Beiträge von Till Wollheim

    Die Basis-Rente (vulgo: Rürup-Rente) lohnt sich kaum!
    Ich hatte Ende letzten Jahres missverstanden, daß der Beitrag zur Basisrente mit dem steigenden %-Satz von der Steuer abgezogen werden kann und kaum glaubend, daß es sowas nettes heute noch gibt, zahlte ich schnell bei der Europa 15'000 Euro ein um damit eine Rente vom ca. 45 € lebenslang zu bekommen - ab dem 67. Lebensjahr. Und freute mich in 2019 eine saftige Steuerrückzahlung von 86% von 15'000 € - also 12'900 € - zu erhalten.
    Nun habe ich gerade die Steuererklärung mit WISO Steuersparbuch erledigt und bekomme demzufolge nur 3'600 € Steuern zurück.
    Das heißt ich bekomme gerade mal mein eingezahltes Kapital nach 28 Jahren wieder zurück - wenn ich denn so alt werde! Abzüglich der Inflation ein total schlechtes Geschäft. Hätte ich es mit 0,7 % angelegt, würde ich nach 28 Jahren 17940 € zurück bekommen. An der Börse investiert wären es dann wenigstens 100'000 €!!
    Solche perversen Rentenschemata sind der Grund warum die Masse der Deutschen immer ärmer wird!!

    Hallo, merkwürdigerweise gibt es hierzu Null Fundstellen im großen Internet: wenn jemand nur Einkommen durch Kapitalerträgnisse (Spekulationsgewinne und Dividenden, Zinsen) hat, kann der dann trotzdem Steuern sparen durch Einzahlung in einen Rürup-Basis-Rentenvertrag? Also sind von der Steuer auf Kapitalerträge - ggf. durch Günstigerprüfung - Sonderausgaben für die Basisrente abziehbar - dieses Jahr immerhin fast 24000/48000 € zur 86%igen Anrechnung?


    Vielen Dank, Till

    In der App meiner Volksbank (Konstanz) gibt es keinen Schalter Digitale Karten runterladen!


    In der aktuellen Stiftung Warentest - Finanztest 11/2018 ist ein ausführlicherer Artikel zu den Möglichkeiten mit dem Smarty zu bezahlen in der Realität.


    Die Banken sind schuld, daß hier die Verbreitung so langsam geht! Würden sie den Händlern einen kleinen Bonus zur Weitergabe an die Kunden geben und die barlose Zahlung gratis anbieten würde über Nacht alles barlos zahlen wollen.

    Was ist denn der Nachweis für die Lebensarbeitszeit bei anfänglichen Hausfrauen/-männern? Oder bei Immigranten?
    Beispiel: mit 34 nach Deutschland wg. Heirat eingewandert, dann mit 40 selbständige Tätigkeit und ab 54 versicherungspflichtige Tätigkeit bis 65. Das wären 90% der zweiten Hälfte erfüllt - somit KVdR-Zugang?

    Wegen Kapitalanlagen, wo mit der Abgeltungssteuer von ca. 26% alles erledigt ist, braucht man doch keine Software! Und wenn man Geld in der Schweiz hat, ist es, als ob man sein Geld bei einer Bank in Deutschland hätte. Außer daß man selbst für die Steuerabführung votiert.
    Wer aber einen persönlichen Steuersatz von weniger als 26% hat, der fährt mit WISO Steuer-Sparbuch sehr gut und fast einfach - das Programm hat leider noch immer einige Mängel oder immer wieder neu. Auch die Logik erschließt sich nicht immer sofort und komplexeste Vorfälle, wie US-Kapitalmaßnahmen kann es noch immer nicht beherrschen!
    Dafür hat es aber einen - im Test nicht erwähnten - Vorteil: für nur 10 € Aufpreis in der Gold-Version hat man noch einen Finanzgericht-Rechtschutz, der sich für mich schon auszahlte und für die Versicherung auch: ich obsiegte.

    Hallo Leute,


    es gibt ja viele Watchlist- bzw. Musterdepotanbieter. Wenn man seine Anlagen aber live beobachten und managen will, gibt es nur eine sinnvolle Methode: per Watchlist von 'Lang und Schwarz'.
    Die hat nämlich - auch gegenüber der Direkt- oder Hausbank - den Vorteil, daß sie praktisch ein Kursticker ist. Erst damit kann man semiprofessionell - nein voll professionell - an der Börse agieren! Man muß dann halt zB ein Fenster mit dem eigenen Depot und ein anderes mit der L&S Watchlist aufmachen.


