Beiträge von Kain&Abel

    An trumpet & muc vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten & den damit verbundenen Aufwand !!


    @ trumpet & muc: Müsste meine PrivatHV in vollem Umfang leisten, wenn der Schaden nicht durch ein deliktunfähiges Kind, sondern durch z.B. den erwachsenen Versicherungsnehmer entstanden wäre? Oder würde auch in diesem Fall das "Teilungsankommen" (trumpet) angewandt werden, falls der Geschädigte eine Vollkaskoversicherung für das beschädigte Auto besitzt?
    Schaut die PrivatHV sogar IMMER, ob die geschädigte Sache anderweitig versichert ist, um dann ein "Teilungsabkommen" anzuwenden?


    muc: MUSS meine Privat HV die Vollkasko des Geschädigten bei der Schadenregulierung einbeziehen, oder hat sie auch die Möglichkeit, den Schaden mir als Versicherungsnehmer zuliebe voll selbst zu übernehmen? Mein Verhältnis zu dem Geschädigten wird natürlich belastet, wenn seine Vollkaso in Anspruch genommen werden würde.


    Wenn ich die Zusammenhänge richtig verstehe, ist es also Pech des Geschädigten, dass er eine Vollkaskoversicherung für sein KFZ hat. Hätte er keine, müsste meine PrivatHV in vollem Umfang leisten, richtig?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hierzu noch antworten würden - vielen Dank! Kain&Abel

    Hallo,


    meine 2-jährige Tochter stieß ein Fahrrad um, das dann in die Seite eines geparkten Autos fiel. Ich stand unmittelbar hinter dem Kind, konnte meine Kind aber nicht rechtzeitig vom Umstoßen des Fahrrades abhalten.


    Die Police meiner privaten Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch sog. deliktunfähige Kinder ausdrücklich ab. Ich meldete den Schadensvorgang bei meiner Versicherung. Diese stellte in Schreiben an den Geschädigten fest, dass ich meine Aufsichtspflicht für das Kind NICHT schuldhaft verletzt hätte, und dass daher weder das Kind noch noch die Eltern zum Schadenersatz verpflichtet seien. Trotzdem wolle die Versicherung den Schaden "im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen" regulieren (ich weiß nicht welche vertraglichen Vereinbarungen genau damit gemeint sind).


    Die Versicherung schreibt weiter, dass der Schaden an dem Auto nur dann über meine Privathaftpflicht reguliert werden kann, wenn der Geschädigte keine Vollkaskoversicherung für das KFZ habe. Bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung des Geschädigten würde meine Versicherung den Selbstbehalt und den Rückstufungsschaden des Geschädigten übernehmen.


    Dieses Vorgehen meiner Versicherung würde ich verstehen, wenn meine Police Schäden durch deliktunfähige Kinder NICHT abdecken würde. Obwohl meine Police dies jedoch beeinhaltet, möchte meine Versicherung den Schaden die KFZ-Vollkaskoversicherung des Geschädigten regulieren. Dies würde für den Geschädigten bedeuten, dass dessen Versichsrungseinstufung 3 Jahre lang erhöht wäre. Kein Problem für ihn eigentlich. dass die Mehrkosten ja von meiner Versichrung übernommen würden. Hat der Geschädigte jedoch in diesem 3-Jahreszeitraum eine weitere Schadensmeldung, würde sich seine Versicherungseinstufung noch weiter und deutlich stärker erhöhen, was erdann vermutlich selbst zu tragen hätte.


    Ist das Vorgehen meiner Versicherung rechtens, wenn sie den Schaden weitgehend über die Vollkaskoversicherung des Geschädigten reguliert haben möchte, OBWOHL meine Police Schäden durch deliktsunfähige Kinder abdeckt? Dies widerspricht m.E. völlig dem Verursacherprinzip. Ich habe extra eine Police, die Schäden durch deliktunfähige Knder abdeckt, ausgewählt, damit Geschädigte und damit auch ich nicht mit solchen Unanehmlichkeiten konfrontiert würden.


    Vielen Dank für kurze oder längere Tipps und Antworten - Kain&Abel



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