Beiträge von Liesbeth74

    Hallo,ich brauche dringend Hilfe denn die Uhr tickt.Heute kam die Antwort von der sparkasse zurück.Es geht um 2 Kredite die noch laufen einmal fürs Haus und so Einen.Als Antwort kam:Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Erstanttungsantrages.
    Sie Beziehen sich darin auf die BHG-Urteile vom 13.5.2014 und 28.10.2014.Eine rechtliche Bindung an diese Urteile besteht jedoch nur für die jeweiligen Streitparteien(§325Abs.1ZPO).Der BGH entschied jeweils anhand konkreter Sachverhalte ,die von Fall zu Fall abweichen können und gegebenenfalls rechtlich anders zu beurteilen sind.Die Gründe sind somit nicht verallgemeinerungsfähig.
    Zur Beurteilung Ihrer Anfrage weisen Sie uns bitte Ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage von Kopien der betreffenden Kreditverträge nach.Wir werden im Anschluss den konkreten Einzelfall prüfen,inwieweit die Voraussetzungen für die Erstattung des Bearbeitungsgeltes vorliegen.
    Vorsorglich bitten wir Sie,Ihren Antrag auf Vollständigkeit der Unterschriften zu prüfen.Gegebenenfalls fehlende Unterschriften weiterer Kreditnehmer reichen Sie uns bitte nach.