Beiträge von forenteilnehmer

    @wn25421pbg


    Sorry für die späte Reaktion, ich bekomme irgendwie keine Email-Benachrichtigung mehr!? Selbst wenn die Verträge wieder "aufleben" werden, gibt es finanzielle Nachteile, da hast du schon Recht. Allein die fiktive Bonusauszahlung einer kleinen 5stelligen Summe in 2015 ergibt einen erheblichen Nachteil, das es in diesem Jahr "steuerlich ungünstig" war.
    Wie das ganz laufen soll wenn die Kasse das Geld überwiesen hat und "nicht damit arbeit konnte" ist mir auch noch nicht klar. Sie werden geltendmachen, das man in der Zeit selber Zinsen erwirtschaften konnte....


    Aber wie ist das nun mit dem kommenden BGH-Prozess im Februar. Kann die BSK noch im letzten Moment aussteigen? Es war doch mal die Rede davon, das der Richter trotzdem ein (Grundsatz-)Urteil fällen bzw. eine Empfehlung abgeben kann obwohl der Beklagte einlenkt. Ist diese Gesetzesänderung schon umgesetzt. Wer weiß darüber Genaueres??


    MfG
    forenteilnehmer

    Danke @eagle_eye


    das angehängte Urteil werde ich mir mal zu Gemüte führen. Allerdings betraf mein Posting nur den Scheck für die Wohnbauprämie 2015 (45,06€) und nicht die gesamte Bausparsumme. Die Annahme dieses Schecks dürfte ja weniger als Vertragsauflösungseinverständnis gewertet werden als die Annahme der Bausparsumme. Die Wohnbauprämie ist ja nur eine staatliche, zusätzliche Zahlung....!?

    Also, dann werde ich diesen Thread für 2017 mal wieder in Fahrt bringen und wünsche allen "Geschädigten" erstmal ein frohes neues Jahr und viel Erfolg im Wiederstand gegen die BHW, vielleicht bringt der 21.02.2017 ja die "Wende"!?


    Ich habe erst verspätet meine Wohnbauprämie für 2015 beantragt und nun einen Scheck von der BHW bekommen. Erstmal hat mich gewundert, dass die gesamte Prämie angewiesen wurde obwohl, die Verträge 2015 nur noch ein halbes Jahr liefen, und dann habe ich mich gewundert, warum die Summe nicht wie in den Vorjahren der Bausparsumme (die ja derzeit noch bei der BHW "festliegt") zugerechnet wurde.
    Daher die Frage in die Runde: wurden die Prämien bei "allen" Kunden per Scheck versandt? Habt ihr dann die Schecks eingelöst? Oder impliziert das womöglich, dass man mit der Vertragsbeendung doch einverstanden ist?
    Wie soll ich mich verhalten? Die anderen Schecks (Bausparsumme und Bonuszinsen aus "Vertragsumstellung" in letzter Sekunde am 30.06.2015) habe ich natürlich nicht eingelöst. Kann die BHW über die Scheckeinlösung die Kontoverbindung ermitteln und die Baussparsumme dann gegen meinen Willen doch überweisen?
    Ok, das sind ne Menge Fragen zur vorgerückten Stunde, aber der Scheck soll Ender der Woche gesperrt werden, schreibt die BHW.....


    MfG
    forenteilnehmer

    Danke für die PDFs! Werde mir das Juristendeutsch mal auf der Zunge zergehen lassen und schauen inwiefern das für mich Relevanz entfalten könnte...
    Ansonsten sind die "grünen" ABB von 93 bis 95 identisch?? Bei einem "tiefergehenden" Rechtsstreit müsste wohl auch erst noch geklärt werden welche ABB (nach Vertragsänderung) gelten und ob ein Schweigen zu den "Änderungen der Baussparbedingeungen" eine Zustimmung bedeuten kann...??


    forenteilnehmer

    @berghaus


    Ich habe die "grünen" ABB vom September 1995 (Vorne unten "V10 (D) 10.95")!


    Bei dir passt das mit "Juli 1993" und "V 10 (D) 01.95" aber nicht richtig zusammen, oder?
    Ansonsten würden die ABB von Juli 1993 wohl am besten zu meinem Vetrag (Januar 94) passen?
    Ich vermute, dass die Veträge für die D-Tarife lange inhaltlich gleich waren, damals als das mit den Verträgen "nur so flutschte" und vermutlich nie jemand gegen die BHW geklagt hat!?


    forenteilnehmer

    @berghaus


    Ja, die Umstellung "in letzter Sekunde" hat zu einer Bonuszahlung in 5stelliger Höhe geführt. Davon wurden ca. 3.000€ vorab "für die Steuer" einbehalten. Gleichzeitig "schnellt" ja auch das Einkommen für 2015 in die Höhe mit weiteren steuerlichen Folgen, obwohl das Geld ja weiterhin bei der BHW liegt. Ein Freistellungsauftrag hilft da nicht weiter ;) .


