Ich habe in 1999 einen Darlehnsvertrag mit einer Bank abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt galt das Widerrufsrecht noch nicht.
In 2004 wurde eine Ergänzung zu dem o.g. Vertrag geschlossen, die keine Widerrufsbelehrung enthält.
Ist damit diese Ergänzung inkorrekt und könnte widerrufen werden, oder gilt für das ganze Vertragswerk das Recht von 1999?
Beiträge von Herbst 2012
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die KSK Euskirchen behauptet derzeit, bei neueren Verhandlungen obsiegt zu haben. Mein Anwalt ist jedenfalls der Meinung, dass die Widerrufsbelehrung ungenügend bei der KSK EU ist.
Drücke Ihnen die Daumen! -
Fullyulli:
mit der KSK Euskirchen hat RA Wedekind aus Lüneburg Erfahrung