Ich hatte heute ein Gespräch mit der Bank. Mir wurde gesagt, dass sich das Urteil des BGH wohl nur auf Konsumtenkredite (Autofinanzierung u.ä.) bezieht und nicht bei Darlehensverträgen (Immobilienerwerb) anwendbar ist.
Zitat Kredite.net
"Das vom BGH gesprochen Urteil betrifft grundsätzlich alle privat aufgenommenen Ratenkredite. Der Verwendungszweck des Kredits ist irrelevant. Ebenso die Kreditsumme und vereinbarte Laufzeiten. Wichtig: Über Baudarlehen und Unternehmensfinanzierung hat der BGH nicht geurteilt."
Wie wörtlich ist das zu nehmen, da ich ja nicht gebaut sondern gekauft habe?
ich bin da unsicher ob es für mich einen Rechtsanspruch gibt.
Gruß