    Gruß, Till

    Ich würde davon abraten "Fast-Food" bzw. "Fertiggerichte" zu kaufen. Zumindest wenn man nicht nur die Portokasse anlegen will.
    Es bringt eine höhere Rendite, wenn man sich aktiv mit der Börse befasst, ein paar Zeitschriften auswertet und einen guten Börsen-Brief wie "Börse-Intern" bezieht.
    Ich habe zum Beispiel Fossil am 8.11.17 zu 4,80 € gekauft und vorgestern zu 7,44 € verkauft. Über 300 % Rendite / Jahr umgerechnet.
    Statistisch ist es so, daß je mehr Pferde man im Stall hat, desto langsamer laufen sie im Durchschnitt. Natürlich steigt das Risiko - aber man kann das sehr gut in Griff bekommen, in dem man eben für sein Geld sinnvoll arbeitet. Lieber weniger sinnlos in der Welt herumreisen und sich um sein Vermögen kümmern ...
    Ein schönes Beispiel und Vorbild ist Warren Buffet!

    Wie ist das zwei Jahre nach dem Tode?


    Kann es irgendwie sinnhaft sein, von den Nachkommen eine Steuererklärung für den Verstorbenen für das Jahr 2016 zu verlangen, wenn dieser schon in 2015 verstorben ist. Es ist ja rein rechtlich nicht möglich, daß Tote Rechtssubjekte sind. Das FA verlangt von mir eine Steuererklärung für das Jahr 2016 für meine Mutter, die aber eben schon im Jahre 2015 verstorben ist.
    Es gab zwar irgendwo - wenn ich mich recht erinnere - mal eine kleine quasi Pfennige Zahlung ihrer Bank - ich glaube es war die Zahlung der Dividende nach Auflösung der Mitgliedschaft in der Volksbank - aber auch diese kann sich dann ja nur auf 2015 beziehen. Spätere sind dann ja Zahlungen an die Erben!


    Hat hierzu jemand eine profunde Information?


    Herzlichen Dank!


    Gruß Till

    Der aktuelle Handytarif-Rechner ist sehr gut gelungen! Gratulation und vielen Dank! Ich habe für mich jetzt - dank Dual-SIM Smarty Huawei P10 Plus Y29 - folgende Kombination als ideal erkoren:
    Fürs Surfen und Chatten (WeChat, WhatsApp) einen reinen Datentarif von Mobilcom (Internet-Flat 3.000) für 9,20 € / Monat 24 Monate - dann teurer. Gibt es nicht direkt bei MD sondern via Verivox. Und dank eures Tarifsuchers nun noch Vodafone Otelo Prepaid ohne Grundgebühr mit 9 ct Telefonie in der EU.

    Es gibt einen Trick sehr günstige Datentarife auf dem Handy zu haben und zusätzlich auch noch telefonieren zu können. SMS ist auch möglich für 19 ct / spielt aber heute keine Rolle mehr!


    Man wählt keinen Mobiltelefonier-Tarif sondern einen Datentarif und nimmt zusätzlich eine SIM mit einem billigen Telefontarif ohne Grundgebühr wie zB Blau - da ist dann auch die Schweiz noch als EU-Land gewertet.


    Dazu braucht man aber ein Dual-SIM-Handy.


    Und jetzt wissen wir auch, warum offiziell in D keine Dual-SIM Smartys angeboten werden. Aber z. B. das Huawei P10 Plus gibt es im dänischen Proshop.de (Filiale in Hamburg!) das Dual SIM = das Y-29 Model. Das One-SIM = das Y-09-Modell.


    Ich habe bei Mobilcom (via Verivox nur!!) einen 3 GB Tarif für 9,20 € / Monat!! :thumbup:


    Und dazu Blau mit 9 ct(/ Minute. Man telefoniert aber eh über z. B. WeChat - kostenlos!

