Werbungskosten tomm86 8. September 2015 Ich habe mal eine FrageWenn man nebenberuflich selbstständig ist, kann man das Arbeitszimmer und die übrigen Kosten bis max. 1250 Euro als Werbungskosten abziehen. Ist das inkl. MWSt. oder ohne MWSt. , 7% oder 19%GrussTomm