Beiträge von Elke

    Ich sehe das ganz genauso. Vielleicht mit einer kleinen Ergänzung:


    Ein Mindestmaß an Interesse an Aktieninvestment sollte vorhanden sein, zumindest so viel, dass man bereit ist,
    sich ein bisschen schlau zu machen, so dass man die Grundlagen versteht. Wenn sich jemand überhaupt nicht damit beschäftigen möchte, dann wäre vielleicht ein reines ETF-Portfolio besser.

    Ich habe nur ganz wenig in Aktienfonds investiert (etwas mehr in Mischfonds) aber dabei auch einen Zuwachs erzielt und keinen Verlust.


    Ich habe mich inzwischen aber bewusst dagegen entschieden. Wenn ich in Aktien investieren möchte, dann lieber gleich direkt in Aktien anstatt in einen Fonds. Ein Fonds, der bisher gut gelaufen ist, kann durch einen Fondsmanagerwechsel neues Personal bekommen, das für den Fonds unter Umständen ein schlechteres Händchen hat. Die hohen Kosten kommen natürlich auch dazu, vor allem seit die meisten eine Performancegebühr zusätzlich eingeführt haben.


    Aber ich habe gut gehende Aktienfonds für mich auch schon mal auf andere Weise genutzt:
    Ich habe die guten Fonds verglichen und geschaut, in welche Aktien diese überwiegend investieren. Und wenn ich in verschiedenen guten Fonds dann ein paar Mail die selben Firmen finde, dann schaue ich mir diese Firmen genauer an.


    Wenn ein aktiver Fonds, dann eher ein Mischfonds, weil da der Vorteil des aktiven Managements meiner Meinung nach besser "ausgespielt" werden kann, nämlich der Wechsel von einer Anlageklasse (z. B. Aktien) in eine andere Anlagenklasse. Wenn die Fondsmanager durch ihre Kenntnisse und Beziehungen der Meinung sind, dass es jetzt für den Aktienmarkt stürmisch werden könnte, und deshalb die Aktien im Fonds untergewichten, dann ist das ein Beitrag zu einem aktiven Risikomanagement, denn ich als Anleger-Laie so nicht hinbekommen würde. Hier sehe ich also einen Mehrwert durch aktives Management (vielleicht irre ich mich ja auch, wer weiß), nicht aber bei einem reinen Aktienfonds, der sich danach richten muss, nur oder fast nur in Aktien anlegen zu dürfen.


    Und da es immer heißt, dass kein Fondsmanager den Index langfristig übertrifft, ergibt für mich ein reiner Aktienfonds nicht wirklich Sinn.

    @Henning


    Für mich ist die Quelle aus zwei Gründen sehr interessant:
    1.) Viel wirtschaftspolitisches Hintergrundwissen
    2.) Aktienanalysen


    Ich bin in Sachen Geldanlage relativer Laie, beschäftige mich aber - notwendigerweise - schon seit Jahren damit.
    Für mich persönlich gehört da ein gewisses wirtschaftspolitisches Hintergrundwissen mit dazu, um die Rahmenbedingungen für eine Geldanlage etwas einschätzen zu können. Ich empfinde Cahskurs als eine der wenigen Internetquellen, wo auch unverschönt Klartext geredet wird. Das es beispielsweise mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Negativzinsen kommen würde, war mir schon längere Zeit vor deren Einführung bei einzelnen Banken bekannt.


    Wahrscheinlich muss jeder SEINE eigenen Quellen finden, die zu ihm am besten passen.


    Ich muss dazu sagen, dass ich inzwischen meinen Fokus auf die Direktanlage in Aktien gelegt habe (Langfristanlage mind. 15 Jahre).


    Ob sich die Website auch für Anleger anderer Anlageklassen bezahlt macht (was die Geldanlage betrifft), kann ich nicht beurteilen. Weniger vermutlich für Anleger, die sich möglichst wenig mit ihrer Geldanlage befassen möchten.

    Ich habe den Eindruck, dass Sie die Texte schnell überfliegen und dann antworten, so wie Sie manche Aussagen interpretieren.


    Natürlich hat man eine Anwartschaft, weil man entweder gesetzlich versicherungspflichtig wurde oder beruflich ins Ausland gegangen ist (das sind doch die Standardfälle!). Ich verstehe nicht, dass Sie deshalb auf einmal so überrascht sind, als ob ich wesentliche Informationen zurückgehalten hätte.


    Ob die kleine Anwartschaft bis zu 5 oder 10 Jahren läuft, spielt hier nämlich überhaupt keine Rolle.
    Sie kennen einfach meine Versicherungsbedingungen nicht (wieso auch) und haben ein Problem damit,
    wenn etwas anders ist, als Sie es kennen).


