Beiträge von onlyshy

    <p>Bis jetzt kam noch keine Post bei mir an.. &nbsp;aber ich glaub es liegt daran dass meine Cousine diesen Bogen noch nicht ausgef&uuml;llt hat.. &nbsp; &nbsp;Bin gespannt ob da was kommt. &nbsp;Gibt es denn einen Zeitraum die ich abwarten muss ob was kommt? Oder gibt es da keine Regelung? Es Haben mir schon viele gesagt dass ich mir nicht so viel Gedanken machen soll, aber man macht sie sich halt.</p>


    <p>Danke auf jeden Fall an alle die geantwortet haben. Hoffe dieser Text kommt jetzt ordentlich an. Keine Ahnung was da vorher los was</p>


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    <p><span style="line-height:1.28">.. Mmmh es waren paar hilfreiche Sachen dabei.. &nbsp; Danke auf jeden Fall an alle die gepostet haben..</span></p>


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    <p>Was mir nicht ganz klar ist, meine Adresse wurde dem Amtsgericht mitgeteilt wegen Erbanspruch.. &nbsp;Z&auml;hlen dann die 6 Wochen Ablehnungszeit f&uuml;r mich ab Tod meines Onkels oder ab Datum des Amtsgerichtsbriefes?&nbsp;</p>


    <p>Ohne die Gesetzeslage zu kennen, kann man ja nicht unbedingt wissen dass ich in dem entfernten Verwandtsgrad auch erbberechtigt bin.</p>


    <p>Was das Auto Angeht, Papiere sind alle da. Brief 1&amp;2, Kaufvertrag etc. Zeugen die das best&auml;tigen k&ouml;nnen dass das Auto nicht geschenkt war, gibt's genug.. Wartungen/T&Uuml;V wurden alle noch von meinem Vater gemacht.. Mein Onkel hat also sozusagen nur Versicherung gehabt und Kosten f&uuml;r Sprit. Der Rest war alles erledigt.. Auto hatte er ja nicht mal 1 Jahr!&nbsp;</p>

    Folgendes: mein Onkel ist verstorben und hinterlässt Schulden. Seine Kinder schlagen das Erbe aus. Mein Vater hatte meinem Onkel das Auto geliehen was auch auf meinen Onkel angemeldet war. Schriftlicher Leihvertrag gibts nicht. Nun haben wir Rückanspruch gestellt auf das Auto und das Auto bereits mitgenommen und auf mich angemeldet. Da es wohl folgende Regelung gibt ..das die Geschwister des Verstorbenen auch als Erben gelten und wenn die selber verstorben sind dann deren Kinder.. bin ich natürlich sehr verunsichert was da auf mich zukommt.Meine Mutter lebt schon lange nicht mehr..


    1. erwartet mich nun wegen dem eigenmächtigen Unmelden des Autos rechtlich etwas?
    2.kann ich das Erbe ausschlagen obwohl ich das Auto zurückgeholt habe oder muss ich das Erbe annehmen und die Schulden zahlen durch Verkauf des Autos da es zu Lebzeiten auf meinen Onkel angemeldet war.