Hallo,
Ich habe aus erster Ehe 3 Kinder (12,17 u. 20) die Unterhaltsberechtigt sind 2xSchule und 1xStudieren bei meiner Ex-Frau leben.
Mit meiner 2ten Frau habe ich zwei Kinder (3 u. 1) und meine Frau ist jetzt noch ein Jahr in unbezahlter Elternzeit.
Was kann / darf ich von meinem Nettoeinkommen abziehen?
Meine Ex-Frau arbeitet Vollzeit und ist wieder verheiratet.
Vielen Dank
Olaf