Danke zunächst mal
Verstehe ich das jetzt richtig? Abschlussgebühr ist zulässig und die Darlehensgebühr kann ich versuchen
zurückzuforderm? In diesem Vertrag wurde nämlich beides abgerechnet. Eine Darlehensgebühr und eine
Abschlussgebühr?
Gruß
Danke zunächst mal
Verstehe ich das jetzt richtig? Abschlussgebühr ist zulässig und die Darlehensgebühr kann ich versuchen
zurückzuforderm? In diesem Vertrag wurde nämlich beides abgerechnet. Eine Darlehensgebühr und eine
Abschlussgebühr?
Gruß
.... noch was
es geht bei mir um eine "Vorfinanzierung (endfälliges Zinszahlungsdarlehen) mit Ablösung durch Bausparvertrag" bei
dem auch noch eine einmalie Abschlussgebühr des Bausparvertrages fällig wurde.....
In einem meiner Darlehensverträge steht nichts von einer Bearbeitungsgebühr, aber dafür steht dort "Darlehensgebühr". Kann ich die auch zurückfordern?
Danke und Gruß