Beiträge von forenteilnehmer

    Auch ich war inzwischen beim RA, der aber den Fall noch eingehend prüfen muß. Ist die Prüfung erfolgreich muß auch noch die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zusagen. Die Schwierigkeiten liegen hier auch im Detail, der Vertrag ist von 1988 und zwischendurch auch erhöht worden. Dummerweise liegen die alten ABB nicht mehr vor, bzw es muß auch geprüft werden ob bei der Erhöhung neue ABB vereinbart wurden. Auch mein RA sagte, dass eine Verhandlung (auch vor dem LG Hannover) erst weit (9-12 Monate Vorlaufzeit!) nach dem 01.07.2015 stattfinden würde, so ist erstmal wichtig, was mit dem Bausparguthaben nach diesem Termin geschieht. Nimmt man das Geld entgegen, wird die BHW sagen man hat der Kündigung durch die Entgegennahme zugestimmt. Es muß also mit der BHW zusammen ein Modus gefunden werden, wie/wo das Geld zwischenzeitlich verbleibt. All diese Widrigkeiten spielen der BHW natürlich in die Hände :thumbdown: .


    @nicora Mein RA hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Beschwerde bei der BAFIN. Gibt es hier eine PN-Funktion, wo wir die Daten "privat" austauschen könnten?


    @Resttechniker Dein Fall hat ja scheinbar viele Ähnlichkeiten. Vielleicht rückst du deine Vertragsnummer auch raus, dann kann die BAFIN nicht mehr sagen "es ist doch nur ein Einzelfall" :thumbup: .


    MfG
    Forenteilnehmer

    @LaNeuve
    Danke für den Link! Wenn ich den Suchbegriff eingebe, kann ich unter den Ergebnissen mit der Überschrift "LG Mainz 28.7.2014 - 5 O 1/14: Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen" nur "Schultheiß, WuB 2015, 139" auswählen und nicht " WM 2015, 181"??? Ist "Schultheiß, WuB 2015, 139" die Richtige Auswahl? Für 8,33€ frage ich lieber nochmal... :) .


    MfG
    forenteilnehmer

    @nicora
    Ok, verstehe. Ich bin genau so ein Fall (BHW kündigung nach §489 Abs.1 Nr. 2 BGB). Soll das heißen ich nenne dir meine Vertragsnummer und du reichst diese dann deiner Korrespondenz mit der BAFIN nach und die machen dann der BHW die Hölle heiß??
    Denn wenn im Baussparkassengesetz steht: ich bin der Baussparer, die sind die (potentiellen) Darlehesgeber, dann habe ich denen mit meinen Einzahlungen kein Darlehen gegeben. Schließlich hat die BHW mir auch keine Sicherheiten an deren Immobilie in Hameln gegeben 8) . Und ohne Sicherheiten würden ich der BHW kein Darlehen geben :thumbdown: .
    Weiterhin scheinen die ABB Tarif D vom 01.01.1995 auch keine Regelungen für eine Kündigung durch die BHW vorzusehen (III Änderungen des Baussparvertrages, §9 Kündigung). Hier wird nur von Kündigungsmöglichkeiten des Bausparers gesprochen. Eigentlich ein klarer Fall. Könnte man denken.
    Montag bin dann das erste mal persönlich beim RA und werde ihn dann Fragen ob es Gründe geben könnte die Vertragsnummer nicht an die BAFIN zu geben. Ansonsten wäre ich schon geneigt es zu tun :thumbup: .
    Abschließend: Der RA muß dann ja die Rechtschutzversicherung "überzeugen", dass der Fall nicht aussichtslos ist, daher wäre ich dankbar für die Nennung von "ähnlichen" Fällen die im Grundsatz mit einem Baussparerfreundlichen Tenor endeten.....


    MfG
    Forenteilnehmer

    Vielen Dank, nicora!


