Beiträge von DrEckardt

    Hallo Berliner1,


    das muss man sich genauer anschauen, um da was sagen zu können. Ob es sich um eigenständige Kreditverträge oder bei dem zweiten Kreditvertrag nur um eine sogenannte Prolongation handelt, hängt nach der Rechtsprechung davon ab, ob Ihnen dabei ein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt worden ist. Um das beurteilen zu können, muss man sich beide Verträge genau ansehen.

    Fernabsatz bedeutet, wenn Sie die Vereinbarung nicht persönlich in der Bank, sondern ausschließlich mittels Fernkommunikationsmittel, z.B. schriftlich, abgeschlossen haben, d.h. den Bankmitarbeiter nicht persönlich gesehen haben.


    Zu den Altverträgen:
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt in einem Hinweisbeschluss vom 29.09.2014 (Az.: 9 U 35/2014), dass auch Anschlussfinanzierungen selbständig widerrufen werden können.Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28.05.2013, Az. XI ZR 6/12 entschieden, dass Darlehensprolongationen, bei denen dem Darlehensnehmer kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird, grundsätzlich nicht selbständig widerrufbar sind.Das OLG Frankfurt a.M. sieht die BGH-Entscheidung in diesem Fall als nicht einschlägig an. Es liege nämlich keine unechte Abschnittsfinanzierung vor. Eine solche liege nämlich nur dann vor, wenn mit der darlehensgebenden Bank nach Auslaufen der Zinsbindung neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden. Vorliegend wurden die Konditionen aber bereits zu einem Zeitpunkt angepasst, zu dem die Zinsbindung der Ursprungsdarlehen noch lange nicht abgelaufen war, nämlich zweieinhalb Jahre vor dessen Ablauf.Die Argumente des OLG Frankfurt a.M. sind insbesondere für die Darlehensnehmer interessant, die ihren Darlehensvertrag bereits vor dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, denn für diese Darlehen bestand nach der damaligen Gesetzeslage kein „ewiges“ Widerrufsrecht. In vielen Fällen wurden solche Darlehen dann aber später zu neuen Konditionen verlängert, oftmals bereits einige Jahre, bevor die eigentliche Zinsbindung des Darlehens endete mittels sog. Forward-Darlehen. Mit Hilfe der Argumentation des OLG Frankfurt a.M. lässt sich begründen, dass auch diese Verträge eigenständig widerrufbar sind.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem heutigen Urteil vom 19.01.2016, Az.: XI ZR 103/15, entschieden, dass eine Bank, wenn sie ein Verbraucherdarlehen
    wegen Zahlungsverzuges kündigt, keine Vorfälligkeitsentschädigung von dem Darlehensnehmer verlangen kann.


    Der Bundesgerichtshof klärte damit die seit Jahren strittige Frage, ob die Bank nachdem sie ein Verbraucherdarlehen wegen Zahlungsverzuges
    gekündigt hat, gemäß § 497 Abs. 1 BGB in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung statt des gesetzlichen Verzugszinses in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.


    In dem vom BGH nun entschiedenen Fall hatte die Bank dem Darlehensnehmer Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von € 76.602,94 und € 9.881,85 berechnet. Der Verbraucher hatte die Bank auf Zahlung der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung in sein Grundstück an die Bank gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen verklagt. Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht, nachdem die Klage in beiden Vorinstanzen abgewiesen worden war.

    Hallo Gast10,


    der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28.05.2013, Az. XI ZR 6/12, entschieden, dass Darlehensprolongationen, bei denen dem Darlehensnehmer kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird, grundsätzlich nicht selbständig widerrufbar sind.


    Wir argumentieren in solchen Fällen nun mit einer Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.( Verfügung vom 29.09.2014 (Az.: 9 U 35/2014) , in der dieses die BGH-Entscheidung als nicht einschlägig ansieht. Es liege nämlich keine unechte Abschnittsfinanzierung vor. Eine solche liege nämlich nur dann vor, wenn mit der darlehensgebenden Bank nach Auslaufen der Zinsbindung neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden. In dem die Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurden die Konditionen aber bereits zu einem Zeitpunkt angepasst, zu dem die Zinsbindung der Ursprungsdarlehen noch lange nicht abgelaufen war, nämlich zweieinhalb Jahre vor dessen Ablauf.