    Nicht beirren lassen!
    Bei Mobilcom heißt es zur Drittanbietersperre, man könne dann auch nichts mehr aus dem PlayShop/AppleShop kaufen, keine Fahrkarten mehr, keine Börsendienste. Das ist aber definitiv falsch, denn diese rechnen alle direkt mit dem Kunden (auch) ab. So geht mein Fahrkartenkauf per Lastschrift, der Play- bzw. AppleShop geht über die Kreditkarte. Also hat gar nicht nötig, daß es über die Telefonrechnung geht.
    Auf die Frage oben, warum das nicht ein Opt-In-Verfahren würde kam heute die Antwort indirekt in ZDF-Zoom: der Fachsprecher aus dem Wirtschaftsministerium gab so eine blöde Antwort - "dann könnten die Leute aber ohne extra einzuschalten keine sonstigen Dienste in Anspruch nehmen" - daß klar ist, hier hat mal wieder die Korruption in Form des Lobbyismus seine Finger im Spiel. Die de facto Herrschenden sitzen halt immer mit dem Geld in einem Boot!


    Noch was zu oben: billige Smartyverträge gibt es nicht - das ist dann Betrug, denn sie sind keine LTE-Verträge. Aber es gibt einen guten Trick: 3 GB-LTE im besten Netz - also Telekom - für 9,20 € pro Monat - bei Mobilcom! Aber nicht einen Sprach- sondern einen Datentarif muß man nehmen. Daß klappt natürlich sinnvoll nur mit einem Dual-SIM gerät wie dem Huawei P10 Pro - aber das ist nicht das Y09 sondern das Modell Y29 - zB über den dänischen Proshop in Hamburg!

    Der EuGH geht davon aus, dass natürliche Personen, die bereits mit ihrer Haupttätigkeit unternehmerisch tätig sind, jede weitere auch nur gelegentlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit ebenfalls unternehmerisch ausüben.
    :(
    BFH-Urteil vom 16. 12. 1993 - V R 103/88http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/103455/, BStBl 1994 II S. 278; EuGH, Urteil vom 13. 6. 2013 - Rs. C-62/12 [ZAAAE-37913]). Der EuGH geht davon aus, dass natürliche Personen, die bereits mit ihrer Haupttätigkeit unternehmerisch tätig sind, jede weitere auch nur gelegentlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit ebenfalls unternehmerisch ausüben. In einem obiter dictum bekundet der BFH Sympathie mit dieser Sichtweise. So sieht er es als fraglich an, „ob an der bisherigen Rechtsprechung des BFH, wonach Leistungen, die sich als Nebenfolge einer nichtunternehmerischen Betätigung [...] ergeben – wie z. B. der Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatbereich – [...] nur dann zu unternehmerischen Umsätzen werden, wenn sie einen „geschäftlichen" Rahmen i. S. des § 2 Abs. 1 UStG erreichen [...], in vollem Umfang unverändert festgehalten werden kann."
    Da der Verkauf über eBay unabhängig von der Haupttätigkeit der Klägerin die Voraussetzungen einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt hatte, konnte der BFH eine Stellungnahme offen lassen.


    [i]http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/555124/Darüber hinaus stellt der BFH mit seinem Urteil vom 12. 8. 2015 - XI R 43/13 ein weiteres Abgrenzungskriterium für die Steuerpflicht eines Verkaufs von Sammlungen auf. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es bedeutsam sei, ob die Sammlung vom Verkäufer aufgebaut wurde oder eine für diesen fremde Sammlung darstellt. Werden fremde Gegenstände verkauft, spreche dies dafür, dass eine händlerähnliche Tätigkeit vorliege. Werden fremde Sammlungsgegenstände verkauft, können die Kriterien, die beim Verkauf von Sammlungsgegenständen üblicherweise heranzuziehen sind, nicht greifen.
    Hinweis
    Auch beim Übergang der Sammlung auf Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wäre wohl von einer fremden Sammlung auszugehen.

    dass der Zeitpunkt des Einstieges eine untergeordnete Rolle spielt.




    Gruß
    Zentralbayer

    Das sind halt auch solche "Profi"-Empfehlungen!. Man sollte vielleicht einfach sein Hirn anwerfen und mal zB den Dax Langfristchart sich vorlegen. Wer dann immer noch meint, der Zeitpunkt spiele eine untergeordnete Rolle, der sollte besser die Finger von der Börse lassen!

    Zum Thema Prognosen:


    Mein Tipp: wenn eine Bank eine Kauf-/Verkaufsempfehlung abgibt, dann sollte man das als Kontraindikator bewerten! Man frage sich doch, warum sollte ein Bank - gerade aus diesem Gewerbe - eine gratis Dienstleistung für unbekannte Dritte abgeben? Absurd! Daher ist es viel eher so, wenn eine große Bank empfiehlt eine Aktie zu kaufen, kann man sicher sein, sie haben einen Großkunden, der Verkaufen will und vice versa!