Liebe Mitstreiter,
leider sind eine Vielzahl neuer, abweisender Urteile zu verzeichnen. Wir sind dennoch nicht überzeugt, dass diese Tendenz der Rechtsprechun richtig ist. Denn es besteht der Eindruck, dass vermehrt auf bestehedne Urteile Bezug genommen wird und eine tiefgehende Auseinandersetzung nicht erfolgt.
Wir werden in unserem neusten Schriftsatz als Argument den järlichen Zinsüberschuss der BHW anführen:
"Die Beklagte hat über lange Zeit hinweg zinsgünstig Kapital am Markt von ihren Bausparern erhalten, welches sie mit Rendite als Darlehen wieder herausgegeben hat. In guten Jahren bringt dies einen erfreulichen Zinsüberschuss, für die Beklagte laut ihrer Jahresabschlüsse im Jahre 2011 in Höhe von 449 Millionen €, im Jahre 2012 in Höhe von 425 Millionen Euro, im Jahre 2013 in Höhe von 364 Millionen € und im Jahre 2014 von 359 Millionen €, alles Jahre der Niedrigzinsphase."
Ich denke bei den Zahlen kommt man als Richter ins Grübeln.
Bis bald