Hast du dann zwei Gebühren bezahlt? Du hast doch geschrieben 1% der Darlehnssumme für das Sondertilgungsrecht.
Beiträge von Schmelzel
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Hallo,
ich habe von meiner Bank die gleiche Antwort erhalten.
Laut einem Artikel im Internet scheint diese Gebühr tatsächlich rechtens zu sein, da sie nicht unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt. Sie wurde also individuell mit der Bank vereinbart und dagegen kann man dann gerichtlich nichts machen.
Für uns beide wohl blöd gelaufen!
Falls Du was anderes liest oder hörst, sage mir doch bitte bescheid!
Liebe Grüsse
Nicole -
Hallo Claudia,
ich habe auch so eine Gebühr für Einrichtung Sondertilgungsrecht bezahlt.
Ist bei Dir was neues rausgekommen?
Liebe Grüsse
Nicole -
Wie geht das?
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Geben Sie mir eine E-Mail-Adresse!
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Hallo,
ich gebe Ihnen ja recht, aber ich musste auf diese Gebühr auch noch Zinsen bezahlen!
Da hab ich wohl Pech gehabt....
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Hallo Henning,
das klingt für mich schon plausibel.
Aber ist diese Gebühr auch rechtens?
Eine Kreditbearbeitungsgebühr oder eine Kreditprovision musste man auch bezahlen um einen Kredit zu bekommen!Es müsste doch zumindestens so sein, dass wenn man keine Sondertilgung vornimmt, die Gebühr erstattet bekommt (wie eine Art Disagio)
Wenn man es allerdings als klassisches Optionsrecht sieht, dann wahrscheinlich nicht.Trotzdem bleibt es meiner Meinung nach eine laufzeitunabhänige Gebühr oder wie sehen Sie das?
Liebe Grüsse
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Hallo,
da steht nur:
Gebühr für Einräumung Sondertilgungsrecht (0,5% d. Dahrlehnsumme)
In meinem Fall waren das 4000,00 EURO!
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Hallo,
ich habe im Jahr 2011 für einen Darlehnsvertrag eine Gebühr für die Einräumung eines Sondertilgungsrechtes bezahlt.
Ist das nicht auch ein laufzeitunabhäniges Bearbeitungsentgelt und muss daher von der Bank erstattet werden?
Die Gebühren wurden von 0,5% der Darlehnsumme berechnet.Liebe Grüsse
Nicole