Hallo erstmal.
Folgender Fall liegt vor:
Ich habe Zwillinge die beide 18 Jahre Alt sind. Nach ihrem Abi machen beide jetzt ein soziales Jahr. Dazu mussten beide bei der Mutter ausziehen. Sie bekommen eine Unterkunft in einer Gemeinschaftswohnung gestellt. Das heißt jeder hat ein Großzügiges Zimmer mit Anschluss an Küche, Wohnraum und Badezimmer KOSTENLOS zu Verfügung gestellt bekommen. Da deren Mutter keinen Unterhalt zahlt weil sie nur einen Tag die Woche arbeitet und ihr einkommen unter dem Selbstbehalt liegt , habe ich, da ich ja Unterhalt zahle das Kindergeld beantragt und bewilligt bekommen. Ich hatte vor dieses an meine Kinder weiterzugeben, doch jetzt ist es strittig da es laut meiner Ex um den Hauptwohnsitz geht und da haben sich beide umgemeldet und als Hauptwohnsitz die Adresse ihrer Mutter angegeben. Sie braucht das Kindergeld dringend für sich, da Sie laut ihren Angaben nur 630Euro mntl. zum Leben hat. Angeblich zahlt sie 500Euro miete im Haus ihrer Mutter und Unterhalt einen Ford Mondeo. Meine Jungs hatten ein Angebot von einer Rechtsanwältin (Die Mutter eines Schulkameraden) angenommen um alles Prüfen zu lassen. Aufgrund der Tatsache das meine Ex Geld verdient und beide Einkommen zusammengezählt werden, sie aber nicht Leistungsfähig ist, soll ich den Erhöhten Betrag alleine zahlen. Nach den Leitlinien der OLG’ Düsseldorf und Köln hat ein Elternteil jedoch höchstens den Unterhalt
zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle
ergibt.
Jetzt geht's darum wer ist Kindergeldberechtigt und wie viel Unterhalt ich zahlen soll. Der Unterhalt eines Studierenden der Ausgezogen ist beläuft sich zur Zeit auf 670 Euro, darin sind 280 Euro Miete und das Kindergeld enthalten. Kann man die Miete abziehen? Da ja beide Mietfrei wohnen Nach Abzug des Kindergeldes müsste ich demnach 486 Euro pro Kind bezahlen.Mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei ca. 2200Euro mntl.. Nach den Leitlinien des OLGs wären es 371 Euro.Muss ich das alleine stemmen , oder ist meine Ex dazu Verpflichtet mehr arbeiten zu gehen, oder muss sie sich ein fiktives Einkommen anrechnen lassen um ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar
Ralf