    Hallo gabiausbaerlin,


    das hängt davon ab, was für Anträge gestellt werden. Das Darlehen scheint noch nicht abgelöst zu sein, da ist es schwierig, beim Gericht den Streitwert auf den niedrigeren Wert des wirtschaftlichen Interesses zu begrenzen. Letztendlich entscheidet das Gericht, welchen Streitwert es zugrunde gelegt.

    Hallo Gast10,


    vielleicht lässt sich der Rechtsanwalt darauf ein, dass Sie sein Honorar in Raten zahlen?


    Sie können es ja erst einmal außergerichtlich versuchen, da sind die Kosten überschaubar. Einige Anwälte lassen sich darauf ein, dass wirtschaftliche Interesse als Streitwert zugrunde zu legen. Das ist für Sie wesentlich günstiger, als wenn -wie vor Gericht der Regelfall- die aktuelle Darlehenssumme zugrunde gelegt wird.


    Viele Grüße und viel Erfolg!

    Hallo,
    ich habe Anfang Februar einen Verhandlungstermin gegen die Targobank beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Unsere Mandanten haben den aktuellen Kreditvertrag sowie den Vorvertrag widerrufen und dann die Zahlung eingestellt. Die Targobank meint, ihr stünde noch etwas zu und klagt entsprechend.
    Ich werde berichten.
    Viele Grüße

    Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, d.h. eine Klage ohne Anwalt geht nicht.
    Z.B. unter http://rvg.pentos.ag/ können Sie sich die Kosten berechnen lassen.
    Wenn Sie vor Gericht vollständig obsiegen, muss die verklagte Bank die Kosten komplett tragen. Wenn Sie verlieren, müssen Sie die Kosten tragen.
    Bei einem Vergleich kommt es darauf an, was für einen Vergleich Sie schließen. In der Regel richtet sich die Kostenquote nach dem Verhältnis Obsiegen und Unterliegen.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!!!

    Die Restschuldversicherung kommt in der Regel dafür auf, dass Sie die Kreditraten aufgrund von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr zahlen können und nicht dafür, dass das Auto einen Totalschaden erlitten hat.
    Wie das in Ihrem Fall genau ist, müssen Sie anhand Ihrer Versicherungsbedingungen prüfen.

    Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Wenn 2012 der Abschluss war, wären die Ansprüche voraussichtlich zum 31.12.2015 verjährt. War der Abschluss vielleicht bereits 2011 und nur der Ratenbeginn 2012? Wenn der Kredit noch läuft, könnten Sie auch mit einer verjährten Forderung aufrechnen. Wurde eine Restschuldversicherung abgeschlossen? Möglicherweise stimmt die Widerrufsbelehrung nicht und Sie könnten die komplette Rückabwicklung des Darlehens geltend machen.

    Hallo koterba,


    der Rechtsanwalt muss Sie im Vorfeld über die entstehenden Kosten aufklären. Tut er dies nicht oder nicht richtig, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.


    Eine Bearbeitungszeit von 4 Monaten dürfte inakzeptabel sein:


    § 11 BORA – Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten
    (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.
    (2) Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.


    Evtl. anderen Rechtsanwalt beauftragen?


    Viele Grüße und viel Erfolg

    Zu KaiRe: Vielleicht handelt es sich um eine Forwardvereinbarung, dann wäre die 10-jährige Mindestlaufzeit möglicherweise noch nicht abgelaufen.


    Prolongationen sind unter Umständen widerrufbar: z.B. ist dies unter Umständen möglich, wenn sie im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen worden sind oder nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. , wenn sie als Forward abgeschlossen worden sind.

    Hallo Ronato,


    bei der Santander Bank sind oft die Widerrufsbelehrungen falsch. Wenn das der Fall ist, könnten Sie den Vertrag noch widerrufen und dann den gesamten Vertrag rückabwickeln. Das würde dann sicherlich zu einem wesentlich geringeren Ablösebetrag führen.

    Hallo elu,


    der Gütetermin ist der mündlichen Verhandlung vorgeschaltet. Das Gericht versucht, einige Einigung herbeizuführen. Das sieht die ZPO so vor.


    Der Ausgang hängt davon aus, wie das Gericht die Sache einschätzt und natürlich auch wie vergleichsbereit der Gegner und auch Sie sind. Eine konkrete Antwort, wie das in Ihrem Fall aussieht, kann ich deshalb nicht geben.


    Viele Grüße