Beiträge von forenteilnehmer

    Wobei die Gefahr hauptsächlich durch das "Kapern" der Handy-SIM-Karte entsteht. Die Gefahr wird also eher durch die Wahl des Mobilfunkanbieters verursacht als durch Moneyou. Immerhin versendet Moneyou auf Wunsch eine Email, wenn eine (auch unautorisierte) Abbuchung vorgenommen wird!
    Außerdem muß vorher auch noch das Gegenkonto geändert werden. Ob dies auch per Email gemeldet wird habe ich nicht getestet/nachgefragt.....


    MfG
    forenteilnehmer

    @Franziska


    Danke für so ein schönes Urteil zum Wochenende :thumbup: . Das nenne ich eine ordentliche Begründung, warum die Massenkündigungen Unrecht sind (siehe auch Begründung des LG Ludwigsburg, weiter oben im Thread)! Leider gibt es wohl ein Süd-Nord-Gefälle bei den Landgerichtsurteilen. Im Norden haben die Richter eine andere Rechtsauffassung :thumbdown: . Da werden wir wohl durch die Instanzen müssen, es seid denn, der BGH macht dem Spuk endlich ein Ende.


    MfG
    forenteilnehmer

    @fuzzy745


    Danke für die Korrektur meines Gedankenganges, ich bin wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass "Besserverdienende" Kapitalerträge inzwischen mit ihrem tatsächlichen (höheren) Steuersatz versteuern müssen ;( .


    Bei mir hat das BHW aber auch weit vor erreichen der (rel. hohen) Baussparsumme (mit oder ohne Bonus) den "Hahn abgedreht".


    Am "rechtlich einwandfreihesten" (und natürlich für uns am Besten) finde ich noch die Betrachtung des Ludwigsburger Amtsgerichtes und hoffe, dass sich diese Ansicht am Ende (bis zum BGH??) durchsetzt...../Traummodus aus :saint: .


    MfG
    Forenteilnehmer

    Da hat das LG Hannover seinem schlechten Ruf wieder alle Ehre gemacht. Wohl dem, der in Ludwigsburg (B-W) klagen kann, siehe den Link oben (Danke NoWay). Ein Urteil und eine Super-Begründung, wie wir "Hannoveraner" sie wohl erst vom BGH erwarten können. Glücklich wer die folgenden Instanzen nervlich und finanziell durchhält, bzw. wessen Rechtschutzversicherung sich in den höheren Instanzen nicht auch noch querstellt.
    Zum Artikel von RAin Dr. Yilderim (Danke Bausparfuchs:( Die Einrechnung des Bonus(es) mag man aus Juristensicht so begründen können, sie hat aber ein praktisches Problem und nicht nur deswegen teile ich sie nicht. Die Bausparkasse kennt meinen persönlichen Steuersatz nicht und zieht so pauschal 25,X% Kapitalertragssteuer (+Soli, +Kirche) vom Bonus ab. Daher kann eine Bausparkasse in vielen Fällen nicht wissen ob "nach Steuererklärung" die angesparte Summe + Bonus tatsächlich die Bausparsumme erreicht. Auch wenn dieser Fall überwiegend "Besserverdienende" (Steuersatz oberhalb 25,X%) trifft, zeigt es doch dass eine Zurechnung des Bonus wenig praxisgerecht ist!


    MfG
    forenteilnehmer

    @Resttechniker


    Viel Glück (und hoffentlich "Könne" deines Anwalts) für das Urteil!
    Die beiden verlinkten Urteile weiter oben, waren ja nicht so positiv.......... :(
    Da mein Anwalt gerade auch die Klage "für Hannover" vorbereitet ein paar Fragen:
    -Wie lange hat es von der Klageeinreichung bis zur Verhandlung gedauert?
    -Warst du bei der Verhandlung dabei und wie war dann "der Eindruck" vom ganzen "Vorgang".
    -Bist du (und/oder deine Rechtsschutzversicherung) bereit, im Fall der Fälle, die nächste Instanz "anzurufen"?


    Woll´n wa aber erstmal hoffen, dass das nicht nötig wird... :thumbup:


    MfG
    forenteilnehmer

    @Bausparfuchs


    Danke für die Links, das sind ja mal richtig schlechte Nachrichten :( .
    Dann kann man nur hoffen, dass einige die Kraft (und das Geld) für die nächste Instanz haben. Für meinen Prozess vor dem selben Gericht sehe ich bei einer solchen pauschalen "Begründung" auch schwarz, owohl einige Parameter anders gelagert sind. Meiner Meinung hat das Gericht die Betrachtung zu sehr auf den § 489.1.2 verengt, ohne auf das Gesamtkonstrukt "Bausparvertrag" einzugehen: es ist nicht nur (wenn überhaupt) ein "Darlehen" an die BHW, man kauft auch die Option mit, jederzeit ein Bauspardarlehen zu bekommen....

