Beiträge von Gast


    Zur Thematik Studienkredite / LG Itzehoe hat unsere Expertin @Britta schon früher etwas hier geschrieben. Einfach die Suchfunktion rechts oben verwenden und dann kommt man zum entsprechenden Post!


    Danke für die Anwort, Franziska!
    Brittas Beitrag vom 14.Oktober 2014 zum Thema Studienkredit kenne ich. Da ich mir nicht sicher bin, ob ich diesen richtig verstanden habe, habe ich nochmals nachgfragt. Vor allem weil sie schrieb: " Bin sehr gespannt, wie der BGH die Rechtslage bewerten wird."


    Deshalb noch einmal dazu meine Frage:
    Hat der BGH darüber denn auch am 28.10. entschieden oder wird er dies noch extra an einem anderen Termin tun? Falls ja, gibt es hierfür schon einen konkreten Termin?

    Liebes Finanztip-Team,
    ich würde gerne noch einmal den KfW Studienkredit aufgreifen, da ich selbst einen aufgenommen habe und mir die Lage hier noch nicht ganz klar ist bzw ich mir nicht sicher bin, ob ich alles richtig verstanden habe.


    Beim KfW Studienkredit wird immer eine Aufwandsentschädigung von 238 € gefordert. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Bearbeitungsgebühr, sondern eher nur um eine Vermittlungsgebühr für die kreditvermittelnde Bank (Stichwort: Urteil LG Itzehohe). Richtig?
    Das heißt, derzeit ist es aufgrund des Urteils des LG Itzehohe nicht möglich die 238 € zurückzubekommen?


    Ist es außerdem richtig, dass der BGH über diese Rechtslage noch entscheiden wird (zusätzlich zum Urteil vom 28.10.)? Falls ja, gibt es hierfür schon einen konkreten Termin?


    Es wäre sehr nett, wenn Sie mir hier ein wenig weiterhelfen und meine Fragen beantworten könnten.
    Vielen Dank!