Beiträge von wasp

    Guten Tag,


    da die Thematik Zweitwohnsitz auf uns zukommt, habe ich folgende Frage:


    ist ein Zweitwohnsitz auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und kann dann das FA z.B. nach zwei Jahren die Aufwendungen für einen Zweitwohnsitz streichen?


    Hauptwohnsitz der Familie ist A (Eigenheim + schulpflichtige Kinder) und Zweitwohnsitz wäre am Arbeitsort des Ehepartners ca. 100km entfernt (jedoch Fahrzeit von ca. 1.5h für eine Strecke). Der andere Partner ist in der Nähe des Hauptwohnsitzes erwerbstätig.


    Besten Dank für hilfreiche Antworten.


    Gruss
    wasp

    Hallo an Alle


    ich verfolge dieses Thema bereits seit dem ersten Urteilsspruch im Mai und bin erfreut, dass der BHG verbraucherfreundlich entschieden hat.


    Habe zwischenzeitlich eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für ein Immo-Darlehen von 2011 (gekopellt mit Bauspar) von der Dt. Bank zurückerhalten - ging zwar drei Monate mit einigem hin und her, aber schlussendlich haben sie das Geld erstattet incl. Zinsen.
    Für ältere Verträge gehen heute die Schreiben raus (ebenfalls Deutsche und Santander).


    Bei folgenden zwei Punkten, hoffe ich auf Unterstützung aus dem Forum hier:


    1. Autofinanzierung mit Beginn ca. 2004 oder 2005 (habe leider keine Unterlagen hierzu, zumindest die Darlehensnr. über alte Auszüge) --> lief über die GE Money Bank.
    Die wurde doch von Santander übernommen, richtig? D.h. Santander sollte anhand der Darlehensnr. die Unterlagen ausfindig machen und die Höhe der Bearbeitungsgebühr ersehen können.


    2. KFW Darlehen über Deutsche Bank von 2005
    Im Angebot, bevor die Verträge abgeschlossen wurde, stand, dass 1% Bearbeitungsgebühr anfallen. Im vorliegenden Vertrag steht aber lediglich:
    ..." Nach Ende der zusageprovisonsfreien Zeit wird von der KFW auf die noch nicht ausgezahlte Kreditvaluta eine Zusageprovision berechnet. Die anfallende Provision werden wir jeweils vierteljährlich nachträglich einziehen und an die KFW weiterleiten"....
    Auf den KtoAuszügen steht dann immer Zinsen/Kosten/Auslagen.


    Ich verstehe das so, dass die Bearbeitungsgebühr da anteilig mit eingerechnet wird.
    Muss ich hier zunächst bei der Bank rückfragen wie sich das ganze aufsplittet bzw. pauschal die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr verlangen ohne einen exakten Betrag im Brief zu notieren?


    Vielen Dank für die Hilfe.
    Gruss wasp