Beiträge von Gerd Adler

    Wir haben am 14.10.2003 ein Darlehn bei der Sparkasse Gütersloh abgeschlossen (somit von heute an länger als 10 Jahre zurück).
    Am 13.10.2011 wurde eine Anschlußzinsvereinbarung getroffen, bei der 1% Bearbeitungsgebühr (bezeichnet als "Kosten bei Auszahlung") gerechnet wurde.
    Kann ich diese Kosten unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung zurückverlangen, obwohl der ursprüngliche Kreditvertrag schon länger als 10 Jahre läuft?

    Guten Sonntag,


    anläßlich einer Neuzinsvereinbarung nach Zinsablauf zum 30.10.2013 sind seitens der Sparkasse EUR 100,24 für "Kosten bei Auszahlung" im Tilgungsplan in Rechnung gestellt worden. Ist dieser Betrag aufgrund der neuen Rechtsprechung des BGH (Az XI ZR 170/13, XI ZR 405/12) rückforderbar?


    Gerd