katzenbaum schrieb:
Nein, das hat sich damit nicht erledigt, ganz im Gegenteil. Du solltest das Darlehen z.B. hier mal prüfen lassen und dabei vermerken, dass es nicht nur um die korrekte Widerrufsbelehrung des Darlehens geht, sondern um eine Schrottimmobilie. In diesem Fall steigen die Chancen sogar, weil man dann auch mit diversen anderen Argumenten gegen die Bank vorgehen kann, z.B. Haftung des Notars, wenn der Kaufvertrag nicht rechtzeitig vorgelegen hat oder Falschberatung durch den Vermittler der Immobilie. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Kredits ist dann nur noch ein zusätzliches Argument.
Unabhängig davon ist es durchaus möglich, auch bei bereits beendeten Darlehen (egal ob regulär ausgelaufen oder durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet) noch aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu widerrufen und eine Rückabwicklung zu verlangen.[/quote]
Danke für die Antwort.
Ich habe schon in den letzten Jahren 2 Anwälte gehabt und für die rund 10.000 € bezahlt; ohne Erfolg.
Die Firma ist insolvent, der Vermittler in Hartz IV und der DKB Bank kann ich nichts nachweisen.
Insofern habe ich mich damit fast schon abgefunden.
Sollte die Widerrufsbelehrung Erfolg haben, kündigt die Bank das Darlehen und verlangt 70.000 € von mir.
Da ich keine Immobilie als Sicherheit habe, bekomme ich auch entsprechende Zinsen bei anderen Banken nicht.
Daher weiß ich im Moment nicht ob es sich überhaupt lohnt, etwas zu unternehmen...