Beiträge von jenny

    Hallo,


    wir haben im November 2011 einen "Hauskaufkredit" aufgenommen. Im Vertrag stehen keine Bearbeitungskosten, sondern der Zusatz "400 EUR sonstige effektivzinsrelevante Kosten einmalig". Außerdem wiederkehrende Kosten "18 EUR sonstige effektivzinsrelevante Kosten regelmäßig (jährlich)".


    Können wir von diesen Kosten etwas zurückfordern?


    Des weiteren wurde als Teil der Finanzierung ein bestehender Bausparvertrag in einen Folgevertrag umgewandelt dabei wurde die bisherige Bausparsumme von 60.000 auf 100.000 EUR erhöht. Dabei ist eine Erhöhungsgebür von 1% der Erhöhungssumme = 400 EUR fällig. Nun weiß ich nicht mehr genau, ob das die oben stehende Gebühr gewesen ist oder noch eine extra Gebühr war... Wenn das extra war, kann man das ebenfalls zurückfordern?


    Danke für für eure antworten :)