Hallo Franziska,ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir bzw.meinem
Schwager weiterhelfen!Nachdem wir erfolgreich von der Renault Bank unsre
Bearbeitungsgebühren zurück erhalten haben siehts bei meinem Schwager
anders aus.Er hat sein schreiben an die Volkswagen Bank geschickt und
folgendes zurück bekommen:Sehr geehrte Damen und Herren,wir haben ihr
Anliegen auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr geprüft.Sie habenden oben
genannten Darlehensvertrag in ihrer Eigenschaft als Unternehmer
abgeschlossen.Die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von
Bearbeitungsgebühren bezieht sich ausschließlich auf
Darlehensverträge,die mit Verbrauchern abgeschlossen wurden und ist auf
den mit Ihnen abgeschlossenenDarlehensvertrag nicht übertragbar.Die von
Ihnen gewünschte Erstattung einer Bearbeitungsgebühr kann daher nicht
erfolgen. Ist das rechtens? Oder hat er da irgendeine Chance? Vielen
Dank für die Mühe im voraus,liebe Grüße Claudia