Guten Abend,
mit großem Interesse habe ich dieses Urteil aufgenommen und frage mich jetzt ob bei meinem Darlehenin Höhe von 40.000,- € für den Kauf meiner Eigentumswohnung vom 12.12.2003 die Möglichkeit besteht bestimmte Gebühren zurück erstattet zu bekommen.
Es wurden hierbei von der Sparkasse Kontoführungsgebühren in Höhe von 14,- € jährlich veranschlagt. Das Darlehen wurde vorzeitig abbezahlt und es entstand somit auch ein Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von 227,98 €.
Außerdem habe ich noch im letzten Jahreskontoauszug eine Position in Höhe von 125,38 € entdeckt welche gekennzeichnet ist mit: "aperiodische Zinserträge, Vorfälligkeitsentgelt".
Bei dieser Position finde ich allerdings keine Hinweise, ob diese 125,38 € bereits in der Vereinbarung über die vorzeitige Rückzahlung mit den besagten 227,98 € berücksichtigt wurden.
Nun stellt sich mir die Frage ob eine Möglichkeit besteht diese Gebühren erstattet zu bekommen?
Im Voraus vielen Dank!
Grüße
dergoce