Beiträge von Edelfeder

    weissnix:


    Schau doch mal hier. Da werden auch konkrete Kriterien genannt, die erfüllt sein müssen, damit ein Prozessfinanzierer einspringt. Das Problem beim Widerrufsjoker ist, dass viele Gerichte immer noch die komplette Darlehenssumme als Streitwert ansetzen. Dadurch entstehen hohe Kosten. Gleichzeitig ist gerade in den unteren Instanzen ein Kredit-Widerruf kein Selbstläufer. Deshalb muss ein Prozessfinanzierer sehr genau kalkulieren, welchen Fall er finanziert.

    Jetzt habe ich einen Brief von der DB erhalten, in der Sie sich für die Prüfung meines Anspruchs (Die Deutsche Bank geht davon aus, dass die Widerrufsbelehrung den rechtlichen Vorgaben zum damaligen Zeitpunkt entsprach, will dies aber individuell prüfen) sich 3 Monate Zeit lassen wollen.


    Die Deutsche Bank ist bekannt dafür, dass sie außergerichtlich nicht kompromissbereit ist. Da wird dir auch ein Anwalt nicht helfen können. In diesem Fall hilft nur eine Klage. Überleg Dir gut, ob das von der Kostenseite her für Dich machbar ist (greift eine Rechtsschutzversicherung, etc.?) Wenn eine Klage nicht in Frage kommt, dann lass es lieber sein.


    Überhaupt ist es gut zu wissen, zu welcher Fraktion die eigene Bank bzgl. der Kompromissbereitschaft gehört. Zumindest für die größeren, bundesweit tätigen Bank gibt es entsprechende Berichte im Netz. Einfach mal nach "Widerrufsjoker welche Bank kompromissbereit" googeln.


    Bei Sparkassen und Volksbanken kommt es in der Regel auf einen Versuch an, da die Banken sich nicht einheitlich verhalten.


    Generell fällt mir auf das viele Foristen direkt den Widerruf eingereicht haben, gibt es denn generell Personen die ersteinmal das Gespräch mit Ihren Bankberatern respektive der Bank gesucht haben? Wie war hier das Ergebnis?
    Mich würde auch interessieren welche juristische Folge entsteht, wenn man die Bank auf den Fehler in der Widerrufsbelehrung aufmerksam macht ohne den Widerruf auszusprechen. Hat man damit sein Widerrufsrecht verwirkt?


    Also ich habe zuerst mit meiner Bank (ING Diba) gesprochen und auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufmerksam gemacht. Ergebnis: Ich bekam ein Standard-Ablehnungsschreiben, in dem rundweg jeder Fehler der Bank verneint wurde und der Widerruf abgelehnt wurde. Danach habe ich mir einen Anwalt genommen - und hatte drei Wochen später ein Vergleichsangebot auf dem Tisch. Das haben wir dann noch etwas nachverhandelt und schließlich wurden aus den 5 Prozent, die ich vorher gezahlt habe, knapp 2 Prozent.


    Diese Erfahrung muss nicht repräsentativ sein. Ich kann mir vorstellen, dass gerade bei kleinen lokalen Volksbanken und Sparkassen auch auf direktem Weg (also ohne Anwalt) etwas geht. Aber gerade bei den großen Kreditinstituten gilt, dass man ohne Anwalt normalerweise nichts erreicht. Mit der genannten Konstellation aus Bausparvertrag und Darlehen habe ich keine Erfahrung und kann daher auch nicht sagen, was man dort erreichen kann.


    Zum Thema Verwirkung: Wenn man die Bank auf die Widerrufsmöglichkeit anspricht und danach längere Zeit nichts unternimmt, kann durchaus irgendwann Verwirkung angenommen werden. Allerdings gibt es dafür keine festen Fristen und die Rechtssprechung ist da uneinheitlich. Bei einigen Wochen kann da aber eigentlich nichts passieren. Und so lange ist der Widerruf für Altkredite ja auch nicht mehr möglich. Wer in den nächsten paar Monaten nichts unternimmt, der hat die Chance vertan.