    Mein Eindruck ist, dass Sie hier nur Werbung für Ihren Beruf machen möchten und dabei jeden anderen Gesprächsteilnehmer, der auf diesem Gebiet selbst intensive Erfahrungen gesammelt hat, niedermachen möchten.


    Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit musste ich übrigens die Vesicherungspflicht von Arbeitnehmern auch jahrelang prüfen.

    DJ-Didi:
    Prinzipiell soll es schon gewisse Abhängigkeiten geben (dass sich z. B. zwei bestimmte Vermögensklassen entgegengesetzt oder parallel zueinander bewegen, also steigen oder sinken).


    Was ich aber auch gehört habe, ist, dass in diesem schwierigen Umfeld, das nicht mehr alleine durch den Markt reguliert wird, sondern sehr stark politisch beeinflusst wird und teils auch manipuliert wird, die Marktmechanismen nicht mehr ganz so funktioinieren, wie man es eigentlich kennt und dass der Finanzmarkt unberechenbar geworden ist.


    Wenn sich früher zwei Vermögensklassen in die gegenteilige Richtung entwickelt haben, muss das unter diesen neuen Umständen nicht mehr unbedingt der Fall sein.


    Ich glaube aber, von einem kann man aufgrund Draghis Politik wohl ausgehen: Der EURO wird in den nächsten Jahren schwächer werden, da ja dies das geplante Ziel ist.

    Mit dem Steuerbescheid möchte ich nachweisen, dass die Aufnahme in die GKV korrekt war und somit mein Wechsel in die GKV korrekt war. Der Zeitaufwand ist für Branchenfremde kaum nachvollziehbar. Die Nebenberuflichlichkeit aufgrund des Merkmals "Verdiensthöhe/Einkommenshöhe" kann jedoch anhand des Steuerbescheids von der Krankenkasse als solcher festgestellt werden, da aus dem Steuerbescheid sowohl der Bruttolohn als auch der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit abzulesen ist. Ich hätte gerne eine Überprüfung durch die Krankenkasse solange ich noch jung genug bin, die Weichen zu stellen, falls irgend etwas schief gelaufen sein sollte (wovon ich eigentlich nicht ausgehe, aber sicher ist sicher). Die Anwartschaftsversicherung werde ich dann zum Ende des Jahres kündigen, was laut den Versicherungsbedingungen sehr wohl möglich ist.


    Das mit der Anwartschaft des Krankengeldes ist tatsächlich so.


    Hintergrund ist folgender:
    Auch wenn ich eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit ausübe, ist das "erlaubte" Krankentagegeld, das ich abschließen darf, TROTZDEM beschränkt auf das Krankentagegeld, das man als Gehaltsempfänger versichern darf. Die nebenberufliche selbständige Tätigkeit dürfe ich nicht zusätzlich mit Krankengeld absichern.


    Da ich nicht ausschließen kann, dass meine selbständige Tätigkeit in den nächsten Jahren doch wieder überwiegt, wäre dann meine vorherige Krankentagegeldversicherung ungefähr in der abgeschlossenen Höhe nötig. Würde ich diese jetzt auf das "erlaubte zu versichernde Krankengeld" herabsetzen, wäre eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung später nicht mehr möglich. Also kann ich für diesen Zweck momentan diesen Vertrag nicht verwenden, da ich ihn eventuell später noch benötige. Und 3,... EUR ist ja wenig genug, dass es sich lohnt, diesen Vertrag aufrecht zu halten.


    Ich habe damals ein paar Wochen lang bei den verschiedensten privaten Krankenversicherungen sowie bei gesetzlichen Krankenkassen angerufen und am Schluss immer die Aussage erhalten, dass ich mich für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit NICHT zusätzlich mit Krankentagegeld absichern kann, worüber ich mich auch sehr geärgert habe, da diese Regelung völlig sinnfrei ist. Da will man sich freiwillig gegen soziale Risiken absichern und das wird dann nicht einmal erlaubt. Andererseits zahle ich nicht einen hohen Beitrag für Krankentagegeld, um im Leistungsfall hören zu dürfen, dass ich eigentlich keinen Anspruch auf Leistung hätte.


    Es gab sogar ein oder zwei Krankenversicherungen, die trotz meiner Daten eine Versicherung mit mir abgeschlossen hätten, dann aber sofort zurückruderten, als ich noch einmal explizit nachfragte, ob das bei ihnen also kein Problem wäre,
    das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit zu versichern.


    Da mir niemand eine Gesetzesgrundlage zu diesem Verbot mitteilen konnte, habe ich sogar eine E-Mail an den Verband der Versicherer geschickt, worauf ich die lapidare Antwort erhielt, dass dies eine Regelung der privaten Versicherungen selbst sei.


