Danke muc, das war ein wichtiger Hinweis. Ich habe den beiden Versicherungsunternehmen angezeigt, dass zwei Verträge bestehen, inkl. der jeweiligen Versicherungssummen. Die Abwicklung eines Schadens dürfte übrigens nicht problematisch sein, denn das Wesentliche regelt § 78 VVG. Aber noch einmal Danke für den wichtigen Hinweis.