Beiträge von hansk

    Hallo mal wieder,


    ich war wohl Einer der Wenigen, die von ihrer Bank auch die Zinsen, die auf die Bearbeitungsgebühr gezahlt wurden, zurückgefordert haben. Natürlich hat die Bank das nicht getan, was auch zu erwarten war. Diesbezüglich habe ich beim Ombudsmann ein Verfahren eröffnet und heute als Antwort bekommen, das im BGH-Urteil nur die Kreditgebühr incl. der Nutzungsgebühr 5% überm Basiszins stehen würden und nur diese zurückzuzahlen wären.
    Ich widerspreche allerdings dieser Rechtsauffassung, da sie die weiteren rechtlichen Auswirkungen des Urteils ignoriert. Als logische Konsequenz des BGH-Urteils sind m.M. nach auch die auf die Gebühr gezahlten Zinsen rechtswidrig und herauszugeben.
    Grundlage ist auch hierfür § 812 BGB.


    "§ 812
    Herausgabeanspruch


    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur
    Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung
    nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."


    Für die Kreditgebühr gab es keinen rechtlichen Grund, somit sind auch die darauf bezahlten Zinsen herauszugeben.


    Ich habe gleich mal eine Kanzlei angeschrieben, die auf Provisionsbasis Ansprüche durchdrücken will, allerdings geben die auf ihrer Seite auch nur das BGH-Urteil an, dazu braucht niemand eine Kanzlei.


    Hat schon jemand diese Zinsen zurückbekommen oder überhaupt noch jemand wirklich geltend gemacht?


    Wie sieht die Masse des Forums die Rechtslage?
    Sollte sich der Verbraucherschutz auch hier um ein Grundsatz-Urteil bemühen?




    Hans

    Taaataaaaa


    DSL-Bank hat überwiesen, am 30.10 per Fax !!! Gebühr zurückgefordert, Frist bis 13.11, heute incl. Verzugszinsen erhalten. :D
    Nur die zuviel gezahlten Zinsen waren nicht dabei :S
    Wären ja auch nochmal 3% auf 550,-€ seit 02/2010
    Ich überlege, diesen Betrag nochmals zu fordern, hatte ich im Anschreiben schließlich schon getan.


    Grüße, Hans

    Ja, mein Text an die Bank.


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir ein
    Bearbeitungsentgelt in Höhe von 550 Euro berechnet. Dieses Entgelt
    ist unzulässig.


    Die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten
    stellen keine gesonderte Leistung für den Kunden dar, so dass ein Entgelt nicht verlangt
    werden darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR
    170/13 und Az.: XI ZR 405/12) entschieden.


    Im
    Übrigen weise ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom
    28.10.2014 – Az.: XI ZR 348/13


    und
    – Az.: XI ZR 17/14, hin. Der BGH hat entschieden, dass Kenntnis
    erst ab Ende 2011 vorlag, so


    dass Verjährung für alle im Jahre 2005 und später gezahlten Entgelte
    noch nicht vorliegt.


    Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt, zuzüglich
    Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszins ab Vertragsbeginn
    (25.02.2010) bis zum 13.11.2014 auf mein Konto, IBAN:


    zu überweisen.
    Ebenfalls fordere ich Sie auf, die auf Basis des Vertragszinses zu viel
    gezahlten Zinsen binnen vorgenannter Frist ordnungsgemäß zu
    berechnen und auf das o. g. Konto zu überweisen.

    Hans, was ich auch zuerst nicht bedacht hatte war, das beim ersten Jahr die die 4% Zinsen zu der Bearbeitungsgebühr dazugerechnet werden. Also die Bearbeitungsgebühr sich dadurch erhöht.


    Beispiel: 772,90 Euro * 4% = 30,92 im 1. Jahr
    772,90 + 30,92 = 803,82 und wieder davon 4% für das 2. Jahr usw.


    So zumindest rechnet der Zinsrechner.


    Anette,


    ich habe Dir extra den Sparrechner empfohlen, da dort alle Daten entsprechend eingegeben werden können.
    Dort ist auch die Zinsansammlung eingeschlossen. Warum nimmst Du die Empfehlungen nicht an und probierst es einfach mal, ob das doch hilfreich sein könnte? Dein Ergebnis ist rechnerisch nicht nachvollziehbar. Meine Denkhilfe sollte nur ganz grob den Bereich des Ergebnisses liegen. Jede Berechnung kann man einfach im Kopf mit groben Zahlen prüfen, ob es denn in dem Bereich liegen kann. Wenn ich schon großzügig aufrunde, kann ich mir den Zinseszins sparen. Zumindest weiß ich vorher im Groben, wo mein Ergebnis liegen wird. Vergleich mal meine Ergebnisse.
    Übrigens hast Du nach einem Rechner gefragt, der monatlich berechnet, weil Du nur einen mit jährlicher Berechnung gefunden hast.


    @ Verbraucherschützer


    Ich denke es wäre hilfreicher, wenn die empfohlenen Links auf einen bestimmten Zinsrechner verweisen würden und nicht auf die Hauptseite, da würden solche Fragen gar nicht auftreten.


    Grüße, Hans.

    @Tervo


    Versuchs doch mal mit einem Anschreiben, das sich auf die bereits getätigte Korrespondenz bezieht. Solange die Darlehensnummer bekannt ist, können die Bankster nachlesen, was Sache war. Beginnend mit der Einleitung: Bezugnehmend auf mein Schreiben vom und Ihrer Ablehnung...
    dann BGH-Urteil...


    Gruß, Hans

    @Henning,


    danke erstmal für die Antwort.
    Ich habe mich gerade mit dem Musterbrief beschäftigt und da ist mir ja noch ein Licht aufgegangen. Mein Darlehen ist ein sogenanntes Policendarlehen mit 10-jähriger Laufzeit und Rückzahlung des Gesamtbetrages am Ende. Somit habe ich ja Zinsen auf das Geld bezahlt, das eigentlich meine ist. Die Bank muß also den Kreditbetrag um 550,- € senken und die zuviel bezahlten Zinsen auch noch rausrücken. Und das zuzüglich der Verzugszinsen von 5% über Basis auf die 550,-€.
    Sehe ich das richtig so?


    MfG, Hans.

    Hallo,


    nachdem ich hier einige Seiten gelesen habe, ist mir aufgefallen, das zwei verschiedene Zinssätze den Banken in Rechnung gestellt werden sollen. Mal 4% dann 5%. Welcher Zinssatz ist nun richtig?


    Ich habe ein Darlehen bei der DSL-Bank mit einer ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr von 550,-€, abgeschlossen am 25.02.2010. Das sind 56 Monate, die bei 5% Verzinsung per anno 140,81 € ergeben würden. Bei 4% wären es 30€ weniger.


    Mfg, Hans.