Auch ich war inzwischen beim RA, der aber den Fall noch eingehend prüfen muß. Ist die Prüfung erfolgreich muß auch noch die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zusagen. Die Schwierigkeiten liegen hier auch im Detail, der Vertrag ist von 1988 und zwischendurch auch erhöht worden. Dummerweise liegen die alten ABB nicht mehr vor, bzw es muß auch geprüft werden ob bei der Erhöhung neue ABB vereinbart wurden. Auch mein RA sagte, dass eine Verhandlung (auch vor dem LG Hannover) erst weit (9-12 Monate Vorlaufzeit!) nach dem 01.07.2015 stattfinden würde, so ist erstmal wichtig, was mit dem Bausparguthaben nach diesem Termin geschieht. Nimmt man das Geld entgegen, wird die BHW sagen man hat der Kündigung durch die Entgegennahme zugestimmt. Es muß also mit der BHW zusammen ein Modus gefunden werden, wie/wo das Geld zwischenzeitlich verbleibt. All diese Widrigkeiten spielen der BHW natürlich in die Hände .
@nicora Mein RA hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Beschwerde bei der BAFIN. Gibt es hier eine PN-Funktion, wo wir die Daten "privat" austauschen könnten?
@Resttechniker Dein Fall hat ja scheinbar viele Ähnlichkeiten. Vielleicht rückst du deine Vertragsnummer auch raus, dann kann die BAFIN nicht mehr sagen "es ist doch nur ein Einzelfall" .
MfG
Forenteilnehmer