Beiträge von easywiderruf

    Hallo Tubikimi, nicht entmutigen oder einschüchtern lassen. Das Gericht hat sicher geklärt:
    1. ob es sich bei dem Darlehen mit RSV um ein verbundenes Geschäft handelte
    2. ob die Widerrufsbelehrung für ein solches Geschäft korrekt war
    3. ob das Darlehen rückabgewickelt werden muss


    Wenn das Gericht entscheidet: (1) ja (2) nein (3) ja
    dann muss rückabgewickelt werden, erbrachte Leistungen müssen einander (verzinst) zurück gewährt werden, Bearbeitungsgebühren fliegen raus, ebenso RSV. Marktzins gilt statt Vertragszins. Wenn jetzt jemand argumentiert, der Kreditnehmer hätte durch die RSV einen Vermögensvorteil gehabt und müsse dieses bezahlen, gilt das für die Bank auch, denn deren Kreditforderungen waren damit auch versichert. Mindestens 50:50 sollte hier aufgeteilt werden, ungerecht genug, wo jeder weiß, dass die überteuerten Versicherungen zu einem Großteil aus Provisionen für die Bank bestehen. In meinem Fall betrug die RSV über 25% der Kreditsumme, obwohl das LG Nürnberg schon 15% für überteuert hält.

    Hallo jbe, ich bin der Meinung, dass der BGH letztlich sogar Verbraucherschutz betreibt und eine den Banken gegenüber furchtlose Rechtsprechung pflegt. Im Falle eines Widerrufs und einer Rückabwicklung eines Geschäftes sind die Rechtsfolgen eigentlich soweit klar, auch wenn das von Bankenseite immer wieder bestritten wird und Anspruchsberechtigte verunsichern und verwirren soll. Sie sollten vielmehr die Aufsichtsgremien der Banken in die Pflicht nehmen. Die BAFIN
    bzw. EZB als Kontrollorgane haben hier total versagt. Sie hätten den Banken auferlegen müssen, sämtliche Kunden schriftlich korrekt nachzubelehren. Bis heute ist es dem Zufall überlassen, welcher Bankkunde überhaupt von der geltenden Rechtslage erfährt.

    Banken haben die Kopplung von Darlehen und Versicherung erfunden um ihre Margen zu erhöhen, weil sie an den überteuerten Versicherungen erheblich mitverdienen. Da hat dazu geführt, dass Darlehen mit Zinsen (cashcow I), Bearbeitungsgebühr (cashcow II) und Restschuldversicherung (cashcow III) belastet waren und nicht selten im Bereich
    um die 24% tatsächlicher Gesamtbelastung lagen. Diesem Treiben hat der BGH 2009 Einhalt geboten, indem er diese Geschäfte als "verbundene Geschäfte" qualifiziert hat und damit besondere Anforderungen an die Widerrufsbelehrungen verbunden waren. Erfüllten die Widerrufsbelehrungen dieses Kriterium nicht, waren die Geschäfte ungültig und mussten und müssen auch weiterhin rückabgewickelt werden. Jeder Verbraucher hat einen Rechtsanspruch auf korrekte Widerrufsbehlehrungen bei solchen Geschäften. Eine falsche Widerrufsbelehrung stellt eine Verletzung des Rechts dar und unterliegt keinem Zeitfenster wo aus Unrecht irgendwann Recht wird. Daher ist ein Widerruf unbefristet möglich mit den entsprechenden Rechtsfolgen. Die Gerichte sind Orte, die Verbraucher nicht fürchten sollen und Richter sind die letzte deutsche Berufsgruppe, die von Lobbyisten noch nicht erreicht worden ist. Also, Rechte wahrnehmen !

