Wenn deine Feststellung des "nachträglichen Eintrages"
a) weniger als 5 Jahre her und
b) dir ein nachweislicher Schaden gleich welcher Form und Höhe entstanden ist,
sind die Grundvoraussetzungen für zumindest einer Strafanzeige bzw. eines Strafantrages (ist ein Unterschied !) gegeben.
Nun ist's an dir, was dir die Sache wert ist - kannst ja mal weiter berichten wenn du möchtest...
Gruß, Michael
Beiträge von pamiru
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...und diesen "fehlenden Hauch" findest du kurios - oder ist das Wort "Betrug, da ja Urkundenfälschung !" kein Bestandteil deines Wortschatzes ?
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Nicht nur o.G. würde auch mich interessieren, außerdem:
Was sind die Gründe, weshalb KfW-Förderungen für natürliche Privatpersonen generell nur über "durchleitende Hausbanken" antragsfähig sind ? Ich halte das für ein grundsätzlich fragwürdiges Geschäftsgebaren...!