    Der Schriftverkehr enthält noch viele Sachverhalte und Ansatzpunkte die mir nicht bewusst waren. Da ich Montag den ersten Anwaltstermin habe, kann ich dem RA weitere Stichpunkte nennen, die meine (unsere :) ) Rechtsauffassung stützen. Die erste Einschätzung des RA war, ein Feststellungsklage zu erheben, dass der Vertrag ungekündigt weiter besteht, auch dank dir habe ich hoffentlich genug "Munition", sprich Argumente dafür :thumbup: .


    Bafin und Obudsleute haben sich wohl als "Rohrkrepierer" erwiesen, die mehr der Staatsräson dienen und somit lieber die Bausparer über die Klinge springen lassen als den Gewinn der Bausparkassen zu dämpfen X( .


    Eine Frage noch: warum will die Bafin die Vertragsnummer haben? Wollen die sich in den Vorgang einschalten? Warum willst du die Nummer dann nicht rausrücken?


    MfG
    der bausparende Forenteilnehmer

    @Daddy45


    Unter dem Thema "Günstiges EU-Roaming mit
    Eplus-Discountern" findest du einen Link zu einer Seite, die speziell
    auf die aktuellen Datenroaming-Tarife der deutschen Anbieter für den
    EU-Einsatz eingeht.
    Eine Alternative wäre eine SIM-Karte aus dem jeweiligen Urlaubsland, die wahrscheinlich bei sehr großen Datenmengen günstiger ist.

    @Henning


    Ich bin davon ausgegangen, das es um die "speziellen" Überweisungen zwischen Girokonto und KK geht, die ja den Kern des DKB-Privatkunden-Angebotes darstellen und alle Kunden betreffen würden. Meintest du Überweisungen zwischen zwei DKB-Girokonten? Dazu kann ich nichts valides sagen....

    oh, oh, oh, es tröpfelt schon ein bisschen ;) .


    @Franziska Darf ich eigentlich auf andere Seiten verlinken hier? Auf telt...f.de steht aktuell ein schöner Artikel zum EU-DATENroaming, der mein u.a. Gesagtes bestätigt und einen schönen Überblick gibt, was über deutsche Anbieter in dieser Sache möglich ist....??
    Im Nachbarthread sind schon ähnliche Fragen zum Datenroaming aufgeworfen worden...

    Habe auch immer über eventim bestellt, dann aber bemerkt, dass diese immer 2 Euro mehr nehmen als mein lokaler Konzert-Kartenverkauf im Büro des lokalen Zeitungsanbieters um die Ecke. Zusätzlich nimmt eventim auch noch 4,90€ für den Kartenversand.
    So spare ich in "meinem" Shop, beim Kauf von zwei Tickets immer 2 + 2 + 4,90 = 8,90€ gegenüber den Kosten bei eventim.......im Internet ist nicht immer alles billiger!
    Wenn ich mich richtig erinnere ist eventim wegen zu großer Marktmacht (und zu hohen Aufschlägen) auch schon auf dem Kieker der Wettbewerbsbehörden.....

    Zum Beitrag von "Didi" vom 17.12.2014: "Nachteile sind auch, dass Buchungen zwischen den einzelnen DKB Konten wie bei Fremdkonten behandelt werden, dauern jeweils 1 Tag" ist noch zu sagen, dass Umbuchungen zwischen Giro- und Kreditkarten-Konto (und umgekehrt) taggenau gutgeschrieben werden, wenn sie jeweils bis 14:30 Uhr erfolgen. Diese Buchungen werden nur verspätet (ab 19:00 Uhr) angezeigt. In der Regel klappt das auch!

    Hallo Finanztip-Team, auf der Seite "Mit dem Handy günstig im Ausland telefonieren und surfen" sollten auch explizit die Eplus-Discounter Tarife erwähnt werden. Hier (simyo, blau, ALDI) gelten in der EU die gleichen Konditionen wie im Inland (Deutschland). Ankommende Gesprächen in der EU werden nicht mehr berechnet. SMS sind in der EU billiger (7ct) als in D (9ct). Mit den Sprachoptionen können die Minutenpreise nach D auf ca. 3,3Ct/Min (Aldi) bzw. 5Ct/min (Blau, Simyo) gedrückt werden. Mit diesen Tarifen muss man sich im (EU-) Urlaub keine Gedanken über Schock-(telefon-)rechnungen mehr machen. Aber Achtung beim Datenfunk, den sollte man nur mit dem 7 Tage EU-Paket 100 bzw. 150 MB/7Tage für 4,99€ austesten. Der Tarif gilt über die EU hinaus auch in Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein.
    Für den "Weltweiten" Einsatz nutze ich seid 3 jahren XXsim.com, allerdings mit estnischer Telefonnummer...ist vielleicht etwas zu "special intrest".... :thumbup:

