Gibt es bei der DKB überhaupt ein "VISA-only-Konto" ? Wie sollte man da Geld drauf bekommen? Wäre mir nicht bekannt!
Beiträge von forenteilnehmer
-
-
Hallo, worauf beziehen sich die Einzahlungen, auf Einzahlung aufs Girokonto oder auf das Visakonto? Danke und Gruß
Auf die Einzahlungen auf das Girokonto. Auf das Visa-Konto kann man ja nur durch Überweisung vom Girokonto Geld "umbuchen". Ob die Einzahlungen auch als Lohn/Gehaltszahlungen gekennzeichnet sein müssen, ist noch nicht bekannt. Laut DKB wird dann in jedem Quartal geprüft ob man die Bedingungen erfüllt und dann für das folgende Quartal als Aktiv- oder Passivkunde geführt. Ob man bei einem "Verstoß" gleich "Downgegradet" wird, muß sich erst noch erweisen....
Edit: die in den Beiträgen 40-42 erwähnte "Abhebemöglichkeit" Cash in Shop ist nun endlich (über App oder Website) freigeschaltet. Man kann so 50 bis 300€, in 50er-Schritten (kostenlos) ausgezahlt bekommen (ohne Mindesteinkauf!).
-
@eagle_eye
Danke für die links, es tut immer gut solche Nachrichten zu lesen...@Bausparvergrault
Wir hatten das Thema Kündigung/Steuererklärung auch schon mal vor Monaten diskutiert. Da war mir also schon (halbwegs) klar wie man in Punkto Steuererklärung damit umgehen soll. Die Bescheinigung(en) (siehe oben) habe ich bekommen. Da ich aber erstmals keine Steuerbescheinigung (für 2015, mit den hohen Bonus-Zinsen aus der Bonusverzinsung) erhalten habe und meine "Kleine Umfrage" ergeben hat, dass auch andere keine Bescheinigung bekommen haben, dachte ich die BHW hat vielleicht "kalte Füße" bekommen. Kalte Füße wegen der "zehntausendfachen Falschbeurkundung" von Steuerbescheinigungen, in denen Zinsabschläge bescheinigt werden die (mit wissen der Urkundenersteller!) aber noch auf Konten der BHW lagern und somit (vielleicht) ungerechtfertigt bescheinigt wurden, wenn die Veträge weitergeführt werden sollen/müssen.
Damit wird die ja die Steuerkasse geschädigt, von allen Steuerpflichtigen deren Steuersatz unter 25% liegt, wenn sie diese (unberechtigten) "Erstattungsansprüche" über die Steuererklärung "einlösen". Ähnlich vielleicht wie bei diesen CUM-EX-Geschäften, wo auch Bescheinigungen vorlagen, von denen man wusste, dass sie "nicht ganz" der Realität entsprachen.... .Inzwischen habe ich nach Anruf bei der BHW erfahren, dass die keine "kalten Füße" haben und alle eine Bescheinigung bekommen sollen/sollten. Mir wird jetzt eine Bescheinigung zugesandt die ich dann einreichen werde.
forenteilnehmer
-
Ja! Muss es! Schade, dass man Fehler in diesem Forum nur in einem kurzen Zeitrahmen korrigieren kann .
Und um meine Frage von Beitrag (626) etwas abzuändern: bei wem hier im Forum handelt es sich um einen seit 10 Jahren (oder kürzer?) passiv besparten BHW-Baussparvertrag (oder eben bis zum "Schluss" aktiv besparten Vertrag)?
Behandelt die BHW beide "Gruppen" gleich?
-
Das habe ich schon verstanden. In meinem persönlichen Fall ist es (auch) so, das der Vertrag (in den letzten 10 Jahren) nur mit den Zinsen bespart wurde. Die Zinszahlung wurde also schon vor der Finanzkrise und durch ein Versehen (aus Unkenntnis) eingestellt (eigentlich nur vergessen) und nicht aus Bösartigkeit gegenüber der BHW...
Jetzt habe ich die Bamberger Richter ( http://www.gesetze-bayern.de/C…AutoDetectCookieSupport=1 ) so verstanden,dass sie diese passive Besparung für unschädlich erachten, was das Fortbestehen der Verträge angeht.
Nur die Absätze 67 ,68 lassen mich zweifeln, ob das Gericht hier über drei "passiv" oder "aktiv" besparte Verträge geurteilt hat.
Oder bedeutet der Absatz 67, dass das Gericht genau über solche passiv besparten Verträge geurteilt hat?? Oder genereller gefragt: wurden (überwiegend) nur passiv besparte Verträge gekündigt und aktive Sparer sind von diesen Kündigungen gar nicht betroffen. Sorry für die dumme Frage, über diesen Unterschied habe ich noch gar nicht nachgedacht...
