Beiträge von Till Wollheim

    Wichtig für Kunden mit älteren Verträgen: Die Gasversorger bestehen für Verträge die vor dem 1.10.16 geschlossen wurden stur auf schriftlicher Kündigung, obwohl der Gesetzgeber ganz eindeutig dieses Verlangen als unbillig erkannt hat! Aber leider hat das depperte OLG Düsseldorf )* - im Gegensatz zum OLG München - erkannt, daß dies rechtens ist. Total neben der Kappe aber ...


    )* OLG Düsseldorf mit Urteil vom 18.12.2014, Az. I-6 U 153/14

    Hallo,


    habe ich gegenüber meiner Bank einen Anspruch je Dividendenzahlung eine Einzelfall Mitteilung zu bekommen? (Wo ist das ggf. geregelt?) Diese sind ja viel detaillierter als die nun mehr angebotene Jahresaufstellung. Früher bekam ich bei jeder Dividendenzahlung einen Brief. Ich bat die Bank das auf PDF umzustellen. Seit dem gibt es angeblich keine mehr. Ist wohl eher zufällig.
    Ich benötige die detaillierte Darstellung darüber hinaus auch für die Rückzahlung der Auslandssteuern. Dafür kann ich zwar manuell vom Berater eine bekommen, aber das ist natürlich unbefriedigend. Zudem steht darauf "Zweitschrift". Weiß nicht ob die Steuerbehörde im Ausland das überhaupt anerkennt?


    Vielen Dank!
    Till :)

    Hallo Leute,


    ich bekomme heute von meiner Volksbank das Angebot: "die Gesellschaft unterbreitet Ihnen als Aktionär ein Umtauschangebot .... GE in Syncrony Financial".


    Es steht nicht dabei wer nun die 'Gesellschaft' ist - die GE oder die SF. Ich vermute fast es ist die Syncrony Financial - und dann denke ich mal: wenn die an meinen Aktien interessiert sind, dann gebe ich ich sie gerade nicht her!


    Hat jemand nähere Informationen was dahinter steht. Wieder so eine Heuschrecken-Aktion :evil: ?


    Vielen dank für Hilfe.


    Tschüß Till

    Doch der Autohändler haftet ggü. dem Endkunden natürlich für die Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften. Das ist ja keine Frage eines Verschuldens sondern der Kraft des Faktischen! Dadurch daß er ein Auto mit den Unterlagen von VW verkauft, macht der sich natürlich deren Aussagen zu eigen!
    Aber natürlich wird sich dann der Händler wieder bei VW schadlos halten.


    Gruß, Till

    Hallo,


    ich schlage vor neben Finanzen - was sich ja namentlich eher auf Fragen der Geldverwaltung bezieht - eine weitere Forumsebene einzuziehen mit dem Übertitel Steuern und als Untertitel wenigstens: Erbschaftsteuer, Einkommensteuer (inkludiert ja die Lohnsteuer!!), Umsatz- und Gewerbesteuer. :thumbup:


    Gruß, Till

    @ Schopenhauer
    Sehr Gut!!
    Da stimme ich voll zu! Endlich eine einzige Bundesversicherung für Krankheit, Pflege und Soziales. Alleine der Wegfall von hunderttausenden von Schmarotzern (Vorstände, Vertretern und Prämienkassierern) und auch die Einsparung von tausenden an Gebäuden würde die Prämien sofort um 30% reduzieren.
    Dann auch eine erhebliche Reduzierung von lebensverlängernden Maßnahmen für Leute die dadurch ein paar Monate länger leben aber gerade dies Maßnahmen inzwischen 35% der Kosten ausmachen!
    Und nicht zuletzt die konsequente Rücknahmepflicht für angebrochene Medikamentepackungen durch die Hersteller oder die Möglichkeit sie nach Desinfektion der Verpackungen zB in Krankenhäusern weiter verwenden zu können! Zumindest für teure und sehr teure Medikamente! Würde auch sofort weitere 10% an Einsparung bringen.
    Till

    Wer keine Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen hat, muß nicht alle Prämien seit 2009 nachzahlen sondern maximal für 5 Jahre. Und dies auch nur zu einem 6tel! Nur die ersten 5 Prämien muß er voll nachzahlen. Entstehen der Versicherungs-Pflicht war der 1.1.2009.


    VVG § 193
    ...
    (4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war.

    Guten Tag,


    Nein - ganz klar nicht, denn es ist gar nicht zulässig eine Doppelversicherung abzuschließen. Die Versicherung hat sich schon treuewidrig verhalten, indem sie überhaupt eine Doppelversicherung angenommen hat. Da würde ich ganz klar drohen mit den Kosten, wenn Du zum Anwalt gehst. Ev. vorher den Versicherungsombudsmann einschalten: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html


    Gruß Till

    Guten Tag,


    ich möchte zwecks Warnung anderer Nutzer einer Vergleichsplattform für KFZ-Versicherungen hier meine Missgeschick berichten: =O


    Ich habe meiner Mutter Wagen übernommen und als Zweitwagen anmelden wollen. Dazu suchte ich mir über Check24 den günstigsten Versicherer für mein Vorhaben. CHECK24 lieferte mir die Tochter der Itzehoer Brandgilde, die Admiral Direkt.


    Während der Eingabe kam der (versteckte) Hinweis, daß manche Versicherer den SF-Rabatt nicht übernehmen lassen, wenn er nicht von mir selbst sei. Dazu solle man dann im Vergleichsergebnis nachschauen, es würde dort ein Hinweis erfolgen. Bei der AD war kein Hinweis, also schloß ich ab.
    Ich bekam schon nach 3 Tagen die Police - alles wie erwartet. Nach einem Monat kam ein Nachtrag zur Police, ich würde noch etwas besser eingestuft, wegen der angaben der Vorversicherung. Super! Dann, nach 3 Wochen kam die Ernüchterung: ich sei nicht der Vorversicherungsnehmer gewesen und könne somit den SF nicht übernehmen. Darauf wurde mein Tarif auf SF 0 gesetzt und im Preis verdoppelt.
    Ich bat um Stornierung wegen Irrtums - das wurde abgelehnt. Das ist natürlich rechtlich nicht in Ordnung und ich prüfe nun rechtliche Schritte - wobei ich wegen eines Unterschieds zu nächsten Versicherung die den SF akzeptiert hätte von weniger als 200 €/Jahr nicht sicher bin, ob man damit die eh überlastete Justiz bemühen sollte. Aber es geht hier natürlich darum, dieses unseriöse Geschäftsprinzip zu stoppen!
    Also wer einen SF übernehmen will, ist gut beraten sich innerhalb der Widerrufsfrist (§ 8 VVG) von der neuen Versicherung die Übernahme des SF bestätigen zu lassen! oder die 47 Seiten AGBs genauestens durchzulesen - wer macht das schon! Gruß, Till