Ich meine den Musterbrief...
Beiträge von matomjo
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Achse, kann ich den Musterbeispiel dann analog für Verwaltungskosten verwenden? Hinzu würde noch das andere Urteil aufgeführt werden müssen, direkt für Verwaltungskosten.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, hört sich super an, denn bei Immobilienkredite belaufen sich die Summen in Tausende von Euro. Ich bin aber sehr skeptisch, dass sich die IBB berlin darauf einlässt, ich glaub nicht, dass die so freiwillig zahlen.
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Eine Frage noch zur Verjährung: ab wann kann ich denn rückwirkend die Verwaltungskosten zurückfordern? Ab 2011? Diese würden in 2014 (3 Jahre ) verjähren?
vielen Dank
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Gibts da irgendwo ein musterschreiben?
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Hallo, ich Schloss in 2000 einen IBB-Kredit ab, in dem steht, dass eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 2% der Darlehenssumme mit der ersten Auszahlung verrechnet wird. Besteht die Möglichkeit, aufgrund des BGH-Urteils dieses zurückzufordern?
weiterhin muss ich einen monatlichen Verwaltungskostenbeitrag i.H.v. 0,5 % zahlen! der ist auch monatlich immer extra aufgeführt. (Kredit läuft noch ne Weile) ich weiß, dass es vor längerer Zeit auch ein Urteil gab, in dem Verwaltungskosten (Kontoführung ) ebenso als rechtswidrig gelten und zurückverlangt werden können. Habe ich hier auch eine Chance, diese -sofern noch keine Verjährung eingetreten (3Jahre ?)- einzufordern? Wichtig wäre ja vor allem, dass diese für die noch zahlenden Jahre wegfallen. Leider bin ich noch nicht fündig geworden, deshalb würde ich mich über hilfreiche Antworten freuen.
vielen lieben Dank