Mit dem Steuerbescheid möchte ich nachweisen, dass die Aufnahme in die GKV korrekt war und somit mein Wechsel in die GKV korrekt war. Der Zeitaufwand ist für Branchenfremde kaum nachvollziehbar. Die Nebenberuflichlichkeit aufgrund des Merkmals "Verdiensthöhe/Einkommenshöhe" kann jedoch anhand des Steuerbescheids von der Krankenkasse als solcher festgestellt werden, da aus dem Steuerbescheid sowohl der Bruttolohn als auch der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit abzulesen ist. Ich hätte gerne eine Überprüfung durch die Krankenkasse solange ich noch jung genug bin, die Weichen zu stellen, falls irgend etwas schief gelaufen sein sollte (wovon ich eigentlich nicht ausgehe, aber sicher ist sicher). Die Anwartschaftsversicherung werde ich dann zum Ende des Jahres kündigen, was laut den Versicherungsbedingungen sehr wohl möglich ist.
Das mit der Anwartschaft des Krankengeldes ist tatsächlich so.
Hintergrund ist folgender:
Auch wenn ich eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit ausübe, ist das "erlaubte" Krankentagegeld, das ich abschließen darf, TROTZDEM beschränkt auf das Krankentagegeld, das man als Gehaltsempfänger versichern darf. Die nebenberufliche selbständige Tätigkeit dürfe ich nicht zusätzlich mit Krankengeld absichern.
Da ich nicht ausschließen kann, dass meine selbständige Tätigkeit in den nächsten Jahren doch wieder überwiegt, wäre dann meine vorherige Krankentagegeldversicherung ungefähr in der abgeschlossenen Höhe nötig. Würde ich diese jetzt auf das "erlaubte zu versichernde Krankengeld" herabsetzen, wäre eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung später nicht mehr möglich. Also kann ich für diesen Zweck momentan diesen Vertrag nicht verwenden, da ich ihn eventuell später noch benötige. Und 3,... EUR ist ja wenig genug, dass es sich lohnt, diesen Vertrag aufrecht zu halten.
Ich habe damals ein paar Wochen lang bei den verschiedensten privaten Krankenversicherungen sowie bei gesetzlichen Krankenkassen angerufen und am Schluss immer die Aussage erhalten, dass ich mich für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit NICHT zusätzlich mit Krankentagegeld absichern kann, worüber ich mich auch sehr geärgert habe, da diese Regelung völlig sinnfrei ist. Da will man sich freiwillig gegen soziale Risiken absichern und das wird dann nicht einmal erlaubt. Andererseits zahle ich nicht einen hohen Beitrag für Krankentagegeld, um im Leistungsfall hören zu dürfen, dass ich eigentlich keinen Anspruch auf Leistung hätte.
Es gab sogar ein oder zwei Krankenversicherungen, die trotz meiner Daten eine Versicherung mit mir abgeschlossen hätten, dann aber sofort zurückruderten, als ich noch einmal explizit nachfragte, ob das bei ihnen also kein Problem wäre,
das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit zu versichern.
Da mir niemand eine Gesetzesgrundlage zu diesem Verbot mitteilen konnte, habe ich sogar eine E-Mail an den Verband der Versicherer geschickt, worauf ich die lapidare Antwort erhielt, dass dies eine Regelung der privaten Versicherungen selbst sei.
Als Nachtrag noch
Zitate aus meinen AVB:
"Die KAV endet für die versicherte Person
- mit Entfall der Pflichtversicherung ....
- mit der Rückverlegung des gewöhnl. Aufenthaltes ....
- spätestens jedoch nach 10 Jahren (das hatte ich falsch in Erinnerung, da mir zuerst per E-Mail 5 Jahre mitgeteilt wurden)
Die sonstigen vertraglichen Kündigung- und Beendigungsmöglichkeiten bestehen weiterhin".
....
....
"Kündigung:
Der Versicherungsnehmer kann die Anwartschaftsversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen".
Diese Aussage habe ich auch identisch so von meinem Versicherungsvertreter vorab erhalten (per E-Mail).
Übrigens:
Ich weiß nicht, wie Sie auf einen Wechsel von einem Tarif mit hohem auf einen niedrigen Selbstbehalt kommen. So einen Wechsel hatte ich nie getätigt noch geplant. Ich hatte lediglich geschrieben, ob es an dem hohen Selbstbehalt liegen könne, dass die Anwartschaftsversicherung relativ niedrig ist.
(Mir wurde übrigens noch eine große Anwartschaft angeboten, die für mich aber uninteressant war. Diese würde unbegrenzt laufen aber 100 oder mehr EUR kosten; den genauen Betrag habe ich mir nicht gemerkt).