.forenteilnehmer
-
In diesem Fall (und wenn man ein Schreiben der BHW vorlegen kann), dürfte das Gericht nicht von von einer Anerkenntnis der Kündigung ausgehen....es ist nur fraglich ob die BHW bei allen Kunden "so großzügig" ist...
forenteilnehmer
-
Das bestärkt mich in dem Vorhaben den Scheck nicht einzulösen, trotz des Zusage der BHW vom 15.09.16"Wegen Ihres Widerspruchs gegen die Kündigung gehen wir bei Einlösung des Schecks daher nicht von einem Anerkenntnis der Kündigung aus.".
Allerdings weiß ich nicht, was die Vollbesparung , mit der Einlösung des Schecks zu tun haben könnte, es sei denn dies (Ihr) Landgericht hat schon mal den Gedanken seiner späteren Entscheidung, dass die Hinzurechnung der Bonuszinsen zur Vollbesparung führt, vorweggenommen.
berghaus 21.09.16"
-----
Antwort "Forenteilnehmer" (habe die Formartierung zerschossen)
Hast du bei der BHW angefragt, ob sie eine Einlösung der Schecks als Zustimmung zur Vertragsauflösung ansehen? Warum kam die Zusage erst am 15.09.16? Zu welchem Termin wurde der Vertrag (vom BHW) beendet?
Oder wollten sie dich mit der Aussage "in die Falle locken" und vor Gericht vorbringen, du hättest nicht konkludent (?) gehandelt, weil du das Geld entgegengenommen hast?Ansonsten ist mir auch nicht klar, was die Einlösung mit der Vollbesparung zu tun hat.....auf welche Urteilsbegründung bezieht sich diese Aussage....
forenteilnehmer
-
Danke @Bausparfuchs !
Das ist ja mal eine "schöne" Urteilsbegründung! Besonders Absatz 60 und 61 beschreiben das Problem genau (und das mal ohne Verwendung von Juristendeutsch ).
Absatz 67 irritiert mich dann doch etwas: wurden die 3 betrachteten Verträge aus dem Urteil über die jährliche Zinsgutschrift hinaus bespart oder nicht? In den vorherigen Absätzen scheint das Gericht das "nicht aktive Besparen" der Vertäge nicht als Hinderungsgrund für das Weiterbestehen zu erachten .
forenteilnehmer
-
@wn25421pbg (Beitrag 613)
Da ich die Steuerunterlagen nicht bekommen habe, habe ich wohl auch den Antrag auf Wohnungsbauprämie nicht bekommen. War das die Prämie für 2015 und gab es nur die die halbe Summe?
Ich hoffe, ich bekomme den Antrag mit den angeforderten Steuerunterlagen mitgeschickt. Mal sehen was sie mit der Wohnungsbaurämie machen, wenn sie kein Konto von mir haben....und das ich aus bekannten Gründen ja auch nicht angeben kann....forenteilnehmer
-
@eagle_eye @wn25421pbg @berghaus
Da scheint ja die Handlungsweise der BHW nicht ganz einheitlich zu sein! Ich habe bisher immer eine Steuerbescheinigung bekommen ein Freistellungsauftrag hat es nie gegeben. Und selbst wenn man die freigestellte Summe bei der BHW nicht erreicht hätte, wäre für die Steuererklärung ja auch die Bescheinigung des in Anspruch genommene Teilbetrages interessant.
Da es sich um eine hohe, erst zu 2/3 erreichte, Bausparsumme handelt, ergeben die durch den Darlehensverzicht erzielten "Sonderzinsen" einen 5stelligen Betrag und einen 4stelligen Steuerabzug. Dafür reicht kein Freibetrag . Da ich den Darlehensverzicht (nur für den Fall, dass die Rechtsprechung die Verträge abschließend beendet!) erst am 30.06.2015 erklärt habe (sonst hätte man die Summe auch noch verloren, wenn der BGH in der Rechtsprechung "schwächelt"), musste mir Mitte Juli 2015 ein korrigierter Kontoauszug erstellt werden. Vielleicht hat das die BHW aus dem Takt gebracht??
