kann mir jemand helfen
Beiträge von MuellerB
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Krankenversicherung bei Studenten bzgl. der 20 Stunden Regel Arbeit in der Woche!
1. Fall Student ist noch Familienversichert--> Was passiert wenn Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet mit seiner Krankenversicherung (Folge -->Krankenversicherung der Stiudenten..)
2. Fall Student ist über 25 Jahre und hat den Studententarif bei der Krankenversicherung für Studenten! Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn STudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (muss sich Student dann freiwillig krankenversichertn? etc.)Wäre super, wenn mir jemdand helfen könnte
Schon vorab vielen Dank
Gruüe
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Hallo Manuel,
vielen Dank für die Info. In meinem Fall liege ich mit dem Widerspruch dann richtig, oder?
Gruß
MuellerB -
Hallo Franziska,
habe mit viel Interesse den Bericht zur UniProfiRente gelesen, bei dem es u.a. heißt dass bei einem Puffer von ca. 30% man Widerspruch einlegen soll.
Ich selber habe schon vor einigen Monaten den Gewinn "gesichert" bzw. das Risiko reduziert, indem ich dem Gesamtbestand in den Rentenfonds getauscht haben. Neueinzahlungen fließen in den UniGlobal.
Mein Puffer beträgt derzeit ca. 27%, bin aber nicht zu 100% in Aktien investiert, aktuelle Quote Rentenfonds ca. 67%
Aktienfonds 33%, Obwohl der Puffer unter 30% ist habe ich widersprochen, da ich die Umschichtung bei einer Rentenqoute von 67% als gering enstufe?
Was meinen Sie dazu?
Vielen Dank! -
Hallo,
hätte eine Frage zur KV bei Studtenten (kein Elternteil ist privat versichert)
Ist ist doch korrekt, dass wenn ein Student mehr als 395 Euro Einkünfte im Monat hat oder mehr als 450 Euro verdient (unabhängig vom Alter) nicht mehr Familien
versichert ist, sondern der Student muss sich in der studentischen KV versichernFrage:
1. Darf der Student unbegrenzt Einkünfte haben (z.b. Zinsen, Mieteinkünfte) um in der studentischen KV mit einem Betrag von Euro 61,01 (ohne Pflege) zu bleiben?
2. Wieviel darf der Student verdienen um weiterhin in der studentischen KV zu bleiben (da gibt es doch eine 20 Stunden Regel?Vielen Dank
Mueller Benne
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o.k kein Problem,
in der Übersicht von Henning sind meines Erachtens noch die alten Grenzen von Euro 1500/Euro 2400
die aktuellen Pauschalen liegen bei Euro 2800 über alle, welche steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten, für alle anderen sind Euro 2800 abzugsfähig
Die Grenzen von Euro 1500/Euro 2400 sind meines Erachtens, die vor 2010?
Wäre schön, wenn man das abklären könnten
Nochmals vielen Dank
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o.k. vielen Dank
ich lag aber mit meinen Ausführungen richtig, oder? -
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Hallo,
habe mir den Finanztipp runter geladen, Thema Einkommensteuer auf Rentenzahlungen - Rentenbesteuerung vom 13.12.2012
Liege ich also mit meiner Annahme richtig?
Danke für die Antwort im voraus!
Vielen Dank
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Hallo,
meines Erachtens hat sich ein Fehlerteufel in den Bericht eingeschlichen - bei sonstige Vorsorgeaufwendungen
der Freibetrag bei sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt Euro 1.900 für diejenigne der steuerfrei Zuschüsse zur Krankenverischerung erhält bzw. Euro 2.800 für z.b. Selbstständige.
In dem Bericht sind aber die Freibeträge von Euro 1500/Euro 2400 ausgewiesen, meines Erachtens handelt es sich bei diesem Freiträgen um Beträge vor 2010!!Oder?