Beiträge von dietrist

    Hallo,
    bin neue in diesem Forum und kann für die umfangreiche Darstellung der einzelnen Themen nur Lob aussprechen.
    Nun zu meinem konkreten Fall. Sind als 5-köpfige Familie vor 3 Wochen mit SAA von München nach Johannesburg gefolgen, also über die EU Grenzen hinaus über 3.500 Kilometer. Wir sassen pünktlich in der Maschine und der Pilot teilte uns mit, dass er aufgrund technischer Probleme ein Start nicht möglich sei und ein Techniker komme müsse. Letzendlich sind bis 3 Stunden später als geplant gestartet. Wenn ich Ihre Informationen richtig gelesen habe, entsteht eine Schadensersatzverpflicht der Airline bei solch einem Flug erst ab 4 Stunden Verspätung, was in unserem Fall bedeutet, dass kein Ausgleichsleistunganspruch besteht?
    Freuw mich auf Ihre Antwort. Stefan