Beiträge von on-off

    @ Katzenbaum: lieben Dank, das hilft mir weiter. Ich warte nun auf die Zusage der RSV und dann geht's los.
    Apropo: da hat anscheinend ein Anwalt gerade vor ein paar Stunden einen Beitrag zum Widerruf ( habe den Link grad nicht verfügbar) anscheinend mit Eigenwerbung als Neues Diskussionsthema auf die oberste Ebene eingestellt. Ist das noch OK?
    grüsse
    on-off

    Hallo Leute,
    was mir auffällt, in den meisten "Ratgebern" aus dem Verbraucherschutz wird besonders darauf eingegangen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht. Auf die praktische Vorgehensweise nach der Bestätigung der Fehlerhaftigkeit habe ich wenig konkrete Angaben gelesen. Ich habe mir daher erlaubt, das Zusammenzufassen, was ich bisher herausgefunden habe.
    Ich denke, das hilft vielen Einsteigern.
    Da sind aber noch ein paar Fragen in rot, die ich hoffe, dass das Forum dabei unterstützt. Falls weitere Kommentare, bitte melden. Ich überarbeite dann weiter je nach Erfahrungsbericht und Kommentar.


    Praktisches Vorgehen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung:
    Vorher: Falls vorhanden, Rechtschutzversicherung (RV) übernimmt gerichtliche und außergerichtliche Kosten? Sonst: sich um RV kümmern (s. Blogs).


    1. Schritt: telefonische Kontaktaufnahme mit Bank
    Generell: Läuft ab hier die Verjährungsfrist? Wie lang ist diese?

    a) bei Entgegenkommen der Bank -> neuer Zinssatz akzeptabel? Prüfen durch Vergleich mit
    handelsüblichen Zinsen (Vergleichsportale, Stiftung Finanztest, Bankenhomepages etc.).


    b) keine Antwort oder eine Ablehnung: Wie schnell sollte nun reagiert werden? Ich nehme an eine
    mündliche Ablehnung sollte mit einem sofortigen schriftlichen Widerruf per Einschreiben und Rückschein erfolgen.


    2. Schritt:
    a) Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt (falls noch nicht geschehen)
    Absprache Kosten und Vorgehen


    b) Kontaktaufnahme mit Bank bzw. Kreditvermittler für Umschuldung/Anschlussfinanzierung (falls noch
    nicht geschehen)
    Viele Banken prüfen Antrag erst, wenn ursprüngliche Bank Widerruf anerkennt (Entgegen den Angaben in
    den meisten Artikeln hierzu). Achtung: nur 30 Tage Zeit zur Rückzahlung. Daher sollten vorher schon alle Daten an relevanten Ansprechpartner gesendet worden sein.


    2.1. Vergleich ausgehandelt: geringerer Zins zu zahlen


    2.2. nur Restschuld an Bank zu zahlen?
    Tilgungsplan bzw. Bankauszug prüfen, dann genaue Angaben für Anschlussfinanzierung an Finanzierer melden


    2.3. juristische komplette Rückabwicklung mit gezahlten Zinsen und Tilgung
    - Bank überweist die bisher vom Schuldner gezahlte Zinsen und Tilgung zurück, Schuldner überweist
    die Kreditsumme und marktüblichen Zinsen


    Realistisch? Wird nicht eher die bisher vom Schuldner gezahlte Zinsen mit den marktüblichen Zinsen verrechnet? Wie sieht der Zeitplan aus? Zahlt erst der Schuldner zurück, dann die Bank? Wird dies juristisch festgelegt?