Beiträge von Hansi-0815

    Ich hatte heute ein Gespräch mit der Bank. Mir wurde gesagt, dass sich das Urteil des BGH wohl nur auf Konsumtenkredite (Autofinanzierung u.ä.) bezieht und nicht bei Darlehensverträgen (Immobilienerwerb) anwendbar ist.


    Zitat Kredite.net
    "Das vom BGH gesprochen Urteil betrifft grundsätzlich alle privat aufgenommenen Ratenkredite. Der Verwendungszweck des Kredits ist irrelevant. Ebenso die Kreditsumme und vereinbarte Laufzeiten. Wichtig: Über Baudarlehen und Unternehmensfinanzierung hat der BGH nicht geurteilt."


    Wie wörtlich ist das zu nehmen, da ich ja nicht gebaut sondern gekauft habe?
    ich bin da unsicher ob es für mich einen Rechtsanspruch gibt.


    Gruß

    Kein Bauträger-Projekt, Kauf einer bestehenden Immobilie. Ein normales Finanzierungsvorhaben mit Annuitätendarlehen. Warum diese Gebühr nun Projektabwicklungsgebühr heißt, weiß ich auch nicht. Da wird in dem Finazierungskonzept leider nicht näher drauf eingegangen.


    Haben Sie schon mal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Guten Tag,
    bei meinem Darlehensvertrag gibt es keine Bearbeitungsgebühr aber eine Projektabwicklungsgebühr. Ich frage mich ob die Projektabwicklungsgebühr mit der Bearbeitungsgebühr gleichzustellen ist.
    Genauer Wortlaut:
    "Für die Beantragung der Darlehensmittel berechnen wir Ihnen eine Projektabwicklungsgebühr in Höhe von 1300,00 Euro."


    Gibt es hier eine Chance diese wieder zurückzufordern?


    Gruß
    Hansi