Hallo Trumpet,
ZitatAls Vergleich:Wenn ein Haus brennt kann man es nicht mehr gegen Feuer versichern.
Hier im Forum, wurde ja schon festgestellt, dass der Schadensfall erst mit der Ablehnung des Widerrufs durch die Bank erfolgt. Deshalb wurde ja angeraten eine Rechtschutz abzuschließen, die erst einmal laufen zu lassen, und dann den Widerruf zu erklären.
Der Auschluß in deiner Versicherung ist natürlich direkt auf diesen Fall gemünzt, und somit schließt sich natürlich bei Deiner Versicherung diese Vorgehensweise aus.
Aber generell stellt sich für mich erst einmal die Frage nach dem Rechtschutz, bei einer zum Teil selbst genutzten Immobilie ????
Vielen Dank für Deine Info.
Oliver