Ob die Versteuerung der "Sonderzinsen aus Vertragsumstellung" in 2 Teilen (wenn der Vetrag weiterläuft) von Vorteil ist, ist wohl eine individuelle Problematik. Ich habe nun bei der BHW angerufen und gefragt ob sie mir eine Bescheinigung zusenden können. Sie behaupten, diese wäre schon versandt worden (kann sein, kann nicht sein) und eine Nacherstellung einer "Urkunde" würde bei der BHW 30 Euro kosten. Mal sehen was passiert. 30 Euro passt ja zum übrigen Geschäftsgebaren....Zusatzproblematik: was passiert eigentlich mit der Wohnunngsbauprämie für das 1. Halbjahr 2015? Gibt es die nur für ganze Jahre?
MfG
forenteilnehmer -
Danke für die schnelle Antwort! Ich wollte hauptsächlich wissen, ob die von der Kündigungswelle zum 30.06.2015 Betroffenen eine (wie in den Vorjahren) "reguläre" Steuerbescheinigung für 2015 (automatisch) erhalten haben, in der die Zinsen für das halbe Jahr und eventuelle Kapitalerträge durch die Umstellung auf Darlehensverzicht/Bonuszinsen enthalten sind.
Ich kann eine solche Bescheinigung nicht finden und bin zusätzlich irritiert weil der zugesandte Kontoauszug 2015 unten unter dem horizontalen Trennstrich bei abgeführte Kapitalertragssteuer, SoLi und Kirchensteuer keine Einträge (genauer: ********) enthält.MfG
forenteilnehmer -
Ich sitze gerade an der Steuererklärung 2015 und stehe jetzt vor dem konkreten Problem der "fiktiven" Steuererträge für einen von der BHW (end-)abgerechneten Baussparvertrag. Ich sehe das mit der Beendigung naturgemäß anders....
Bei durchsicht der Unterlagen habe ich bemerkt, dass ich nur den üblichen BHW-Kontoauszug für 2015 habe, der wohl am 20.07.2015 (wohl mit Wirkung zum 30.06.2015) abgerechnet wurde.
Eine Steuerbescheinigung nach §45a Abs. 2 und 3 EStG habe icht nicht vorliegen (und nach Meiner Erinnerung auch nicht bekommen). Habe ich die "verbummelt" oder hat die BHW ein Einsehen gehabt und denen, die der Kündigung widersprochen (und das Geld nicht genommen/den Scheck nicht eingelöst haben) keine "offizielle" Steuerbescheinigung geschickt?
Wer kann bei ähnlicher Fallkonstellation mal berichten/weiterhelfen?
MfG
forenteilnehmer -
Das ist ja wieder mal ein schwarzer Tag für alle "BHW kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB Betroffenen". Ich hatte viiel Hoffnug in diesen Tag gesetzt.
Wahrscheinlich ist der Druck der BHW-Lobby auf die Justiz so groß, dass sie sich nicht trauen recht zu sprechen. Die Richter sind wohl von dem Problem nicht selbst betroffen und denken besser wir schützen die "wertvollen" Arbeitsplätze in Hameln (oder wo sitzen die jetzt?).
Ob uns die Petitionsgeschichte in Berlin noch helfen kann ist für mich auch fraglich, wahrscheinlich denken sie auch wie die Celler Richter und haben Angst das die Kasse zusammenbricht, wenn sie die Verträge erfüllen. Bleibt nur der BGH als letzte Hoffnung. Sonst geht (zumindest bei mir) eine Menge Geld den Bach runter...Sorry, das mußte jetzt mal raus....
-
Ob das der richtige Weg ist, der uns weiterhilft? Eine eindeutige Änderung des Gesetzes nach einer Petition würde wohl nur für zukünftige Fälle gelten??
Ich befürchte alles hängt an einem "positiven" BGH-Urteil.... -
@winter u.a.
Nicht alle Kunden sind von der Umstellung betroffen: laut DKB-FAQ können alle Kunden die sich "vor Dezember 2014" angemeldet haben, bei der iTAN bleiben Zitat: "Selbstverständlich können Sie auch weiterhin das bekannte iTAN-Verfahren nutzen. Die neuen Verfahren stehen Ihnen zusätzlich zur Verfügung.
Im vorliegenden Konto von Juni 2012 ist immer noch iTAN aktiviert. PushTAN und ChipTAN werden zur zusätzlichen Aktivierung angeboten. -
Leider hatte mein Tipp nur knapp ein Jahr Gültigkeit. Wie u.a. Teltarif.de http://www.teltarif.de/dfb-pok…-radio-tv/news/65105.html berichtet, ist die Bundesliega ab sofort nicht mehr über DAB+ empfangbar. Der zugehörige Livestream von Sport1.fm soll dagegen weiterhin angeboten werden. Damit ist auch der Abschnitt "Bundesliga live im Radio" auf http://www.finanztip.de/guenstig-bundesliga-schauen/ nicht mehr ganz korrekt....