    BGH als Verbraucherschützer. Das ist die traurige Wahrheit. Banken haben Darlehen als Finanzprodukte erfunden, die in sieben Jahren Laufzeit an die 200% der Kreditsumme einbringen sollen. Das wäre selbstverständlich Wucher, richtig. Nicht
    aber, wenn man die 200% in: Vertragszinsen, Bearbeitungsgebühren und Restschuldversicherung splittet. Oft ist die Restschuldversicherung noch unter dem gleichen Unternehmensdach (DZ Bank) wie der Kreditgeber (Teambank) gehört zum gleichen Firmenverbund. Als der BGH mit Urteilen aus 2009 und 2011 die Kombi von Darlehen und Restschuldversicherung als verbundenes Geschäft mit den einschlägigen Folgen für eine rechtskräftige Widerrufsbelehrung erlassen hat, liefen die Meister des schnellen Profits Sturm. Erfolglos auf der ganzen Linie. Dann hat man es mit "Verwirkung des Rechtes auf Widerruf" versucht, das ist so als ob einem der Brandstifter die Anzeige des Brandes verbieten möchte. Ein Vollversagen der BAFIN kommt hier dazu, denn diese hätte die betroffenen Banken ohne Wenn und Aber zu korrekter Nachbellehrung aller betroffener Kreditnehmer verpflichten müssen. Wenn Kreditnhemer über astronomischen Kreditzinsen in Verzug gerieten, übernahm eine gnadenlose Anwaltskanzlei das Weitere. Ebenso wurden selbst bei bestrittenen Forderungen Schufa-Einträge veranlasst, um die künftigen Prozeßgegner schon im Vorfeld mürbe zu machen.
    Hier hilft eine Abmahnung der Schufa (gehört mit mehr als 5% Beteiligung der Teambank, der Teambank-Chef ist in Personalunion Aufsichtsratsvorsitzender der Schufa) notfalls per einstweiliger Verfügung oder deren unmittelbarer Androhung.
    Die Schufa ist das wichtigste Disziplinierungsinstrument der Banken und macht per Knopfdruck aus Bürgern, Bürger zweiter Klasse, die plötzlich keine Wohnung mehr bekommen oder deren Kreditkarte nicht mehr funktioniert. Dass die Schufa ohne Benachrichtigung und Äußerungsmöglichkeit der Betroffenen, Einträge mit solcher Tragweite speichern und weitergeben kann, ist immer noch eines der Skandale in dieser Republik. Die Zustimmung auf vielen Verträgen zur "Schufa-Klausel" längst zur rethorischen Frage verkommen, weil das Institut übermächtig geworden ist.

    Mein Beitrag im Forum: Widerrufsbelehrung falsch !
    Hallo Tubikimi, hier die Antworten zu Deinen Fragen: Die Bank ist easycredit. Ich hatte seinerzeit von dem BGH Urteil aus 2009 gehört und sofort den Text der Widerrufsbelehrung untersucht. Mir war als juristischem Laien klar, dass diese Widerrufsbelehrung keinen Bestand haben konnte, wie sie in den Kreditformularen dieser Bank
    zumindest 2008 vorgekommen ist. Ich habe die Bank aussergerichtlich zur Rückabwicklung aufgefordert, das Darlehen widerrufen und Zahlungen eingestellt. Daraufhin hatte mich die Bank verklagt auf 14.500 EURO
    Restsaldo. Bekommen hat sie noch ganze 3.900 EUR das ist eine erhebliche Differenz bei einem Nettokreditvertrag über 20.000 EUR. Zuerst bestreitet die Bank, dass es sich um ein verbundenes Geschäft handelt (erfolglos), dann bestreitet die Bank dass die Widerrufsbelehrung falsch ist (erfolglos). Beides reicht dem Gericht zur Rückabwicklung des Vertrages weil die Widerrufsbelehrung nichtig ist. In anderen Fällen bestreitet die Bank, dass man überhaupt noch widerrufen kann und sein "Widerrufsrecht verwirkt hätte" (erfolglos). Es ist ein Skandal in Deutschland, dass jeder Kreditnehmer von über 50.000
    pro Jahr alleine bei dieser Bank, von sich aus tätig werden muss und eine BAFIN als Kontrollorgan der Bank überhaupt nicht in Erscheinung tritt. Als Verbraucher könnte man vermuten, die Bafin lässt sich die Kreditverträge der zu überwachenden Banken kommen und kontrolliert diese. Die Bank müsste dann gezwungen werden, alle Kreditnehmer anzuschreiben und korrekt nachzubelehren. So bleibt es dem Zufall überlassen, welcher Kreditnehmer von dieser Rechtslage und der
    falschen/nichtigen Widerrufsbelehrung für seinen Kredit überhaupt erfährt. Deshalb habe ich dieses Urteil an Verbraucherzentralen, Finanztip u.a. unter www.easywiderruf ins Netz gestellt, damit möglichst viele betroffene Menschen davon erfahren und ihre Rechte geldtend machen können. Viel Glück.