    @Daniel


    Zum Finanztip-Artikel "Günstig Bundesliga schauen" Abschnitt "Bundesliga live im Radio" ist noch hinzuzufügen, dass die Bundesliga auch von Sport1.fm im DAB+-Programm von Radio energy (nahezu) bundesweit auf VHF-DAB-Kanal 5c (also nicht über UKW!!!) übertragen wird. Die Übertragung ist kostenlos und ersetzt die früheren Bundesliga-Kanäle von "Radio 90elf" (bis Juni 2013). Benötigt wird ein DAB+ fähiges Radiogerät (ab ca. 30€). siehe auch Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Energy_DAB%2B


    MfG
    forenteilnehmer

    Vielen Dank, für den wahrscheinlich "wertvollen" Hinweis zum Zinssatzwechsels (statt Darlehensverzichts)!
    Bei mir ist die Konstellation leider etwas komplizierter: der Ursprungsvertrag datiert schon aus 1988 und ist zweimal "umgestellt" (erhöht) worden. Keine Ahnung welche ABB dann gelten. Zudem hat mein Anwalt alle Unterlagen (und ist im Moment schwer zu erreichen). Wenn ich nichts Gegenteiliges von meinem Anwalt höre, werde ich wohl noch heute "hilfsweise" einen "Zinssatzwechsel" beantragen und eine Neuberechnung fordern und darauf hinweisen, dass ich den Scheck bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht einlösen werde. Ist dafür mit einem Fax die Form gewahrt? Oder reicht vielleicht auch eine Email?
    Nochmal zur Zinsumstellung, wie wird genau gerechnet? Bekommt man ein Hundertstel (wegen 1% höherer Zinsen) des jeweiligen Vorjahressaldos zusätzlich? Wird ein nachträglicher Zinseszinseffekt berücksichtigt?


    MfG
    forenteilnehmer

    An Alle, die auch die (neuerliche) Vertragsauflösung mit abschließendem Kontoauszug bekommen haben:


    Ist die Bonusverzinsung (wie scheinbar bei "holzwurm") mit als Buchungstextzeile aufgeführt? Bei mir fehlt diese Zeile, obwohl ich auch einen Bonus in Aussicht gestellt bekommen habe, 4% statt 3%.
    Oder bekomme ich keinen Bonus, weil ich vor deren Kündigung nicht "aktiv" auf das Darlehen verzichtet habe? Das wäre ja ein Klopfer noch oben drauf.... ;(


    MfG
    forenteilnehmer

    Ich habe in 6 Monaten Recherche noch nix von einer sinnvollen Aktion (für den Sparer) durch den Ombudsmann gehört. Die Situation ist viel zu heikel für die. Sollte er pro Sparer entscheiden kann er wohl morgen schon zum Arbeitsamt gehen. Das System stößt hier an seine Grenzen!


    Ich halte den Umweg über den Ombudsmann für Zeitverschwendung. Wenn überhaupt, hilft nur ein guter Anwalt in Verbindung mit einem "anständigen" Richter....

    Ich befürchte die Erklärung "sie können den Verttrag bis zu Ende führen" ist genau so viel Wert, wie die Bestimmungen des Baussparvertrages selber. So lange sich iher Vertragspartner an die Verabredungen hält ist alles gut (egal ob sie das Selbstverständliche nochmal schriftlich/mündlich bestätigt bekommen oder nicht). Sobald die Kasse mit Auszahlung "droht" hilft wohl nur ein kompetenter Rechtsanwalt weiter....
    Auf Einsicht, BAFIN oder Ombudsmänner sollte man da nicht mehr hoffen ;( .

    Hei Norddeutschländer!


    Hatte auch keine Ahnung wenn (mit welchen Spezialgebieten) ich nehmen sollte. Meine Rechtschutzversicherung hat mir dann einen (heimatnah, d.h. in Hannover) empfohlen. Den habe ich dann mangels bekannter Alternativen genommen (und war erstmal ganz zufrieden mit dem Erstkontakt). Was dabei heraus kommt weiß ich noch nicht. Der RA muß ja nun die Versicherung mit Hilfe seiner Chanceneinschätzung zur Kostenübernahme überzeugen.....wenn du eine hast, frag doch mal deine Versicherung.... 8)


    MfG
    forenteilnehmer

    Ich habe sogar mal festgestelllt, dass die Schufa registriert hat, dass ich mir Kontoeröffnungsunterlagen der DKB habe zuschicken/ausdrucken lassen ohne dann ein Konto zu eröffnen!! Insofern ist zu befürchten, das die Kreditanfragen auch registriert werden. Ein ARD-Verbrauchermagazin hat mal herausgefunden, dass dadurch auch die angebotenen Kreditzinsen steigen ;( .
    Möglicherweise ist auch ein Gesamt- oder TeilScore unter 99 bzw. 98 für manche Bank schon nicht mehr Kreditwürdig genug..... X( .