Hallo Finanztippler
Ich habe in diesem Forum schon häufiger gelesen und finde es sehr hilfreich, was hier diskutiert wird!
Heute Morgen war ich bei meiner Steuerberaterin und ich bin jetzt doch verwirrt. Ich bin der Meinung, dass Sie nicht Recht hat. Das ist schwer für mich zu sagen, deshalb frage ich jetzt euch.
Nach weiterer Suche online kann ich ein Thema nicht nachvollziehen bzw. bin anderer Meinung.
Zuerst ein paar Infos über meinen 'Fall':
- Duales Studium von 2008 - 2011, in der Zeit wohnhaft bei Eltern und WG bei Dualer Hochschule (kein Zweitwohnsitz möglich, denke ich)
- keine Steuererklärungen 2008, 2009, da geringer Verdienst und keine Lohnsteuer
- 2010 habe ich meine erste Steuererklärung selbst gemacht, ein paar Zahlen eingetippt, um ca. 80€ Lohnsteuern zurück zu bekommen (damals dachte ich "Juhuu, 80€")
- 2011 muss dieses Jahr gemacht werden, die Erklärung habe ich wegen vielen weiteren komplizierten Sachverhalten von der Steuerberaterin machen lassen (zusammen mit 2012, 2013)
Für 2011 habe ich bei den Werbungskosten nur die Kosten, wie Studiengebühren für das letzte Semester und Fahrtkosten ,die auch in 2011 angefallen sind, angegeben (bzw. meine Steuerberaterin), um meine 80€ Lohnsteuer zurück zu bekommen, hatte es gereicht.
Ich hatte gelesen, dass das duale Studium wie ein weiterbildendes Studium behandelt wird und deshalb über Werbungskosten voll absetzbar ist .z.B.:
Zitat
Anderes gilt, wenn der Hochschüler bereits eine Ausbildung oder ein Studium, etwa bis zum Bachelor, absolviert hat oder sich für ein duales Studium entscheidet. Dann wertet der Fiskus die Ausgaben dafür als Werbungskosten. Entscheidender Unterschied: Der Steuerabzug ist nicht begrenzt. Studenten ohne eigenes Einkommen können ihre Kosten deshalb ansammeln und als Verlustgutschrift mit in spätere Jahre tragen, in denen das erste höhere Gehalt fließt.
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/s…-absetzen_id_3559965.html
Oder
Zitat
Sind Sie in einem Ausbildungsverhältnis, in dem Sie gleichzeitig lernen und arbeiten – zum Beispiel in einer Lehre oder einem dualen Studium – können Sie wie beim Zweitstudium die Kosten für die Ausbildung als Werbungskosten absetzen.
Quelle: http://www.finanztip.de/ausbildungskosten/
Meiner Steuerberaterin sagt „Nein, es müssen Verluste entstehen, z.B. Einnahmen 6000€ pro Jahr, Ausgaben 8000€, damit etwas absetzbar ist bzw. im Folgejahr. Das ist auch wieder nur 4 Jahre zurück gerechnet möglich.“
Meine Fragen:
- hat meine Steuerberaterin Recht? Muss ich „Verlust“ machen?
- Wenn Sie nicht Recht hat --> wie viele Jahre rückwirkend kann ich Kosten geltend machen? Jetzt ist 2015, das Studium begann vor 7 Jahren
- habe ich mir mit meiner stümperhaften Steuererklärung 2010 die Möglichkeit verbaut, die Kosten 2008-2011 für das Studium jetzt doch noch abzusetzen?
- Wenn ich die Möglichkeit nicht verbaut habe, wie kann ich das Studium jetzt noch absetzen?
Viele hoffnungsvolle Grüße und Danke im Voraus
Lukas