Verstehe ich das jetzt richtig? Abschlussgebühr ist zulässig und die Darlehensgebühr kann ich versuchen zurückzuforderm? In diesem Vertrag wurde nämlich beides abgerechnet. Eine Darlehensgebühr und eine Abschlussgebühr?
es geht bei mir um eine "Vorfinanzierung (endfälliges Zinszahlungsdarlehen) mit Ablösung durch Bausparvertrag" bei dem auch noch eine einmalie Abschlussgebühr des Bausparvertrages fällig wurde.....