    Als Nachtrag noch
    Zitate aus meinen AVB:

    "Die KAV endet für die versicherte Person
    - mit Entfall der Pflichtversicherung ....
    - mit der Rückverlegung des gewöhnl. Aufenthaltes ....
    - spätestens jedoch nach 10 Jahren
    (das hatte ich falsch in Erinnerung, da mir zuerst per E-Mail 5 Jahre mitgeteilt wurden)
    Die sonstigen vertraglichen Kündigung- und Beendigungsmöglichkeiten bestehen weiterhin".
    ....
    ....


    "Kündigung:
    Der Versicherungsnehmer kann die Anwartschaftsversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen".

    Diese Aussage habe ich auch identisch so von meinem Versicherungsvertreter vorab erhalten (per E-Mail).


    Übrigens:
    Ich weiß nicht, wie Sie auf einen Wechsel von einem Tarif mit hohem auf einen niedrigen Selbstbehalt kommen. So einen Wechsel hatte ich nie getätigt noch geplant. Ich hatte lediglich geschrieben, ob es an dem hohen Selbstbehalt liegen könne, dass die Anwartschaftsversicherung relativ niedrig ist.


    (Mir wurde übrigens noch eine große Anwartschaft angeboten, die für mich aber uninteressant war. Diese würde unbegrenzt laufen aber 100 oder mehr EUR kosten; den genauen Betrag habe ich mir nicht gemerkt).

    Mein KV-Beitrag der Vollversicherung betrug inkl Pflegepflichtvers zwischen 400 und 500 EUR.
    Möglicherweise mindert der vereinbarte Selbstbehalt die Kosten für die Anwartschaft? (Allerdings ist das nichts
    außergewöhnliches, dass man den Selbstbehalt relativ hoch ansetzt). Ich stelle keinen Sonderfall dar, ich wüsste nicht inwiefern.


    Eine kleine Anwartschaft reicht zumindest aus, um den Übergang zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung abzusichern. Sobald ich den Steuerbescheid für 2013 vorliegen habe, werde ich überprüfen lassen, ob auch meine gesetzliche Kasse der gleichen Ansicht ist wie ich, dass meine Selbständigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird.


    Im Fall des Threadstellers würde eine kleine Anwartschaft absichern, dass er in den alten Tarif zurück kann, falls es mit der GKV - aus welchem Grund auch immer - schief gehen würde.


    Ich habe mir übrigens sämtlichen Schriftverkehr mit der privaten Krankenkasse ausgedruckt und viele Fragen gestellt, so dass ich ggf. nachweisen könnte, falls mir irgend welche falschen Versprechen gemacht worden wären.


    Ob die private Krankenversicherung eine Anwartschaftsversicherung anbietet, kann man ja jederzeit dort erfragen.


    Übrigens danke noch für die Berufsbezeichnungen. Rentenberater ist mir ein Begriff, allerdings habe ich diesen nie in Verbindung mit einer Beratung bezüglich der Krankenversicherung gebracht. Versicherungsberater war mir neu. Wieder etwas dazu gelernt.

    noch kostenloses Abo der Wirtschaftswoche,
    Website von Handelsblatt
    Cashkurs von Dirk Müller (kostenpflichtig)
    hin- und wieder Artikel von Finanztest und Ökotest
    in der Vergangenheit auch Downloads von der akademischen Arbeitsgemeinschaft (Geldtipps)


    Wenn mich ein Fonds oder ein Unternehmen interessiert, dann recherchiere ich einfach noch im Internet, was ich
    dazu finden kann.

    @fitcom:
    ziemlich ähnlich, was du schreibst, wie bei mir.
    Früher war für mich Finanztest auch immer die erste Quelle. Inzwischen habe ich verschiedene Quellen. Aber auch meine eigenen Auswahlkriterien nach intensiver Beschäftigung mit diesem Thema und mein Bauchgefühl leiten mich am meisten bei meinen Entscheidungen.


    Den Otte Vermögensbildungsfonds habe ich mir auch angesehen, aber irgend etwas hat für mich dann dagegen gesprochen.


    Ich habe noch ein paar aktive (vermögensverwaltende) Fonds, in die ich spare, sowie ein paar ETF, den Arero und ansonsten nur noch direkt in Aktien für die reine Langfristanlage.


    Ein wichtiger Leitsatz für mich inzwischen: "Hin und her macht Taschen leer" :)

    Hallo Herbert,


    nein, das ist nicht ganz ein Widerspruch.


    Hier steht ja: "Das bedeutet, dass selbst bei relativ kurzer Zugehörigkeit zur GKV, die Fortführung der Mitgliedschaft ..."


