Beiträge von markv

    Wenn Du Dein Gewerbe als Selbstständiger weiterhin betreibst, musst Du mindestens 12 Monate als pflichtversicherter Angestellter in der GKV sein, um danach die Versicherung freiwillig fortsetzen zu können.


    muc:
    Warum greift SGB V §188 Abs. 4 hier nicht?