro, die Frau hat lediglich 10.000 Euro auf ihrem Konto, der Rest 2.000.000 ist auf den Mann allein eingetragen. Was genau ist nun das Erbe? Welcher Betrag ist Erbschaftssteuerpflichtig?
    MfG aj68