Alles anzeigen@forenteilnehmer - 729
Mir wurde die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2015 im Frühjahr 2016 auf mein Girokonto überwiesen; mein Vertrag wurde im Sommer 2015 gekündigt und mit Boni überwiesen (8 Jahre nach Zuteilung und sogenannter Übersparung unter Hinzurechnung der Bonuszinsen).
Meine Bankverbindungsdaten hatte die BHW übrigens aus noch bestehenden Hypothekendarlehenszahlungen bzw. durch Zahlungen des Regelsparbetrags ermittelt. Einer Aufforderung meines Anwalts auf Hergabe einer Bankverbindung der BHW zwecks Rücküberweisung der Summe wurde nicht Folge geleistet.
Im weiteren Verfahren wird durch Anbieten kleiner Summen versucht einen Vergleich herbeizuführen. Bei einer Ansparrate von 80 % der Bausparsumme und einer errechneten Restlaufzeit bis kurz vor der Vollbesparung ergibt sich in meinem Fall eine Summe, die 35 % der damals abgeschlossenen Bausparsumme beträgt.
Eingeschlossen sind natürlich noch Schadensersatzforderungen (Steuerschaden pro Jahr, da Zinsen nicht ausgekehrt werden, jährliche Bausparprämie, die nicht beantragt werden kann, Zins und Zinseszins in Höhe von 5 % auf die bereits ausgezahlte Gesamtsumme u. a.).
Beispiel:
Bausparsumme = € 10.000; Bausparguthaben € 8000,00; Regelsparbeitrag pro Monat € 30,00;
nach Ablauf von Zeit bis zur Vollansparung ergeben sich noch Restforderungen von € 3.500 für diesen Vertrag.
Es geht hier also um richtig viel Geld. Das kann die Bausparkassen sicherlich nach Ablauf von Zeit in den Ruin treiben. Aber warum denn nicht? Die Bausparkassen können ja auch gerettet werden. Wir alle haben doch schon die Bankenkrise bezahlt, als Sparer, Bausparer und Eigentümer von Lebensversicherungen, die jetzt nur noch das auszahlen, was vor 25 Jahren als Mindestrendite ausgelobt wurde, während sich andere in der Vergangenheit die Taschen gefüllt haben.
MfG
wn25421pbg
Sorry für die späte Reaktion, ich bekomme irgendwie keine Email-Benachrichtigung mehr!? Selbst wenn die Verträge wieder "aufleben" werden, gibt es finanzielle Nachteile, da hast du schon Recht. Allein die fiktive Bonusauszahlung einer kleinen 5stelligen Summe in 2015 ergibt einen erheblichen Nachteil, das es in diesem Jahr "steuerlich ungünstig" war.
Wie das ganz laufen soll wenn die Kasse das Geld überwiesen hat und "nicht damit arbeit konnte" ist mir auch noch nicht klar. Sie werden geltendmachen, das man in der Zeit selber Zinsen erwirtschaften konnte....
Aber wie ist das nun mit dem kommenden BGH-Prozess im Februar. Kann die BSK noch im letzten Moment aussteigen? Es war doch mal die Rede davon, das der Richter trotzdem ein (Grundsatz-)Urteil fällen bzw. eine Empfehlung abgeben kann obwohl der Beklagte einlenkt. Ist diese Gesetzesänderung schon umgesetzt. Wer weiß darüber Genaueres??
MfG
forenteilnehmer