Mir stellt sich nachstehendes Problem.
Mein Sohn hat eine Berufsausbildung zum 'Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung' erfolgreich beendet. Nun möchte er anschließend ein Studium 'Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik', Dauer 6 oder 7 Semester, machen. Bisher habe ich meinen Unterhalt regelmäßig bezahlt. Nun bin ich aber Rentner mit nur einer kleinen Rente und noch einigen Verbindlichkeiten.
Meine Frage lautet nun, ob das geplante Studium noch zur Erstausbildung zählt, und ich weiterhin Unterhalt leisten muss, oder ob meine Verpflichtungen mit Ende der Berufsausbildung beendet sind.
M.E. hätte mein Sohn die Möglichkeit aufgrund seiner abgeschlossenen Berufsausbildung ins Berufsleben einzusteigen und für sich selbst zu sorgen.
Kann mir hier jemand einen wertvollen Tipp geben?