Wir haben am 14.10.2003 ein Darlehn bei der Sparkasse Gütersloh abgeschlossen (somit von heute an länger als 10 Jahre zurück).
Am 13.10.2011 wurde eine Anschlußzinsvereinbarung getroffen, bei der 1% Bearbeitungsgebühr (bezeichnet als "Kosten bei Auszahlung") gerechnet wurde.
Kann ich diese Kosten unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung zurückverlangen, obwohl der ursprüngliche Kreditvertrag schon länger als 10 Jahre läuft?