Beiträge von JuergenE.

    Guten Tag,

    erwartungsgemäß hat das Finanzamt meine Scheidungskosten nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Auf meinen Einspruch hin kam der Hinweis, dass das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig sei.
    Wie bzw. wo erfahre ich, wann das Urteil des BFH erfolgt, damit ich ggf. meinen Einspruch geltend machen kann?

    Danke & beste Grüße
    Jürgen