hallo, ich bin neu hier im forum und interessiere mich auch für dieses bgh-urteil. habe meine gesellschaft schon angeschrieben und auch schon antwort bekommen. die berufen sich auf eine sogenannte "einrede der verwirkung" und sind keineswegs bereit darauf einzugehen. hat jemand hier im forum bereits weitergehende erfahrungen gemacht bzw. erfolge gefeiert ?