An trumpet & muc vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten & den damit verbundenen Aufwand !!
@ trumpet & muc: Müsste meine PrivatHV in vollem Umfang leisten, wenn der Schaden nicht durch ein deliktunfähiges Kind, sondern durch z.B. den erwachsenen Versicherungsnehmer entstanden wäre? Oder würde auch in diesem Fall das "Teilungsankommen" (trumpet) angewandt werden, falls der Geschädigte eine Vollkaskoversicherung für das beschädigte Auto besitzt?
Schaut die PrivatHV sogar IMMER, ob die geschädigte Sache anderweitig versichert ist, um dann ein "Teilungsabkommen" anzuwenden?
muc: MUSS meine Privat HV die Vollkasko des Geschädigten bei der Schadenregulierung einbeziehen, oder hat sie auch die Möglichkeit, den Schaden mir als Versicherungsnehmer zuliebe voll selbst zu übernehmen? Mein Verhältnis zu dem Geschädigten wird natürlich belastet, wenn seine Vollkaso in Anspruch genommen werden würde.
Wenn ich die Zusammenhänge richtig verstehe, ist es also Pech des Geschädigten, dass er eine Vollkaskoversicherung für sein KFZ hat. Hätte er keine, müsste meine PrivatHV in vollem Umfang leisten, richtig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hierzu noch antworten würden - vielen Dank! Kain&Abel