    Die Rückkehr zum niedriegen Zins würde die Vollbesparung "verlangsamen", wenn man z.B. das Geld für die Instandsetzung/Modernisierung einer Bestandsimmobilie in ca. 10 Jahren verwenden will. Der Vertrag ist zu 2/3 bespart und könne im "3% Scenario" noch ca. 15 Jahre weiter bespart und flexibel für den genannten "Einsatzzweck" verwendet werden.


    Nach deinen Ausführungen scheinen die vorliegenen ABB zum meinem Vertrag "zu passen" auch wenn die Datierung etwas irritiert. Kann man generell die BHW-ABB noch irgendwo bekommen oder downloaden?


    forenteilnehmer

    @wn25421pbg Beitrag 643,644


    Ich befürchte, das die BHW einfach "hilfsweise" zusätzlich mit einer weiteren Bergündung argumentiert (kündigt), wenn sie den Eindruck hat, dass der ursprüngliche Grund nicht "durchkommt".


    Ob man die Zinsen taggenau berechnen muß, weiß ich nicht. In den meisten Fällen werden die Zinsen erst zum Jahreswechsel berechnet und sind "unterjährig" noch nicht vorhanden, könnte ich mir vorstellen. Denn die fiktive mitberechnung der Bonuszinsen, ohne dass der Vetrag schon umgestellt wurde, wurde von den Gerichten ja auch verworfen...???


    forenteilnehmer

    @berghaus
    Die Formulierung "Vertragsumstellung auf Bonuszins" ist mehr umgangssprachlich zu verstehen. Tatsächlich weiß ich gar nicht genau welche ABB für mich gelten. Auf dem Kontoauszug steht:
    Bauspartechnischer Vertragsbeginn: 05.01.1988
    Tarif: D3 (auf dem Kontoauszug nach dem 30.06.2015 steht dann D4)
    Da dieser Vetrag von meinem (verstorbenen) Vater abgeschlossen wurde und die "Aktenlage" bei mir (zumindest für mich als Laien) "unübersichtlich" ist, weiß ich nicht welche ABB gelten wenn ein so alter Vertrag (einmal/zweimal) geändert (erhöht) wurde. Gilt die Ursprungs ABB oder die nach der Vertragsänderung?
    Die Vetragserhöhung wurde scheinbar zum 03.01.1994 wirksam.
    "Komischerweise" sind die vorhandenen ABB für den Tarif D gültig ab 01.01.1995, für Neuabschlüsse und Vertragserhöhungen, obwohl die Erhöhung im Vorjahr gültig wurde!?!? Woher bekommen ich die ABB bis 31.12.1994?? Oder unterscheiden die sich vielleicht gar nicht?
    Sollten die Veträge wieder "aufleben" wird die BHW wahrscheinlich "versuchen" den Vertrag (wegen der Umstellung) mit 4% zu verzinsen und ich müsste den nächsten Rechtsstreit eröffnen.... ;(


    forenteilnehmer

    Zum Glück gibt es ja in einer Marktwirtschaft mehrere Abieter mit unterschiedlichen Produkten. Man muß manchmal nur etwas länger suchen bis man das Passende gefunden hat. Es gibt eben (leider ;) ) kein Anrecht auf "das" Wunschkonto.
    Meinst du die Nicht-Kontoeröffnung bei der DKB geht auf den "Ausländerstatus" zurück? Gibt es Hinweise? Normalerweise ist die DKB doch "Ausländerfreundlich", zumal wenn der Ehemann Deutscher ist und bereits guter Kunde??


    forenteilnehmer

    Diese Bonusproblematik hat mir kurz vor dem 01.07.2015 (Tag der Massen-Vertragsbeendigung bei der BHW) auch schlaflose Nächte bereitet. Für den Fall, das der Vertrag zu diesem Termin tatsächlich als beendet betrachtet werden wird, habe ich "in letzter Minute" (nach Rücksprache mit dem Anwalt) eine "Vertragsumstellung auf Bonuszins" beantragt/gefaxt, für den Fall, dass ein Rechtsstreit eine endgültige Vertragsbeendung ergibt. Sollte der Vertrag aufgrund des "positiven" Ausgehens des Rechtstreits fortgeführt werden, ziehe ich die Vetragsumstellung bis auf weiteres zurück.
    Daraufhin wurde die schon zugesendete Vetragsinformation durch eine mit Bonuszahlung ersetzt.......die ich (wie auch die Vetragssumme) über den zugesendeten Scheck natürlich nicht eingelöst habe.
    Bis zu welchem Zeitpunkt man (bei einem "normalen" Vetragsverlauf) die Vetragsumstellung beantragen muss ist mir aber auch nicht klar. Ich vermute, man muss selbst aufpassen wann der Vetrag (angesparte Summe + Zinsen + Wohnbauprämie + rückgewährte Abschlußkosten + ???) die Baussparsumme überschreitet. D.h. man muss "mitrechnen" in welchem Jahr das passieren wird und vorher zum 31.12. des Vorjahres des Überschreitens der Vertragssumme die Umstellung beantragen? Oder hat Jemand andere Praxiserfahrung, speziell mit der BHW?
    Früher wäre das alles wohl kein Problem gewesen, weil die Kassen darauf spekuliert haben, das man auf das Darlehen verzichtet, aber heute traue ich der BHW zu, das sie einem aus jedem Fehler einen Strick dreht =O .