    Das setzt aber voraus, dass die Mitgliedschaft in der Sozialversicherungspflicht überhaupt erst zustandegekommen ist.
    Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist das aber nicht der Fall. Sollte dein Arbeitsverhältnis also als kurzfr. Beschäftigung eingestuft werden, dann wärest du von Anfang an nicht in der GKV.


    Allerdings: Ob eine kurzfristige Beschäftigung überhaupt zustande kommt, beinhaltet noch weitere andere Voraussetzungen, z. B. die berufsmäßige Ausübung spricht dagegen, sowie dass eine kurzfristige Beschäftigung von vorneherein zeitlich begrenzt sein muss.


    Hier ein Link dazu:
    Rückkehr von der PKV zur GKV nach Ruhen der Selbstständigkeit - Seite 2 - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community


    Es ist von mir auch nur eine Vermutung, dass der KVProfi die 3 Monate wegen einer kurzfr. Beschäftigung angesprochen hat. Vorversicherungszeiten müssen ja nicht mehr erfüllt werden.

    Herbert:


    Ich vermute, wegen der 3 Monate soll ausgeschlossen werden, dass es sich um eine (sozialversicherungsfreie) kurzfristige Beschäftigung handelt. Eine kurzfristige Beschäftigung ist unter anderem dann gegeben, wenn sie nicht mehr als 2 Monate dauert. Und das wäre hier kontraproduktiv, da Sie ja sozialversicherungspflichtig werden wollen, um in die GKV zurückzukehren.

    crystalier:
    Irgend eine Angabe, die Sie in der Software gemacht haben, schließt aus, dass Ihr Verlobter zu den als "Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Personen" gezählt wird.


    Prinzipiell können Unterhaltsleistungen nach §33a nur für Personen geltend gemacht werden, die nach deutschem Recht unterhaltsberechtigt sind, sowie für Personen, die zu "den Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Personen" gezählt werden.
    Das Steuerrecht zählt hierzu beispielsweise Lebensgefährten, mit denen eine sozialversicherungsrechtliche Bedarfsgemeinschaft besteht.


    Ist dies nicht gegeben, gibt es nach § 33 EStG noch die Möglichkeit, Unterhaltsleistungen "allgemeiner Art" geltend zu machen. Das sind Unterhaltsleistungen, bei denen zuerst die zumutbare Belastung abgezogen wird, und nur der übersteigende Betrag wirkt sich dann steuerlich aus.


    Nur wenn Sie in Ihrer Software alle Angaben korrekt gemacht haben, wird die Software auch korrekt den Unterhalt berechnen oder mitteilen, dass dies nicht möglich ist. Jedes einzelne Häkchen (ja/nein), das manchmal unscheinbar wirkt, wirkt sich hier aus.

    derKVProfi:
    Ich muss die Anwartschaft nicht 5 Jahre laufen lassen, ich kann sie kündigen. Ich habe das Recht, sie bis zu 5 Jahren laufen zu lassen. Sie beinhaltet die Anwartschaft für Kranken-Vollversicherung, Pflegepflicht und Krankentagegeld.


    Krankenvollversicherung, 13,34
    Krankentagegeld, 3,69 (ab dem 29. Tag)
    Private Pflegepflicht 5,61


    Enthalten ist eine Beitragsminderung aus Altersrückstellung (knapp über 16,00 EUR).


    Sie gehen immer davon aus, dass jeder der Kosten wegen auf eine Beratung durch einen Fachmann verzichtet.
    Ich möchte nur erwähnen, dass das zum Beispiel bei mir nicht der Fall war. Ich wusste nur nicht, an wen man sich in so einem Fall überhaupt zur Beratung wenden kann. Sowohl mit den Auskünften von Mitarbeitern der GKV als auch von privaten Versicherungsvertretern habe ich eher keine guten Erfahrungen gemacht, da die Auskünfte teilweise unterschiedlich und sogar gegenteilig ausfallen.


    Vielleicht nennen Sie mir deshalb bitte die Berufsbezeichnung, unter welcher man in solchen Fällen einen Berater überhaupt findet?

    Ich habe den bei der Frankfurter Fondsbank.
    Dort habe ich ein Depot über AVL eröffnet und erhalte deshalb 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
    fast aller Fonds. Sparrate ist mindestens 25,00 EUR. Dadurch kann man ganz gut splitten, wenn man keine großen Beträge in einen einzigen Fonds sparen möchte.


    https://www.ffb.de

    Kreuna:


    2013 war es jedenfalls noch so. Ich habe mich diesbezüglich 2013 bei der Rentenversicherung beraten lassen.
    Das bedeutet, dass man sich als Rentner dann freiwillig in der GKV weiterversichern muss und nicht mehr in die günstigere Variante " Krankenversicherung der Rentner" hinein kommt. Ob es da inzwischen irgend eine Gesetzesänderung gegeben hat, weiß ich aber nicht.