    Hier mein Beitrag im Forum: Widerrufsbelehrung falsch !
    Ganzer Kredit auf den Prüfstand ! Ist ein Kredit wie meiner etwa 2008 mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen worden (Laufzeit 84 Monate, diese Kredite laufen alle 2015 aus) einem hohen eff.Zins 13,99 %
    und einer Bearbeitungsgebühr von 3%, dann lag die Ersparnis durch Widerruf bei 10.500 EURO (siehe Urteil LG Berlin 4 O 65/14 rechtskräftig). Die Rückabwicklung hatte zur Folge, dass die Bearbeitungsgebühr entfiel, der übliche Marktzins als
    Vertragszins gilt und die Kosten der Restschuldversicherung bis zum Widerruf auf 50% reduziert wurden. Viele Darlehensnehmer kommen aufgrund sehr hoher Darlehenskosten über die Jahre in Verzug. Oft
    kündigt die Bank und geht "gnadenlos" gegen die Schuldner vor. Diese sind dermaßen in die Enge getrieben, dass sich kein Mensch mehr traut, einen Vertrag noch zu widerrufen, weil etwa die Widerrufsbelehrung
    falsch war. Das hätte tausenden Kreditnehmern vor Gericht und Gerichtsvollziehern geholfen und bewahrt. Das LG Essen stellt mit dem Urteil 6 O 353/14 völlig klar, dass ein Widerruf sogar noch nach ergangenem Vollstreckungsbescheid möglich ist.

    Hallo Tubikimi, hier die Antworten zu Deinen Fragen: Die Bank ist easycredit. Ich hatte seinerzeit von dem BGH Urteil aus 2009
    gehört und sofort den Text der Widerrufsbelehrung untersucht. Mir war als juristischem Laien klar, dass diese Widerrufsbelehrung keinen Bestand haben konnte, wie sie in den Kreditformularen dieser Bank zumindest 2008 vorgekommen ist. Ich habe die Bank aussergerichtlich zur Rückabwicklung aufgefordert, das Darlehen widerrufen und Zahlungen eingestellt. Daraufhin hatte mich die Bank verklagt auf 14.500 EURO Restsaldo. Bekommen hat sie noch ganze 3.900 EUR das ist eine
    erhebliche Differenz bei einem Nettokreditvertrag über 20.000 EUR. Zuerst bestreitet die Bank, dass es sich um ein verbundenes Geschäft handelt (erfolglos), dann bestreitet die Bank dass die Widerrufsbelehrung falsch ist (erfolglos). Beides reicht dem Gericht zur Rückabwicklung des Vertrages weil die Widerrufsbelehrung nichtig ist. In anderen Fällen bestreitet die Bank, dass man überhaupt noch widerrufen kann und sein "Widerrufsrecht verwirkt hätte" (erfolglos). Es ist ein Skandal in Deutschland, dass jeder Kreditnehmer von über 50.000 pro Jahr alleine bei dieser Bank, von sich aus tätig werden muss und eine BAFIN als Kontrollorgan der Bank überhaupt nicht in Erscheinung tritt. Als Verbraucher könnte man vermuten, die Bafin lässt sich die Kreditverträge der zu überwachenden Banken kommen und kontrolliert diese. Die Bank müsste dann gezwungen werden, alle Kreditnehmer anzuschreiben und korrekt nachzubelehren. So bleibt es dem Zufall überlassen, welcher Kreditnehmer von dieser Rechtslage und der falschen/nichtigen Widerrufsbelehrung für seinen Kredit überhaupt erfährt. Deshalb habe ich dieses Urteil an Verbraucherzentralen, Finanztip u.a. unter www.easywiderruf ins Netz gestellt,
    damit möglichst viele betroffene Menschen davon erfahren und ihre Rechte geldtend machen können. Viel Glück.

    Ganzer Kredit auf den Prüfstand ! Ist ein Kredit wie meiner etwa 2008 mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen worden (Laufzeit 84 Monate, diese Kredite laufen alle 2015 aus) einem hohen eff.Zins 13,99 % und einer Bearbeitungsgebühr
    von 3%, dann lag die Ersparnis durch Widerruf bei 10.500 EURO (siehe Urteil LG Berlin 4 O 65/14 rechtskräftig). Die Rückabwicklung hatte zur Folge, dass die Bearbeitungsgebühr entfiel, der übliche Marktzins als Vertragszins gilt und die Kosten der Restschuldversicherung bis zum Widerruf auf 50% reduziert wurden. Viele Darlehensnehmer kommen aufgrund sehr hoher Darlehenskosten über die Jahre in Verzug. Oft kündigt die Bank und geht "gnadenlos" gegen die Schuldner vor. Diese sind dermaßen in die Enge getrieben, dass sich kein Mensch mehr traut, einen Vertrag noch zu widerrufen, weil etwa die Widerrufsbelehrung falsch war. Das hätte tausenden Kreditnehmern vor Gericht und Gerichtsvollziehern geholfen und bewahrt.
    Das LG Essen stellt mit dem Urteil 6 O 353/14 völlig klar, dass ein Widerruf sogar noch nach ergangenem Vollstreckungsbescheid möglich ist.