Beiträge von Friedel65

    Hallo. Vielen Dank an alle die hier Ihre Infos zum Thema Widerrufsjoker und Vorfälligkeit posten. Ein wirklich gutes und informatives Forum wie ich finde. Vielleicht könnt ihr mir/uns weiterhelfen. Wir werden im April 2016 unser Haus (gekauft im Januar 2010; Baujahr 1994) aufgrund eines berufsbedingten Wohnortwechsels verkaufen. Der Kaufvertrag mit den neuen Eigentümern wurde bereits notariell beurkundet. Aufgrund des Hausverkaufes müssen wir für unsere Darlehen, erstes Darlehen bei der Axa-Krankenversicherungs-AG und das zweite Darlehen bei der Commerzbank (KFW-Darlehen), kündigen. Wie sich herausstellte sind beide Darlehensverträge von Januar 2010 in ihrer Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Jenes wurde von der Verbraucherzentrale und einer Fachanwältin für Banken und Kpitalmarktrecht bereits im Dezember 2014, als die Notwendigkeit des Hausverkaufes noch nicht gegeben war, geprüft. Aufgrund des unterzeichneten Kaufvertrages haben wir auch schon von der AXA und der Commerzbank Post erhalten. Beide Parteien stimmen dem Verkauf zu und fordern, wie zu erwarten war, eine ordentliche Vorfälligkeitsentschädigung. Während die Commerzbank uns darüber informiert hat eine konkrete Berechnung der Vorfälligkeit ca. 6 Woche vor dem Verkaufstermin vorzulegen (da „die Berechnungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung die am Geld- bzw. Kapitalmarkt erzielbare Wiederanlagerendite, welche sich bekanntlich täglich ändert“ ist), haben wir von der AXA bereits ein konkretes Rückzahlungsangebot vorliegen. Besonders brisant ist, dass der Darlehensbetrag bei der AXA damals in zwei Teilbeträge gesplittet wurde und der zweite Darlehensvertrag laut Rückzahlungsangebot mit einem „entfallendes Risiko: 0,100% p.a.“ doppelt so hoch ist, wie bei der Berechnung des ersten Teilbetrages („entfallendes Risiko: 0,050% p.a.“).Wir sind auf der Suche nach einer Antwort auf eine adäquate weitere Vorgehensweise.Vorfälligkeitssummen einfach so akzeptieren und ggf. im Anschluß an den Verkauf mit juristischer Unterstützung zurückfordern? Oder gibt es andere Möglichkeiten; ggf. einen Vergleich auszuhandeln mit der von uns eingeräumten Garantie, dass man nach der Abhandlung die Vorfälligkeit nicht zurückfordert. Was ist taktisch klug, wenn mann einen jahrelangen juristischen Kampf vermeiden möchte? Wir haben zwar eine Rechtsschutzversicherung, jene stellte sich aber bei unserer Anfrage zu einer Deckungszusage für einen eventuellen juristischen Streitfall komplett quer. Aus diesem Grund haben wir jene gekündigt und gehen ab dem 1.1.2016 zu einer etwas teureren, aber laut Usern im Netz kulanteren Rechtsschutz im Umgang mit Kostenübernahme in dem von mir geschilderten Fall.