    "Verspäteten" Dank für die "Experteneinschätzung" meines Beitrages vom November 2014! Beim Überprüfen meiner MoneYou Festgeldübersicht habe ich bemerkt, dass vor dem 06.11.2014 abgeschlossene Festgelder, bei vorzeitiger Kündigung (doch wieder!?) mit 1,0% verzinst werden. Scheinbar hat sich MoneYou noch eines Besseren besonnen, mein Kritikpunk ist somit ausgeräumt :) .


    P.S.: auch bei der Credit Europe verliert man bei vorzeitiger Kündigung nicht die gesamten Zinsen, es werden nur 0,25% pro Quartal vor Endfälligkeit abgezogen. Die 0,25 sind mindestens seit 2009 konstant. So kann man auch ein 7jähriges Festgeld nach 5 Jahren kündigen und hat unter dem Strich noch eine "anständige" Verzinsung. In der "Hochzinsphase" vor 2008 konnte es sich so lohnen zum höheren Zinsatz für 10 Jahre abschließen und schon nach 7 oder 8 Jahren zu kündigen (verglichen mit der kürzeren Laufzeit). Manchmal enthalten die AGB auch "positive" Überraschungen.... ;) .

    Wie gesagt, die Tatsache, dass es scheinbar noch kein Gerichtsurteil über die Konstellation "BGB489/1/2 im Zusammenhang mit noch nicht übersparten Verträgen" gibt, lässt mich hoffen, dass die BHW die Kündigung zurückzieht, weil sie vor Gericht wohl selbst eine Niederlage befürchten. Um den "Nervenkrieg" für den Kunden zu verschärfen, werden sie die gesetzten Antwortfristen wohl verstreichen lassen und die Kündigung "nur unter Vorbehalt" zurücknehmen und es ein Jahr säpter wieder versuchen bis der Letzte mürbe geworden ist.
    Eine "Sammelklage" gibt es in D ja nicht, so können große Konzerne nach Lust und Laune das Prinzip "teile und herrsche" anwenden. Wenn sich nur 10% über den Tisch ziehen lassen haben sie schon viel gewonnen. Und denen die sich wehren wirft man ein paar Brosamen hin.
    Daher nochmal meine Frage: gibt es für unsere Fallkonstellationen nicht so etwas wie eine Feststellungsklage, in der das Gericht die "vertragsgemäße Fortführung des Vertrages anordnet"?

    Ja, ich glaube auch, solange der Disput zwischen Kasse und Kunde bleibt, reicht eine "Rücknahme der Kündigung". Wenn das Ganze aber vor Gericht geht (der Ombudsmann wird keine vebindliche Klärung herbeiführen können), muß man wohl eine Art "Feststellungsklage" herbeiführen. Vielleicht finden sich hier ja Juristen die mal skizzieren könnten, wie es vor Gericht weitergeht, wenn die außergerichtlichen "Vorgeplänkel" nichts bringen sollten!?