-
Auf Nachfrage hatte mir die DKB gesagt, dass die Funktion erst "in Kürze" freigeschaltet wird. Da war die Pressestelle wohl etwas zuuuuuu schnell.
Was mir noch aufgefallen ist:
Laut (derzeit) neuester AGB ab 03.08.16 für Bargeldabhebung mit Giro-Karte:
Bargeldabhebung im Inland an Geldautomaten der DKB AG ..............................kostenfrei
an Geldautomaten, an denen ein direktes Kundenentgelt des Geldautomatenbetreibers erhoben wird ...............kostenfrei
an allen anderen Geldautomaten .................................. 1,00% vom verfügten Betrag, mind. 10,00 EURDas bedeutet, wenn man mit Girokarte (nicht Kreditkarte!) im Inland Geld abhebt, muß man darauf achten, dass der Automat auch eine Gebühr berechnet (z.B. Diba-Automat 1,95€) sonst werden 10,-€ fällig. Eigentlich dürfte eine Nichtberechnung nicht vorkommen, laut Wikipedia kann es doch vorkommen siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/…tgelt#Geldautomaten-Netze
Zitat: "....Entgelte für Abhebungen mit girocard-Karten sollten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich vom Geldautomatenbetreiber und nicht vom kartenausgebenden Institut erhoben werden. Durch dieses neue direkte Kundenentgelt ist es möglich, die Kosten der Abhebung vor der Auszahlung anzuzeigen und die Abhebung noch abzubrechen, bevor Entgelte anfallen. Allerdings ist diese Regelung entgegen der vielfachen Pressemitteilungen nicht verbindlich, da auch weiterhin unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit besteht, dass ein Geldautomatenbetreiber ein Interbankenentgelt berechnet, welches durch das kartenausgebende Institut ganz oder teilweise an den Kunden weitergereicht wird. Dieses ergibt sich aus §7 Abs.2 der "Vereinbarung über das deutsche Geldautomatensystem" von 2011. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die entsprechenden Interbankenvereinbarungen im Einzelfall mit dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 1. August 2006, 17 U 359/05 vereinbar sind."In dieser Hinsicht sind die Bedingungen der DKB nicht kundenfreundlich, auch wenn dieser Fall nur selten vorkommen sollte.
-
Wieviel war der Baussparkasse dein "Einknicken" wert? Haben sie dir für die Beendigung mehr geboten als der Vertrag "noch Wert gewesen ist" um ein für sie schlechtes Urteil zu vermeiden??
MfG
forenteilnehmer -
Das Widersprechen ist ja kein großer Aufwand und zurückziehen kann man den Widerspruch auch. Im Moment ist ja gerade eine Interessante Phase, wo der Weg zum BGH eröffnet ist (wenn ich die Beiträge hier nicht völlig fehlinterpretiere). Ist das Urteil für dich/uns (hoffentlich) positiv kann man (hoffentlich) profitieren....
-
Hier....
http://www.teltarif.de/bargeld…martphone/news/64477.html
http://www.onlinekosten.de/new…kasse-abheben_205166.html
bzw. bei der DKB direkt
https://www.dkb.de/info/cash-im-shop/
....steht möglicherweise die Lösung, die die DKB für das zukünftige(?) Visa Europe Geldautomaten-Gebührenproblem anstrebt. Hoffentlich ist es nicht auch die Argumentation für das Ende des kostenlosen Visa-Automatengeldabhebens, zumindest in Deutschland.
So wie es aussieht, gilt das neue "Cash im Shop" Angebot in (fast?) den selben Ladenketten, wo es auch schon vorher Bargeld ab 20€ Einkaufswert gibt. Jetzt bekommt man also Geld ohne vorher eingekauft zu haben, dafür muß man immer ein Smartfone mitschleppen....
Bleibt zu hoffen, dass Kunden und Kassierer den Unterschied zwischen beiden Systemen kapieren und
es bleibt die Frage, warum man nicht einfach das "alte System" (ab 20€ Einkauf!) so erweitert hat, dass man auch mit der "EC"-Karte den Serviceumfang des neuen "Cash im Shop" nutzen kann!?!?
Es bleibt spannend, was sich am Ende durchsetzt...Falls jemand die neue Methode schon mal genutzt hat: kann man als "Auszahlungskonto" auch das Kreditkartenkonto einstellen oder geht es nur über das DKB-Girokonto? Das wäre ein Nachteil, weil ich nur die Visa Karte nutze und für eine "Cash im Shop" Geldauszahlung immer erst Geld intern umbuchen müsste .
MfG
forenteilnehmer