Beiträge von CokeLife

    Habe gerade den Artikel "ÜBERHÖHTE MAHNGEBÜHREN SIND UNZULÄSSIG" gelesen.


    Was ist aber wenn ein Grundversorger einen internen Inkassoeintreiber (aus seiner Mahnabteilung) vorbei schickt und dafür jedesmal pauschal 50 Euro will (die so auch in den AGBs stehen)? Bei den Schulden handelte es sich dabei um weniger als 200 Euro. Der Inkassoeintreiber kommt dabei mehrfach, bis zu 2x in 7 Tagen (Arbeitszeiten). Jedesmal wird diese Pauschale fällig. Alle Abschläge sind bezahlt, der Inkassoeintreiber kommt nur noch wegen den Kosten die er selber durch seine Besuche verursacht und erhöht somit die ausstehende Summe immer mehr. Ist dies nach 25 O 83/15 überhaupt noch rechtens?
    Meiner Meinung nach kommt der Versorger hier nicht seiner Schadensminderungspflicht nach.


    Im StromGVV heisst es "Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nichtübersteigen." aber was heißt das genau?