    Hallo Waeller 1,


    danke für deine Einschätzung zum BGB §489! Mein Tenor ging ja in die gleiche Richtung (nur nicht so fundiert ;) ).
    Ich hoffe ja, dass die BHW ihre Kündigung zurücknimmt, zumindest bei denen die sich einigermaßen "vernünftig" wehren. Bei den wenigen Vorgängen, die der Ombudsman inden letzten Jahren bearbeitet hat, glaube ich nicht, dass viele Fälle "unserer Art" dabei waren. Und selbst wenn der Ombudsman "auf unserer Seite" sein sollte, sind die Kassen nur bis 5000€ Streitwert (wie bemisst er sich hier?) gebunden. Am besten wäre ein Grundsatzurteil, aber das werden die Kassen in letzter Konsequenz mit allen Mitteln verhindern wollen. Auch die Bankenaufsicht reisst sich für uns wohl kein Bein aus, für die ist wichtiger, dass die Bausparkassen "gut dastehen" und nicht Pleite gehen. Dann müsste die Bafin ja auch ihr Scheitern eingestehen.
    Leider wird der Verbraucherschutz in unserem Lande nicht so groß geschrieben, hier gibt es nur ein "survival of the fitest". Besser wäre wenn die (BHW-) Betroffenen gemeinsam eine öffentlichkeitswirksame "Wirkung" entfalten könnte....dann wäre dieser nervige Spuk vielleicht ganz schnell vorbei....

    @Christian_1983 (und die Anderen ;) )


    Habe eine identische Schreiben am 18.12.14 von der BHW bekommen und noch vor Weihnachten per Einschreiben "widersprochen". Dabei habe ich bis zum 20.01.15 um Zusendung einer Rücknahme der Kündigung "gebeten", damit ggf. noch Zeit für den Rechtsweg bis zum 01.07.15 bleibt. Die Rechtschutzversicherung sagt, dass solche Fälle, bei positiver Erstberatung, von der Versicherung gedeckt würden.
    Da die Baussparsumme für die in den nächsten 10-15 Jahren spätestens anstehende Modernisierung einer 60iger-Jahre Bestandsimmobilie benötigt wird, kann ich auf die Summe von 130.000 DM auch nicht "kampflos" verzichten. Mein Vertrag ist ebenfalls zu 2/3 angespart und natürlich "Zuteilungsreif", aber meiner Meinung nach nicht zum 01.07.15 "Zuteilungspflichtig"!
    Der Vorwurf der Baussparvertrag wird von mir nicht für "Wohnwirtschaftliche Zwecke" bespart ist weder richtig noch von der Kasse belegbar. Außerdem wurde ja wohl auch so gut wie jedem Kunden gesagt "wenn du´s nicht für´s Haus brauchst und kein Darlehen nimmst geben wir dir noch´n Bonus obendrauf".
    Den Rückgriff auf BGB §489 Abs. 1 Nr. 2 finde ich als Nichtjurist auch "gewagt", könnte man doch jeden Kunden nach 10 Jahren (und Zuteilungsreife) vor erreichen der Baussparziele rauswerfen!?
    Ich würde sagen, auf jeden Fall erstmal dagegen wehren, ein Urteil bei "noch nicht voll besparten" Verträgen gibt es m.W. noch nicht, wahrscheinlich haben sich die Kassen bisher davor gescheut.


    Und nochmal speziell Christian_1983:
    Der Bonus wird nachträglich gewährt, steht ja auch in Deinem PDF zum Dispo-Plus. Aber es sollen manche Kassen auch schon eine "laufende" Bonuszerzinsung versucht haben, damit der Vertrag schneller "fertig" wird. Die BHW führt dies aber nicht als Kündigungsgrund an....

    Unter: Festgeld / 6Monate / Moneyou
    steht immer noch "vorzeitige Kündigung möglich bei reduziertem Zinssatz von 1,0 Prozent" bzw. "Sie können Ihr Konto vorzeitig kündigen und erhalten noch immer einen Zinssatz von 1,0 Prozent pro Jahr.
    Bei 12 Monaten steht dagegen richtigerweise schon 0,7%.
    Und gibt es schon eine Experteneinschätzung ob die nachträgliche Reduzierung des Zinssatzes bei vorzeitiger Festgeldauflösung rechtmäßig ist?
    Und wie schätzen Juristen die Diskriminierung deutscher Sparer ein, weil sie nicht bei Moneyou.nl Festgeld anlegen dürfen? Eine z.B. niedriegere Mwst. auf den Canaren würde ich nicht als vergleichbaren Fall ansehen....