    forenteilnehmer

    Ich denke auch, dass solche AGB-Passagen bei allen Banken "im Kleingedruckten" stehen und man sich nur erschreckt wenn man sie "aus versehen" liest. Wenn man da zu empfindlich ist, wird man kein Girokonto in Deutschland eröffnen können....
    ....ich kann in dieser Hinsicht auf die AGB (und das Geschäftsgebaren im Alltag) nichts Schlechtes über die ING-DiBa sagen....


    forenteilnehmer

    Auf das Urteil bin ich gespannt. Und was der Rechtsbeistand daraufhin empfiehlt. Denn ich befürchte, dass die Urteile des LG Hannover weiterhin "unschön" ausfallen... :(


    Wie lange hat es nun gedauert, von der Klageeinreichung bis zur Verkündung ?? Vielleicht sollte ich doch bis zum BGH-Urteil warten, denn die Fallkonstellation "10J-Zuteilungsreif und nicht vollbespart" sind ja vom LG Hannover und OLG Celle bisher immer "abgelehnt" worden.... :thumbdown:


    forenteilnehmer

    @Moddie
    An welcher Stelle der Anmeldung muß man dieser Klausel zustimmen? Oder hast du das im Kleingedruckten (PDF) gefunden? Kannst du mal einen link zu der Quelle machen (oder hier im Zusammenhang zitieren)?
    Ich kann mich an eine solche Klausel nicht erinnern, bin aber auch "schon lange" Extra-Konto-Kunde und habe dann später (August 2013) nur das Girokonto (und Depot) "dazugeklickt" und habe eine solche Textpassage nicht gesehen... 8o .

    Habe nochmal ins DKB-Profil reingeschaut und werde begrüßt mit:

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    Aktuelle Meldungen
    [Blockierte Grafik: https://www.dkb.de/binary-content.xhtml?id=5830668441]
    KEIN ABER: Ihr Konto bleibt besser.
    Hallo Herr XXX, Sie sind bei uns Aktivkunde und genießen deshalb ab dem 1. Dezember 2016 ganz besondere Vorteile mit Ihrem DKB-Cash.


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    Da niemals regelmäßige Einzahlungen vorgenommen wurden, kann eigentlich kein wirklicher Aktivkundenstatus vorliegen. Eine Begrüßung als Aktivkunde zum 01.12.2016 sagt wohl (noch) nichts aus über den Status ab 01.12.2017 aus!

    Nur so als Hinweis:
    Jeder DKB-Kunde ist m.E. derzeit ein "Aktivkunde"
    .......
    Oder es müsste halt jemand in sein DKB-Banking reinschauen, der <700 Euro/Monat Geldeingang hat, ob er auch mit Aktivkunde angesprochen wird...

    Ja, jeder wird 12 Monate lang Aktivkunde "auf Bewährung" :D .


    Ich nutze derzeit nur das Visakonto als Tagesgeldkonto, bzw. als weltweites Bargeldbeschaffungskonto und für Internetzahlungen und habe daher keine Regelmäßigen Einzahlungen. Und ich werde nicht als "Aktivkunde" begrüßt ;(
    An welcher Stelle wurdest du als Aktivkunde bezeichnet? Daher auch mein Tipp an @winter mal im DKB-Portal zu schauen ob er als Visa-only-User auch als Aktivkunde begüßt wird....

    Hallo, worauf beziehen sich die Einzahlungen, auf Einzahlung aufs Girokonto oder auf das Visakonto? Danke und Gruß

    @winter


    Vielleicht doch eine gute Nachricht:: auf deutscheskonto.org meldet ein User, der regelmäßig 700€ "direkt" auf das Visakonto eingezahlt hat, das er als Aktivkunde geführt wird. Schau doch mal in deinem Profil nach!


    Oder bist du derjenige der den Beitrag "da drüben" geschrieben hat :D .

    Ja, davon habe ich mal gehört. Geht das noch? Auf welche Kontonummer bei der DKB muß man da überweisen? Und dann nur die Kreditkartennummer in den Betreff, ohne weitere Angaben?
    Wenn du schon Konten bei der DKB hast, geh einfach mal in dein Profil und lies dir das durch. Auch die neue PDF-Preisliste ab 01.12.16.
    Nur weil du das Girokonto nicht nutzt, gelten trotzdem die gleichen Bedingungen, du wirst dann wohl "Passivkunde", was nicht für jeden ein Nachteil sein muß.


    Als Lesetipp ist noch hilfreich:
    https://www.deutscheskonto.org/de/neue-dkb-konditionen