Beiträge von munich2015

    Hallo,
    als unsere Tochter geboren wurde, haben wir von einer Einzel- auf eine Familienauslandskrankenversicherung gewechselt. Da es sich um eine Familienversicherung handelt, in der alle Familienangehörigen - Ehegatten und alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr - bei gleichbleibendem Tarif mitversichert sind, haben wir den vier Jahre später geborenen Sohn nicht nachgemeldet.
    Jetzt machten leider zwei voneinander unabhängige Unfälle unseres Sohnes im Urlaub einen jeweils 1-tägigen Krankenhausaufenthalt notwendig.
    Die Versicherung verweigert jedoch die Übernahme der Kosten, weil unser Sohn nicht in Ihren Unterlagen aufscheint. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen verlangen zwar die Meldung der Familienangehörigen, aber ist es trotzdem rechtens die Übernahme der Kosten zu verweigern? Es scheint mir nur eine Formalität zu sein, weil sich der Tarif und die Art der Versicherung nicht ändern würde.
    Herzlichen Dank für Ihren Rat.
    Mit freundlichen Grüßen.